Rechtsprechung
BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 296/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung des Urlaubsentgelts nach Mehrarbeit - Bezugszeitraum vor Beginn des Urlaubs - Wirklicher Wille der Tarifvertragsparteien
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Urlaubsentgelts nach Mehrarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 09.11.1989 - 4 Ca 1969/89
- LAG Düsseldorf, 27.03.1990 - 8 (4) Sa 62/90
- BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 296/90
Papierfundstellen
- NZA 1993, 85
- BB 1992, 2151
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 352/89
Arbeitsbereitschaft; kleinere Dienstleistungen
Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 296/90
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 352/89 - AP Nr. 4 zu § 18 MTB II, m.w.N.).
- BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14
Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch …
Erkennbarer Zweck dieser Tarifnorm ist, dem Arbeitnehmer, der entweder regelmäßig oder zumindest innerhalb eines repräsentativen Zeitraums (hier das Vorjahr) längere Zeit Mehrarbeit geleistet und sich an den Mehrverdienst gewöhnt hat, diesen Standard auch im Urlaub zu erhalten (vgl. zu einer tariflichen Regelung, nach der für die Berechnung des Urlaubsentgelts nur die Mehrarbeit zu berücksichtigen ist, die der Angestellte in den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn des Urlaubs geleistet hat, wenn er in jedem der drei Monate Mehrarbeit geleistet und diese innerhalb dieses Zeitraums insgesamt mindestens 24 Stunden erreicht hat BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 296/90 - zu 2 d der Gründe; vgl. zum Urlaubsentgelt und dem sog. Lebensstandardprinzip BAG 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - zu 2 c und d der Gründe, BAGE 18, 12) .Tarifliche Ausnahmevorschriften sind eng auszulegen (BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 296/90 - zu 2 c der Gründe) .
- BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 508/99
Bemessung der Urlaubsentgelts in der Textilindustrie
Es hätte ihnen nämlich bei der hier zu regelnden Höhe des Urlaubsentgelts freigestanden, Überschreitungen der tariflichen Arbeitszeit aus der Bemessungsgrundlage für das Urlaubsentgelt ganz oder teilweise auszunehmen (vgl. Senat 23. Juni 1992 - 9 AZR 296/90 - AP BUrlG § 11 Nr. 33 = EzA BUrlG § 11 Nr. 32, zu 2 der Gründe). - BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 515/98
Bemessung des Urlaubsentgelts bei Überstunden
Die Tarifvertragsparteien waren frei, Überschreitungen der tariflichen Arbeitszeit von der Berücksichtigung ganz oder teilweise auszunehmen, wie das auch in anderen Tarifverträgen damals geschehen ist (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 296/90 - AP BUrlG § 11 Nr. 33 = EzA BUrlG § 11 Nr. 32).
- LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und …
Ebensowenig existiert eine Auslegungsmaxime, wonach die Gerichte bei einer unklaren Tarifregelung das für den Arbeitnehmer günstigere Ergebnis auszuwählen hätten (BAG, Urteil vom 23.06.1992, 9 AZR 296/90, AP Nr. 33 zu § 11 BUrlG, zu 2 h;… abw. Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., Grundl. Rz. 330). - LAG Hamm, 09.01.1998 - 10 Sa 1577/97
Rahmentarifvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW
Ebensowenig existiert eine Auslegungsmaxime, wonach die Gerechte bei einer unklaren Tarifregelung das für den Arbeitnehmer günstigere Ergebnis auszuwählen hätten (BAG, Urteil vom 23.06.1992, 9 AZR 296/90, AP Nr. 33 zu § 11 BUrlG, zu 2 h;… abw. Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., Grundl. Rz. 330). - LAG Hamm, 15.03.1996 - 10 Sa 1457/95
Jahressonderzuwendung: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Erziehungsurlaub
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 13.01.1995 - 10 Sa 755/94
Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und …
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 12.09.1984, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; zuletzt: BAG; Urteil vom 23.06.1992, AP Nr. 33 zu § 11 BUrlG = NZA 1993, 85 m.w.N.). - LAG Hamm, 22.10.1999 - 10 Sa 1683/98
Tarifliche Sonderzahlungen (13. Monatsgehalt); Wegfall des Anspruchs bei längerer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Hamburg, 25.07.2013 - 23 Ca 2/13
Auslegung von tariflichen Regelungen - Berechnung des Urlaubsentgelts bei …
Dies entspricht auch dem Zweck der Tarifnorm, dem Angestellten, der längere Zeit und regelmäßig Mehrarbeit geleistet und sich an den Mehrverdienst gewöhnt hat, diesen Standard auch im Urlaub zu erhalten (vgl. BAG vom 23.06.1992, 9 AZR 296/90, zitiert nach Juris). - LAG Hamm, 19.11.1999 - 10 Sa 1203/99
Zahlung eines anteiligen tariflichen 13. Monatseinkommens; Voraussetzungen für …
- LAG Hamm, 17.06.1998 - 10 Sa 1464/97
Gewährung der tariflichen Jahresleistung; Längere Arbeitsunfähigkeit im Sinne des …
- LAG Hamm, 14.03.1997 - 10 Sa 1773/96
Auswirkungen des Wechsels von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung bei …
- LAG Hamm, 31.07.1998 - 10 Sa 613/98
Klage eines Arbeitnehmers (Offset-Drucker) auf anteilige Zahlung einer …
- LAG Hamm, 04.12.1998 - 10 Sa 1306/98
Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines tariflichen 13. …
- LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1889/97
Auslegung von tariflichen Bestimmungen ; Zahlung einer anteiligen tariflichen …