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   BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00   

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https://dejure.org/2001,15374
BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00 (https://dejure.org/2001,15374)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2001 - 9 AZR 315/00 (https://dejure.org/2001,15374)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 (https://dejure.org/2001,15374)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00
    Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN).

    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359).

  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00
    Abzustellen ist hierfür nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern auf die Soll-Arbeitszeit der regelmäßig in der 5-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer (Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).

    Dabei ist im Kalenderjahr bei einem 5-Tagewöchler von 260 Arbeitstagen auszugehen (52 Wochen multipliziert mit 5 Tagen), wie der Senat bei fehlender abweichender Festlegung im Tarifvertrag entschieden hat (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00
    Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 165/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00
    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist für die Berechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - aaO; 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00
    Die rechtliche Grundlage für die Umrechnung findet sich in § 3 BUrlG (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - BAGE 95, 117).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00
    Ein solcher Anspruch ergibt sich weder als Schadenersatz aus Verzug nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 BGB (vgl. BAG 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107 mwN) noch aus der vertraglichen Verpflichtung der Beklagten zur ersatzweisen Freistellung.
  • LAG Hamm, 18.01.2000 - 11 Sa 701/99

    Berechnung der Dauer des tariflichen Jahresurlaubsanspruchs von 30 Arbeitstagen ;

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 2000 - 11 Sa 701/99 - aufgehoben.
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00
    Diese Festlegung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Inhalt des Urlaubsanspruchs als einen Anspruch auf Befreiung von der vertraglichen Arbeitspflicht, ohne daß die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts berührt wird (vgl. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - BAGE 89, 91 mwN).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Danach vermindert oder erhöht sich der schwerbehinderten Menschen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX zustehende gesetzliche Urlaubsanspruch entsprechend, wenn deren Arbeitszeit auf weniger oder mehr als fünf Tage in der Woche verteilt ist (vgl. hierzu BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 31; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 102, 251; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe; MHdB ArbR/Klose 4. Aufl. § 86 Rn. 35) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Danach vermindert oder erhöht sich der schwerbehinderten Menschen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX zustehende gesetzliche Urlaubsanspruch entsprechend, wenn deren Arbeitszeit auf weniger oder mehr als fünf Tage in der Woche verteilt ist (vgl. hierzu BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 31; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 102, 251; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe; MHdB ArbR/Klose 4. Aufl. § 86 Rn. 35) .
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der

    Um die Gleichwertigkeit der Urlaubsdauer unabhängig von der Anzahl der Wochentage mit Arbeitspflicht zu gewährleisten, ordnet § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD aF in den Fällen, in denen die Arbeit abweichend auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, eine Umrechnung an (vgl. bereits BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen (für die st. Rspr. BAG 30. Oktober 2001 -  9 AZR 315/00  - zu II 1 der Gründe) .

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung ist dann, wenn die Arbeit abweichend auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist (sog. Umrechnung, vgl . BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 246/09

    Berechnung von Urlaubsansprüchen im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

    Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen (für die st. Rspr. Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 1 der Gründe).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auf das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, aaO; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe).

    Die Bestimmung zeigt das Bestreben der Tarifvertragsparteien, eine Umrechnung in Wochen zu ermöglichen (vgl. zum Wochenbezug etwa Senat 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 3 e der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 426/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

    Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen (für die st. Rspr. Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 1 der Gründe).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auf das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, aaO; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe).

    Die Bestimmung zeigt das Bestreben der Tarifvertragsparteien, eine Umrechnung in Wochen zu ermöglichen (vgl. zum Wochenbezug etwa Senat 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 3 e der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 3 c aa der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

    Die Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht pro Kalenderwoche ist mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen (vgl. BAG v. 30.10.2001 - 9 AZR 315/00 - juris).
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 428/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

    Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen (für die st. Rspr. Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 1 der Gründe).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auf das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, aaO; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe).

    Die Bestimmung zeigt das Bestreben der Tarifvertragsparteien, eine Umrechnung in Wochen zu ermöglichen (vgl. zum Wochenbezug etwa Senat 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 3 e der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 429/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

    Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen (für die st. Rspr. Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 1 der Gründe).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auf das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, aaO; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe).

    Die Bestimmung zeigt das Bestreben der Tarifvertragsparteien, eine Umrechnung in Wochen zu ermöglichen (vgl. zum Wochenbezug etwa Senat 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 3 e der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 427/09

    Berechnung von Urlaubsentgelt im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

    Urlaub kann nur für solche Tage erteilt werden, an denen der Arbeitnehmer aufgrund der Verteilung seiner Arbeitszeit eigentlich hätte arbeiten müssen (für die st. Rspr. Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 1 der Gründe).

    Dieser Grundsatz beruht auf einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auf das gesamte Urlaubsrecht anwendbar ist (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, aaO; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe).

    Die Bestimmung zeigt das Bestreben der Tarifvertragsparteien, eine Umrechnung in Wochen zu ermöglichen (vgl. zum Wochenbezug etwa Senat 9. September 2003 - 9 AZR 468/02 - zu II 3 e der Gründe, EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 6; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 425/09

    Berechnung von Urlaubsentgelt im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

  • LAG München, 29.01.2009 - 4 Sa 778/08

    Urlaubsansprüche - § 7 MTV Nr 10 für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und

  • LAG Hamm, 18.01.2000 - 11 Sa 699/99

    Berechnung der Dauer eines tariflichen Jahresurlaubsanspruchs nach Maßgabe des

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