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   BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17   

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https://dejure.org/2019,5710
BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17 (https://dejure.org/2019,5710)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2019 - 9 AZR 315/17 (https://dejure.org/2019,5710)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 (https://dejure.org/2019,5710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 9 AZR 406/17 v. 19.03.2019

  • bag-urteil.com

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

  • Betriebs-Berater

    Erholungsurlaub bei bezahltem Sonderurlaub

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitgeber kann Urlaubszeit während der Elternzeit kürzen

  • rewis.io

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • datenbank.nwb.de

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Berücksichtigung von Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs bei Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch und unbezahlter Sonderurlaub

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - und die Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch und unbezahlter Sonderurlaub

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Entsteht während unbezahlten Sonderurlaubs gesetzlicher Urlaubsanspruch?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwei Jahre im unbezahlten Sonderurlaub - Angestellte kann für diese Zeit nicht zusätzlich gesetzlichen Mindesturlaub verlangen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch während unbezahlten Sonderurlaubs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaubsanspruch für Zeiten von Sonderurlaub

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaubsanspruch für Zeiten von Sonderurlaub

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Zeiten des Sonderurlaubs

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Kein Urlaub während eines unbezahlten Sonderurlaubs

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ganzjähriger Sonderurlaub schließt gesetzlichen Urlaub aus

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ganzjähriger Sonderurlaub schließt gesetzlichen Urlaub aus

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zum Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit Null?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch bei Sonderurlaub?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sonderurlaub schließt gesetzlichen Urlaub aus

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaubsanspruch für Zeiten von Sonderurlaub

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbezahlter Sonderurlaub bleibt bei Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs unberücksichtigt - Arbeitnehmern steht nach durchgehend genommenem unbezahltem Sonderurlaub für Kalenderjahr mangels Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

Besprechungen u.ä. (7)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Kein Urlaub während des Urlaubs

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Darf der Arbeitgeber den Jahresurlaub kürzen?

  • efarbeitsrecht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kürzung von Urlaubsansprüchen durch Arbeitgeber: Neue Grundsätze und Fallgruppen

  • nwb-experten-blog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kein Urlaub vom Urlaub - Für Zeiten von Sonderurlaub besteht kein Urlaubsanspruch

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kein Urlaub vom unbezahlten Sonderurlaub

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechungsänderung: Kein Erholungsurlaub im Sabbatical

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2176
  • BB 2019, 2493
  • NZA-RR 2019, 565
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Unter Umständen muss die Urlaubsdauer mehrfach berechnet werden (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321 ) .

    aa) Ist die Arbeitszeit im gesamten Kalenderjahr gleichmäßig auf weniger oder mehr als sechs Wochentage verteilt, erfolgt die Umrechnung, indem die in § 3 Abs. 1 BUrlG genannten 24 Werktage durch die Zahl 6 geteilt und mit der Anzahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstage einer Woche multipliziert werden (allgA, vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321; ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 3 Rn. 8; MHdB ArbR/Klose 4. Aufl. § 86 Rn. 34; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 611 Rn. 926; Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 104 Rn. 48) .

    (1) Dabei geht das Bundesarbeitsgericht für die Sechstagewoche von 312 und für die Fünftagewoche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 102, 321) .

  • EuGH, 04.10.2018 - C-12/17

    Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Weder Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG noch Art. 31 Abs. 2 GRC verlangen es im Fall eines allein auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs, den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für die Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs nach der suspendierten Arbeitspflicht zu berechnen und damit den Sonderurlaub einem Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung gleichzustellen (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 28) .

    Der unionsrechtlich gewährleistete Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist grundsätzlich anhand der Zeiträume der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeit zu berechnen (EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 27; 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 28) .

    Entsprechendes gilt für Arbeitnehmerinnen, die wegen Mutterschaftsurlaubs ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse nicht erfüllen können (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 30 mwN) .

  • EuGH, 13.12.2018 - C-385/17

    Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit der Entscheidung vom 13. Dezember 2018 (- C-385/17 - [Hein]) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. EuGH 8. November 2012 - C-229/11 und C-230/11 - [Heimann und Toltschin] Rn. 32 ff.) erkannt, dass der Zweck des in Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG jedem Arbeitnehmer gewährleisteten Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 26) .

    Der unionsrechtlich gewährleistete Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist grundsätzlich anhand der Zeiträume der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeit zu berechnen (EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 27; 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 28) .

    Ein Arbeitnehmer kann danach einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nur für die Zeiträume erwerben, in denen er tatsächlich gearbeitet hat (vgl. EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 27, 29) .

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Soweit der Senat demgegenüber bisher angenommen hat, dass der auf Zeiträume eines unbezahlten Sonderurlaubs entfallende Urlaubsanspruch nach Maßgabe der ausgesetzten Arbeitszeit zu berechnen sei (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) und im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch nicht in Zeitabschnitte unterteilt werden könne (BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 14) , wird daran nicht festgehalten.

    Dem lag im Wesentlichen die Annahme zugrunde, während des Sonderurlaubs bestehe die Arbeitspflicht "an sich" fort, müsse aber nicht erfüllt werden (vgl. BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) .

    Durch die Freistellung wird der durch das Bundesurlaubsgesetz bezweckten Unterbrechung der Arbeitspflicht die Grundlage entzogen (vgl. Fieberg Anm. AP BUrlG § 1 Nr. 24; Arnold/Tillmanns/Zimmermann aaO) .

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 426/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt zudem voraus, dass der Arbeitnehmer durch eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird (vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 15; 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 15) .

    Danach vermindert oder erhöht sich der schwerbehinderten Menschen nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX zustehende gesetzliche Urlaubsanspruch entsprechend, wenn deren Arbeitszeit auf weniger oder mehr als fünf Tage in der Woche verteilt ist (vgl. hierzu BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 31; 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - zu I 2 a aa der Gründe, BAGE 102, 251; 30. Oktober 2001 - 9 AZR 315/00 - zu II 2 der Gründe; MHdB ArbR/Klose 4. Aufl. § 86 Rn. 35) .

    bb) Ist die Arbeitszeit nicht das gesamte Kalenderjahr über gleichmäßig auf weniger oder mehr als sechs Wochentage verteilt, ist für die Umrechnung der Zeitabschnitt heranzuziehen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird (vgl. BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 36 f.) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Weder enthält § 1 BUrlG, nach dem ein Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, eine Ausnahmeregelung für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses noch nimmt § 2 Satz 1 BUrlG Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis kraft Abrede der Arbeitsvertragsparteien oder aufgrund tariflicher Anordnung ruht, vom Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes aus (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 28 mwN) .

    Um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu sichern, ist die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung der für das Urlaubsjahr maßgeblichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln (sog. Umrechnung; vgl. zuletzt BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 29 mwN) .

    So ist § 3 Abs. 1 BUrlG zB richtlinienkonform dahin auszulegen, dass Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, weil sie wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während des Bezugszeitraums ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen können, Arbeitnehmern gleichzustellen sind, die während dieses Zeitraums tatsächlich arbeiten (BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 30) .

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Dementsprechend wird bei einer über das Kalenderjahr ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit jahresbezogen die für den Arbeitnehmer maßgebliche Anzahl der Arbeitstage mit der Anzahl der Werktage ins Verhältnis gesetzt (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .

    Der 365. Tag bleibt außer Betracht, weil die Berechnungsvorschrift in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf 13 Wochen für ein Vierteljahr abstellt (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25, BAGE 137, 221) .

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 7/16

    Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Veränderung der Anzahl der

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    a) Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub ist nicht nach der zum Zeitpunkt der Urlaubsgewährung geltenden Arbeitszeitregelung zu bemessen (so noch BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 17) , sondern grundsätzlich bezogen auf das gesamte Urlaubsjahr - dh.

    Soweit der Senat demgegenüber bisher angenommen hat, dass der auf Zeiträume eines unbezahlten Sonderurlaubs entfallende Urlaubsanspruch nach Maßgabe der ausgesetzten Arbeitszeit zu berechnen sei (BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 - Rn. 14, BAGE 148, 115) und im Falle eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährig bestimmte Urlaubsanspruch nicht in Zeitabschnitte unterteilt werden könne (BAG 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 - Rn. 14) , wird daran nicht festgehalten.

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit der Entscheidung vom 13. Dezember 2018 (- C-385/17 - [Hein]) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. EuGH 8. November 2012 - C-229/11 und C-230/11 - [Heimann und Toltschin] Rn. 32 ff.) erkannt, dass der Zweck des in Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG jedem Arbeitnehmer gewährleisteten Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen (EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 26) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Auszug aus BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17
    Darüber hinaus gelten Besonderheiten für Urlaubsansprüche, die von Kürzungsregelungen wie in § 4 ArbPlSchG, § 17 Abs. 1 BEEG oder § 4 Abs. 4 PflegeZG erfasst werden (vgl. zu § 17 Abs. 1 BEEG BAG 19. März 2019 - 9 AZR 362/18 - und - 9 AZR 495/17 -) .
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 145/14

    Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 2068/16

    Ersatzurlaub - Übertragung eines während eines Sonderurlaubs entstandenen

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 877/13

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

  • Drs-Bund, 30.11.1962 - BT-Drs IV/785
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    aa) Die vom Senat entwickelten Grundsätze, denen zufolge Urlaubsansprüche zu kürzen sind, wenn der Arbeitnehmer nicht das ganze Kalenderjahr über zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (vgl. grundlegend BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 17) , finden auf den Streitfall, soweit der gesetzliche Mindesturlaub betroffen ist, bereits deshalb keine Anwendung, weil eine Verminderung gesetzlicher Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Menschen ausgeschlossen ist, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeitsleistung erbracht haben (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 9, BAGE 142, 371) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 9 Sa 1/21

    Reduzierung des Urlaubsanspruchs durch "Kurzarbeit Null"

    Jedenfalls eine vertragliche Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über "Kurzarbeit Null" führt zu einer quotalen Reduzierung des Jahresurlaubsanspruchs des Arbeitnehmers nach den Berechnungsregeln im Urteil BAG vom 19. März 2019 (9 AZR 315/17).

    Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2019, 9 AZR 315/17 reduziere sich der Urlaubsanspruch entsprechend der von der Beklagten vorgenommenen Berechnung, weil der Kläger nicht an allen Arbeitstagen des Jahres 2020 gearbeitet habe, sondern 79 Arbeitstage für ihn wegen der angeordneten Kurzarbeit Null arbeitsfrei gewesen sind.

    Insbesondere hat das Arbeitsgericht zutreffend auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2019, 9 AZR 315/17, zutreffend entschieden, dass sich der Jahresurlaubsanspruch des Klägers von 30 Arbeitstagen aus dem ursprünglich bestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis proportional kürzt um das Verhältnis der für den Kläger individuell maßgeblichen Anzahl von Tagen mit Arbeitspflicht im Kalenderjahr im Verhältnis zur Zahl der Arbeitstage in einem Vollzeitarbeitsverhältnis.

    Ob diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes uneingeschränkt auf jeden Fall anzuwenden ist, in dem der Arbeitnehmer von Kurzarbeit Null betroffen ist, mag insoweit infrage zu stellen sein, als das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 19. März 2019 (9 AZR 315/17) und vom 24. September 2019 (9 AZR 481/18, Rz. 26 am Ende) davon ausgegangen ist, dass eine Verringerung oder Erhöhung der Tage mit Arbeitspflicht aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung der Parteien erfolgt.

  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum

    Das Klagebegehren, das auf die Gewährung von Zusatzurlaub aus einem in der Vergangenheit liegenden Urlaubsjahr "als Ersatzurlaub" gerichtet ist, umfasst - über den Wortlaut des Klageantrags hinaus - nicht nur den Ersatzurlaub als Schadensersatz für verfallenen Urlaub, sondern auch den ursprünglichen tarifvertraglichen (Primär-)Anspruch auf Urlaub aus § 27 Abs. 1 Buchst. a TVöD-VKA (vgl. zum Erholungsurlaub BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 10) .

    Ein Leistungsantrag, der auf die Verurteilung des Arbeitgebers abzielt, dem Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügt den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 11) .

  • BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20

    Zusatzurlaub nach § 19 Abs. 2 Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen

    auf die Gewährung von Zusatzurlaub aus einem in der Vergangenheit liegenden Urlaubsjahr gerichtet ist, umfasst - über den Wortlaut des Klageantrags hinaus - nicht nur den Ersatzurlaub als Schadenersatz für verfallenen Urlaub, sondern auch den ursprünglichen Urlaub als Ausfluss des primären Urlaubsanspruchs (vgl. zum Erholungsurlaub BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 10) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.2021 - 6 Sa 194/21

    Befristung tariflichen Mehrurlaubs - eigenständiges Fristenregime -

    Ein Leistungsantrag, wie der zuletzt vom Kläger zur Entscheidung gestellte, der auf die Verurteilung des Arbeitgebers abzielt, dem Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügt den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 129/19 - Rn. 14; 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 11; jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Gießen, 13.12.2019 - 3 Ca 259/19

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen Erkrankung

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2019 zu dem Aktenzeichen 9 AZR 315/17 habe der Klägerin daher Urlaubsabgeltung nicht zugestanden.
  • ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19
    Klagen, mit denen der Arbeitgeber dazu verurteilt werden soll, eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügen den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 11, zur Gewährung von Urlaubstagen).
  • ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 746/19
    Klagen, mit denen der Arbeitgeber dazu verurteilt werden soll, eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügen den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 11, zur Gewährung von Urlaubstagen).
  • ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19

    Freistellungstage in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen

    Klagen, mit denen der Arbeitgeber dazu verurteilt werden soll, eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügen den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 315/17, juris, Rn. 11, zur Gewährung von Urlaubstagen).
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