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   BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 3/09   

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https://dejure.org/2010,1163
BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 3/09 (https://dejure.org/2010,1163)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 9 AZR 3/09 (https://dejure.org/2010,1163)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 (https://dejure.org/2010,1163)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Redakteurin - Versetzung - Direktionsrecht

  • openjur.de

    Redakteurin; Unwirksamkeit einer Versetzung; Direktionsrecht

  • Bundesarbeitsgericht

    Redakteurin - Unwirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 106 S 1 GewO, § 1 TVG
    Redakteurin - Unwirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine Entwicklungsredaktion

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber einer Redakteurin; Auslegung einer Klausel über die Möglichkeit der Zuweisung anderer redaktioneller oder journalistischer Aufgaben an Redakteure

  • bag-urteil.com

    Redakteurin - Unwirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht

  • rewis.io

    Redakteurin - Unwirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Redakteurin - Unwirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber einer Redakteurin; Auslegung einer Klausel über die Möglichkeit der Zuweisung anderer redaktioneller oder journalistischer Aufgaben Redakteurin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung einer Redakteurin bei der Tageszeitung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine Entwicklungsredaktion

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Versetzung einer aktiven Redakteurin in Entwicklungsabteilung unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine Entwicklungsredaktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine Entwicklungsredaktion

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Versetzung einer Zeitungsredakteurin in eine andere Abteilung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine Entwicklungsredaktion unzulässig - Entwicklung neuer Produkte nicht Teil des Berufsbild eines Redakteurs

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine Entwicklungsredaktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 257
  • afp 2010, 514
  • JR 2011, 138
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 3/09
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war ( Senat 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 43, EzA GewO § 106 Nr. 4; 3. April 2007 -  9 AZR 283/06  - Rn. 48, BAGE 122, 33 ) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.07.2008 - 22 Sa 2174/07

    Rechtmäßigkeit einer Übertragung der Tätigkeit eines Entwicklungsredakteurs einer

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 3/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juli 2008 - 22 Sa 2174/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 3/09
    Den Inhalt solcher Musterverträge darf das Revisionsgericht uneingeschränkt nach §§ 133, 157 BGB auslegen (für die st. Rspr. Senat 19. Mai 2009 -  9 AZR 145/08  - Rn. 42, AP ATG § 6 Nr. 5 ).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 3/09
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war ( Senat 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 43, EzA GewO § 106 Nr. 4; 3. April 2007 -  9 AZR 283/06  - Rn. 48, BAGE 122, 33 ) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 6 Sa 1787/15

    Scheinpraktikum - Redakteurstätigkeit für ein Lifestyle-Magazins

    So erübrigt sich auch die Frage, ob die Klägerin im Sinne des Urteils des BAG vom 23.02.2010 - 9 AZR 3/09 - juris Rn. 27 = AP GewO § 106 Nr. 9 überwiegend nur zur technischen Entwicklung des neuen Online-Auftritts und nicht redaktionell tätig war.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23

    Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter

    Die Redakteurin oder der Redakteur erstelle somit Beiträge, die zur Veröffentlichung bestimmt seien (vgl. BAG, 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09, juris Rn 26).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 21, NZA 2011, 695 ; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 32, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2; 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 - Rn. 21, AP GewO § 106 Nr. 9 = EzA GewO § 106 Nr. 6) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2011 - 26 Sa 2686/10

    Wirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht - Darlegungs- und Beweislast

    Danach kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 - AP Nr. 9 zu § 106 GewO = EzA § 106 GewO Nr. 6, Rn. 16).
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