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Rechtsprechung
   BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01   

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BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01 (https://dejure.org/2002,10788)
BAG, Entscheidung vom 01.10.2002 - 9 AZR 298/01 (https://dejure.org/2002,10788)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 (https://dejure.org/2002,10788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Freistellung von der Belastung aus dem Steuerprogressionsvorbehalt in der Freistellungsphase der Altersteilzeit; Auslegung einer Altersteilzeitvereinbarung; Hinweispflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die arbeitsrechtlichen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01
    Indem dem steuerlichen Einkommen eines in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmers der steuerfreie Aufstockungsbetrag zur Berechnung des Steuersatzes hinzugerechnet wird, erhöht sich der Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - DB 2002, 2491, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies gilt insbesondere für solche, die sich erst bei der jährlichen, vom Arbeitnehmer vorzunehmenden Einkommenssteuerveranlagung auswirken (BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).

    Für die Annahme eines weitergehenden Verpflichtungswillens bedarf es nach der Verkehrsauffassung in jedem Einzelfall greifbarer Anhaltspunkte (Senat 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).

    Dann kann der Arbeitgeber den Eindruck erwecken, er werde auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen, atypischen Risiken aussetzen (BAG 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - NZA 2001, 206).

    Zudem geht es nicht um außerordentliche Risiken, sondern um vorübergehende verhältnismäßig geringfügige Beeinträchtigungen (vgl. Senat 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 255/97

    Frühpensionierung - Zusage von 90 % des letzten Nettoentgelts - Steuerprogression

    Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01
    Es handelt sich um einen vorformulierten Vertrag, den die Beklagte mit identischem Inhalt für eine Vielzahl ihrer Arbeitnehmer angewendet hat (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32; 29. September 1958 - 2 AZR 324/57 - BAGE 6, 280).

    c) Dieses Auslegungsergebnis entspricht der Rechtsprechung des Senats zu einem vergleichbaren Fall eines Aufhebungsvertrages (8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - aaO).

  • LAG Bremen, 22.03.2001 - 4 Sa 255/00

    Altersteilzeitvertrag; Erstattung steuerlicher Nachteile aufgrund eines durch den

    Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22. März 2001 - 4 Sa 255/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01
    Dann kann der Arbeitgeber den Eindruck erwecken, er werde auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen, atypischen Risiken aussetzen (BAG 25. Juli 2002 - 9 AZR 155/01 - aaO; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - NZA 2001, 206).
  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01
    Es handelt sich um einen vorformulierten Vertrag, den die Beklagte mit identischem Inhalt für eine Vielzahl ihrer Arbeitnehmer angewendet hat (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32; 29. September 1958 - 2 AZR 324/57 - BAGE 6, 280).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Soweit in arbeitsrechtlichen Regelungen die Begriffe "Bruttobetrag" oder "Nettobetrag" sowie "Abzüge" verwendet werden, wird üblicherweise unter "Bruttobetrag" das Arbeitsentgelt vor den gesetzlichen Abzügen, unter "Abzügen" die gesetzlichen Abzüge, soweit sie im regelmäßigen Abzugsverfahren erfolgen ohne Berücksichtigung sonstiger steuerlicher Vor- und Nachteile und unter "Nettobetrag" der Bruttobetrag nach Abzug der gesetzlichen Abzüge verstanden (Senat 28. März 2003 - 9 AZR 61/02 - BuW 2003, 571; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2; 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - aaO).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Zwar stellt der Begriff "netto" regelmäßig lediglich auf die Abzüge von Entgeltzahlungen ab (vgl. nur BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 c aa der Gründe, BAGE 106, 345; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - zu II 1 a bb der Gründe).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Grundsätzlich hat ein Leistungsantrag Vorrang vor einem Feststellungsantrag, wenn der Antragsteller seinen Anspruch beziffern kann (vgl. etwa BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 -, zu I der Gründe).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Grundsätzlich ist einer Leistungsklage Vorrang vor einer Feststellungsklage eingeräumt, wenn der Kläger den Anspruch beziffern kann (vgl. BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 -, zu I der Gründe).
  • LAG Hessen, 26.06.2007 - 13 Sa 1977/06

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Progressionsvorbehalt

    Eine derartige Progressionsspirale ist mit dem gesetzlichen Ziel, dem Arbeitgeber durch Pauschalierung die Berechnung des Nettoentgelts zu vereinfachen, nicht zu vereinbaren (BAG vom 01. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - n. v., zitiert nach juris; Rittweger, ATG 1999, § 3 Rz 39).

    Eine solche Verpflichtung ergibt sich nur, wenn dies der Arbeitgeber in der Altersteilzeitvereinbarung ausdrücklich zugesagt hat (BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.; BAG vom 01. Oktober 2002, a. a. O.; Nimscholz/.../, a. a. O., S. 83; ähnlich BAG vom 29. Juli 2003 - 9 AZR 100/02 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Nettolohn).

    Der Kläger hat auch nichts vorgetragen, was einen eventuellen Schadenersatzanspruch in Höhe des "Progressionsschadens" wegen Verletzung von Aufklärungspflichten rechtfertigen könnte (vgl. dazu BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.; BAG vom 01. Oktober 2002, a. a. O.).

  • BAG, 24.05.2007 - 6 AZR 706/06

    Tarifvertragsauslegung - Berücksichtigung bezahlter Kurzzeitpausen bei Krankheit

    Grundsätzlich ist einer Leistungsklage Vorrang vor einer Feststellungsklage eingeräumt, wenn der Kläger den Anspruch beziffern kann (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 -, zu I der Gründe).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression

    Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Nettobetrag, so heißt das nichts anderes, als daß vom Bruttoentgelt die vom Arbeitgeber üblicherweise abzuführenden Beträge abzuziehen sind und der Anspruch des Arbeitnehmers sich auf den danach geschuldeten Auszahlungsbetrag richtet (vgl. Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - nv.; 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2; 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32).

    Die Beklagte hat im Zusammenhang mit der Vereinbarung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses keine Aufklärungspflichten verletzt (vgl. hierzu Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - nv.).

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10

    Nettolohnvereinbarung bei Wechsel der Steuerklasse; Zahlungsklage einer

    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.10.2002 (- 9 AZR 298/01 - n.v., juris) beruft, ergibt sich nichts anderes.
  • LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10

    Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

    Grundsätzlich ist einer Leistungsklage Vorrang vor einer Feststellungsklage eingeräumt, wenn der Kläger den Anspruch beziffern kann (vgl. BAG 01.10.2002 - 9 AZR 298/01 -, zu I. der Gründe, zitiert nach Juris).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Zwar stellt der Begriff "netto" regelmäßig lediglich auf die Abzüge von Entgeltzahlungen ab (vgl. nur BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - zu A II 2 c aa der Gründe, BAGE 106, 345; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - zu II 1 a bb der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2003 - 6 Sa 631/01

    Auslegung von Altersteilzeitvereinbarungen

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2007 - 7 (18) Sa 416/06

    Unbefristetes Widerspruchsrecht gegen Betriebsübergang bei fehlerhafter

  • ArbG Aachen, 14.02.2019 - 2 Ca 3075/18
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 22.03.2001 - 4 Sa 255/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18821
LAG Bremen, 22.03.2001 - 4 Sa 255/00 (https://dejure.org/2001,18821)
LAG Bremen, Entscheidung vom 22.03.2001 - 4 Sa 255/00 (https://dejure.org/2001,18821)
LAG Bremen, Entscheidung vom 22. März 2001 - 4 Sa 255/00 (https://dejure.org/2001,18821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersteilzeitvertrag; Erstattung steuerlicher Nachteile aufgrund eines durch den Aufstockungsbetrag gemäß § 32b EStG bedingten Progressionsvorbehalts ; Garantie eines Mindestnettobetrages; Vertragsauslegung; Pauschalierte Berechnung des Mindestnettobetrages; ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ATG § 3; EStG § 32b
    Altersteilzeit: Keine Einstandspflicht des Arbeitgebers für infolge Aufstockung des Arbeitsentgelts bei der Einkommensteuer eintretenden Progressionsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 1785
  • NZA-RR 2001, 498
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07

    Fürsorgepflicht; Aufklärungspflicht; Auslandstätigkeit

    Kann sich der Arbeitnehmer die Informationen in zumutbarer Weise anderweitig verschaffen, besteht keine Unterrichtungspflicht (vgl. LAG Bremen, Urt. v. 22. März 2001 - 4 Sa 255/00 = NZA-RR 2001, 498 ).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22. März 2001 - 4 Sa 255/00 - wird zurückgewiesen.
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