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   BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18   

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BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 (https://dejure.org/2019,13239)
BAG, Entscheidung vom 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 (https://dejure.org/2019,13239)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 (https://dejure.org/2019,13239)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 4 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, § 611a BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zwingende Abweisung der Kündigungsschutzklage bei fehlendem Arbeitsverhältnis; Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Rechtsverhältnis eines selbstständig Tätigen; Weisungsrecht zur verbindlichen Leistungserbringung als maßgebliches Kriterium zur Einordnung eines ...

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerstatus eines Übersetzers

  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a; KSchG § 4
    Arbeitnehmerstatus; Übersetzer

  • rechtsportal.de

    HGB § 84 Abs. 1 S. 2; HGB § 84 Abs. 2
    Zwingende Abweisung der Kündigungsschutzklage bei fehlendem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übersetzer - und ihr Arbeitnehmerstatus

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Kriterien für die Abgrenzung zwischen Freier Mitarbeiter und Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann kann man von Scheinselbständigkeit ausgehen - hier Sportfotograf?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3331
  • NZA 2019, 1411
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Das Gericht hat deshalb inzidenter zu überprüfen, ob das Rechtsverhältnis der Parteien als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. zum Befristungskontrollrecht BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 19) .

    Die Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 23 mwN) .

    Ihre Würdigung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 26) .

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstständigen gewertet (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 -; 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 -; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 -) .

    Eine solche Bindung besagt nichts über eine persönliche Abhängigkeit einer Vertragspartei (vgl. zu Lehrkräften BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 40) .

    Der Kläger hat allerdings nicht geltend gemacht, es sei ihm deshalb in zeitlicher Hinsicht kein wesentlicher Spielraum verblieben (vgl. hierzu BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 36) .

    e) Soweit der Kläger darauf verweist, die Beklagte beschäftige Arbeitnehmer, die sie mit ähnlichen Übersetzungsaufträgen betraut habe wie ihn, übersieht er, dass es für die Einordnung der Rechtsbeziehung der Parteien allein auf deren Rechtsverhältnis, nicht aber auf das anderer Mitarbeiter ankommt (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 42) .

    Aber auch die aus einem Vollzeitrechtsverhältnis und einer langen Zeit der Zusammenarbeit resultierende wirtschaftliche Abhängigkeit vermag ein Arbeitsverhältnis nicht zu begründen (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 41) .

    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit - wie im Streitfall - typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch im Rahmen eines Rechtsverhältnisses, das einen Selbstständigen verpflichtet, geleistet werden, ist die Entscheidung der Vertragsparteien für einen bestimmten Vertragstypus zu berücksichtigen (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 44) .

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16

    Musikschullehrer - Honorarvertrag

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstständigen gewertet (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 -; 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 -; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 -) .

    Soweit der Kläger eingewandt hat, die Beklagte habe erwartet, dass er die ihm angetragenen Übersetzungsleistungen erbringe, übersieht er, dass die Äußerung von Erwartungen mit der Erteilung von Weisungen nicht identisch ist (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 27) .

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Entscheidend sind die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Vergütungszahlung (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 29) .

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstständigen gewertet (vgl. BAG 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 -; 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 -; 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 -) .

  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Räumt eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei das Recht ein, Dritte in die Leistungserbringung einzubinden, weist dies auf eine selbstständige Tätigkeit hin (vgl. BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 25) .

    Verständigen sich die Vertragsparteien darauf, dass eine Vertragspartei während der Laufzeit des Vertrags andere berufliche und gewerbliche Aktivitäten zu entfalten berechtigt - und im Streitfall sogar verpflichtet - ist, ist dies ein Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit (BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 26) .

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Ein Unternehmer muss einen Vertrag nicht notwendig mit eigenen Arbeitsmitteln erfüllen (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 133/16 - Rn. 50) .
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Es ist auch für Selbstständige nicht unüblich, dass sie die vertraglichen Leistungen im Rahmen der organisatorischen Gegebenheiten des Auftraggebers zu erbringen haben (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 - Rn. 25) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Solche Mängel sind auch ohne Verfahrensrüge iSv. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 15/16 - Rn. 25) .
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 9 Sa 43/17

    Arbeitnehmereigenschaft eines Übersetzers

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 5. März 2018 - 9 Sa 43/17 - aufgehoben.
  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Dies folgt bereits daraus, dass das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis nicht identisch sind (vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 20) .
  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
    Die betreffende Feststellung erfordert nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung eine Entscheidung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 16) .
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Besteht kein Arbeitsverhältnis, kann ein der Klage stattgebendes Urteil nicht ergehen; vielmehr ist die Klage schon aus diesem Grund abzuweisen (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 10; 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 16) .

    Die zwingenden gesetzlichen Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass die Parteien ihrem Arbeitsverhältnis eine andere Bezeichnung geben (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 13; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 16, BAGE 146, 97; ähnlich Schwarze RdA 2020, 38, 41 f.; kritisch Riesenhuber RdA 2020, 226, 228 ff.) .

    Seine tatrichterliche Würdigung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 14; 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 26) .

    Für die rechtliche Einordnung eines Rahmenvertrags kommt es darauf an, ob er der einen Partei das Recht zubilligt, frei über die Annahme der künftigen Einzelverträge zu entscheiden, oder ob einer Partei ein Weisungsrecht zustehen soll, infolge dessen sie die zu erbringende Leistung einseitig und für die andere Partei verbindlich festzulegen berechtigt ist (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 26) .

  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Es unterscheidet sich vom Rechtsverhältnis eines selbstständig Tätigen durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in dem sich der Verpflichtete befindet (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung des BAG etwa: Urteil vom 21.05.2019 - 9 AZR 295/18, juris, Rn. 13).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2019 - 9 AZR 295/18, juris, Rn. 13).

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Ihre Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2023 - 7 Sa 172/22

    Beratungsvertrag - Abgrenzung Arbeitsverhältnis - freies Dienstverhältnis

    Die betreffende Feststellung erfordert nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung eine Entscheidung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 10 mwN.).

    Besteht kein Arbeitsverhältnis, kann ein der Klage stattgebendes Urteil nicht ergehen; vielmehr ist die Klage schon aus diesem Grund abzuweisen (BAG 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 28; 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - Rn. 27 mwN.; 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 10 mwN.).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB davon ausging, dass über die rechtliche Einordnung des Rechtsverhältnisses als Dienst- oder Arbeitsvertrag der Geschäftsinhalt entscheidet und nicht die von den Parteien - möglicherweise auch übereinstimmend - gewünschte Rechtsfolge oder Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 13 mwN.; 21.03.1984 - 5 AZR 462/82 - Rn. 30 mwN., juris).

    Entscheidend sind die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Vergütungszahlung (vgl. BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 21; 27.06.2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 29 mwN.).

    Dies folgt bereits daraus, dass das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis nicht identisch sind (BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 21; 08.05.2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 20 mwN.).

    Umgekehrt weist es auf eine selbstständige Tätigkeit hin, wenn eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei das Recht einräumt, Dritte in die Leistungserbringung einzubinden (vgl. BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 18 mwN.).

    Auch das in § 1 Ziff. 3 des Beratungsvertrages vereinbarte Zur-Verfügung-Stellen eines Büros und entsprechender Hilfsmittel (Laptop, Mobiltelefon) deutet auf das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses hin (vgl. BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 19 für den umgekehrten Fall der Stellung der Arbeitsgeräte/Arbeitsmittel durch einen Selbstständigen).

    Allerdings muss auch ein Unternehmer einen Vertrag nicht notwendig mit eigenen Arbeitsmitteln erfüllen (BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 36 mwN.).

    Es ist auch für Selbstständige nicht unüblich, dass sie die vertraglichen Leistungen im Rahmen der organisatorischen Gegebenheiten des Auftraggebers zu erbringen haben (BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 33 mwN.).

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21

    Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf

    Ihre Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 14) .

    Das Recht der selbstständigen Leistungserbringung kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge, in denen die Vertragsparteien die vereinbarte Leistung unter Verwendung abstrakter Begriffe regeln (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 26) .

    Dies folgt bereits daraus, dass das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis nicht identisch sind (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 22) .

    b) Ebenso wenig bestimmt die steuerrechtliche Behandlung des Rechtsverhältnisses durch die Parteien die Rechtsnatur des Vertrags (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 22) .

    Entscheidend sind die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Vergütungszahlung (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 21) .

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Es unterscheidet sich vom Rechtsverhältnis eines selbstständig Tätigen durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in dem sich der Verpflichtete befindet (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts etwa: BAG, Urt. v. 21.05.2019 - 9 AZR 295/18, Rn. 13, juris).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (vgl. BAG, Urt. v. 21.05.2019 - 9 AZR 295/18, Rn. 13, juris; BAG, Urt. v. 17.10.2017 - 9 AZR 792/16, Rn. 12, juris; BAG, Urt. v. 14.06.2016 - 9 AZR 305/1, Rn. 15 mwN, juris; HWK/Thüsing, 9. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rn. 48).

    Zwar hat das Arbeitsgericht zutreffend zur Bedeutung des Arbeitsorts darauf verwiesen, dass es auch für Selbstständige nicht unüblich sei, dass sie ihre vertraglichen Leistungen im Rahmen der organisatorischen Gegebenheiten ihres Auftraggebers erbringen müssten (vgl. BAG, Urt. v. 21.05.2019 - 9 AZR 295/18, Rn. 33, juris).

  • BAG, 20.05.2020 - 10 AZR 576/18

    Hemmung der Verjährung - Nichtbetreiben - triftiger Grund

    Ihre Würdigung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 14; 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 26) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 13; 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 17.06.2020 - 7 AZR 398/18

    Auflösende Bedingung - Abberufung als Geschäftsführerin

    Die Vorschrift des § 611a BGB in der seit dem 1. April 2017 geltenden Fassung spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 295/18 - Rn. 13; 21. November 2017 - 9 AZR 117/17 - Rn. 23 mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 12.07.2023 - 13 Sa 246/22
    Es ist auch für Selbstständige nicht unüblich, dass sie die vertraglichen Leistungen im Rahmen der organisatorischen Gegebenheiten des Auftraggebers zu erbringen haben (BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 33, juris).

    Für einen freien Redakteur eines Anzeigenblattes ist es nicht untypisch, dass er seine Tätigkeit unter Berücksichtigung der organisatorischen Gegebenheiten des Auftraggebers jedenfalls teilweise auch in den Betriebsräumen erbringen muss (vgl. BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 33, juris).

    Ein Unternehmer muss einen Vertrag nicht notwendig mit eigenen Arbeitsmitteln erfüllen (BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 36, juris).

    Demgegenüber ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Verpflichtung, bestimmte Dienste regelmäßig und wiederkehrend zu leisten auch für ein freies Mitarbeiterverhältnis typisch sein kann (BAG 27.03.1991 - 5 AZR 194/90 -, Rn. 24, juris) und die selbst aus einem Vollzeitrechtsverhältnis und einer langen Zeit der Zusammenarbeit resultierende wirtschaftliche Abhängigkeit ein Arbeitsverhältnis nicht zu begründen vermag (vgl. BAG 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 37, juris).

    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit - wie im Streitfall - typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragsparteien für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG 21.11.2017 - 9 AZR 117/17 -, Rn. 44, Juris; 21.05.2019 - 9 AZR 295/18 -, Rn. 38, juris).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

  • LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten

  • OLG Celle, 01.03.2022 - 2 W 13/22
  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.2020 - 1 Sa 8/19

    Arbeitnehmerstatus - Violinistin in einem Orchester

  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 501/19

    1. Steht fest, dass einer der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

  • LAG Hessen, 01.02.2022 - 19 Ta 507/21

    Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Bezeichnung anhand tatsächlicher

  • LAG Hessen, 26.08.2020 - 2 Sa 119/20

    Merkmale eines Arbeitsverhältnisses Kein eigener Betriebsbegriff im KSchG

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19

    Dreijährige Verjährungsfrist für Urlaubsabgeltungsanspruch bei fehlender

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von

  • LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Sa 631/19

    Aufhebung des Gastvertrags eines Sängers; Gastvertrag gleich Dienstvertrag;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2022 - 6 Sa 61/22

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - invitatio ad offerendum -

  • LAG Hessen, 14.10.2022 - 10 Sa 586/22

    Arbeitgeber i.S.d. Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes; Schlüssige Begründung

  • ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 2859/19
  • BSG, 03.02.2020 - B 12 R 38/19 B

    Sozialversicherungsrechtlicher Status für eine Tätigkeit als Architektin

  • LAG Sachsen, 22.11.2022 - 3 Sa 441/21

    Verwirkung des Klagerechts; Rechtliche Einordnung eines Vertrags; Auslegung von

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