Rechtsprechung
   BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3637
BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11 (https://dejure.org/2013,3637)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2013 - 9 AZR 276/11 (https://dejure.org/2013,3637)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 (https://dejure.org/2013,3637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unzulässige Revision - unzureichende Revisionsbegründung

  • openjur.de

    Unzulässige Revision; unzureichende Revisionsbegründung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unzulässige Revision - unzureichende Revisionsbegründung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09

    Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11
    Auf den weiteren Seiten verweist er auf die bereits vorinstanzlich eingereichte schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. L und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen der Deutschen Welle vom 6. Februar 2002 idF vom 29. Juni 2004 (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 29) , die bei Verkündung der angefochtenen Entscheidung noch nicht ergangen war.

    Der Kläger trägt in seiner Revisionsbegründung selbst zutreffend vor, dass sich die angefochtene Entscheidung und die Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2011 (- 9 AZR 820/09 - EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 29) mit unterschiedlichen Tarifverträgen befassen.

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17, AP ZPO § 551 Nr. 63 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 2; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11, AP ZPO § 551 Nr. 66 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 10) .
  • LAG Köln, 08.02.2011 - 12 Sa 669/10

    Tariflicher Sozial- und Bestandsschutz für freie Mitarbeiter des WDR;

    Auszug aus BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Februar 2011 - 12 Sa 669/10 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9) .Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ( BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 875/08  - Rn. 12) .
  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 404/12

    Betriebsratstätigkeit - Abgeltung

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9; 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11) .
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 842/11

    Dienstfreier Tag iSd. Klangkörper-Tarifvertrags

    Auch wenn die Revision in weiten Teilen ihre bereits in der Berufungsinstanz äußerst ausführlichen Rechtsausführungen wiederholt, setzt sie sich doch mit der angegriffenen Entscheidung in einer den an eine Revision zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9) genügenden Weise auseinander.
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12

    Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung

    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 41/13

    Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung

    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht