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   BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97   

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BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97 (https://dejure.org/1998,745)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 9 AZR 348/97 (https://dejure.org/1998,745)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 (https://dejure.org/1998,745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    SchwbG § 14; ; BGB § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG § 14; BGB § 162
    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG § 14; BGB § 162
    Schwerbehinderte: Beschäftigung nach Betriebsunfall - Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz nur im Rahmen der vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3797 (Ls.)
  • NZA 1999, 152
  • BB 1998, 2372
  • DB 1999, 1609
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Ist der infolge eines Betriebsunfalls schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben und steht dem Arbeitgeber ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist dem Arbeitnehmer der Abschluß eines Arbeitsvertrags zu den betriebsüblichen Bedingungen anzubieten, der die dem Schwerbehinderten mögliche Arbeitsaufgabe zum Inhalt hat (Fortführung von BAG Urteil vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105, und Urteil vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG).

    Steht dem Arbeitgeber ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist mit dem schwerbehinderten Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag abzuschließen, der die dem Schwerbehinderten mögliche Arbeitsaufgabe zum Inhalt hat (vgl. BAG Urteile vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105; vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG).

    Allerdings ist entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten und in § 14 SchwbG konkretisierten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht nur, den Schwerbehinderten bei der Besetzung von freien Arbeitsplätzen angemessen zu berücksichtigen; im Einzelfall kann dem Schwerbehinderten der Vorrang einzuräumen sein (BAG Urteil vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250, 255 = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).

    Die nach § 14 Abs. 2 SchwbG im Einzelfall mögliche Verpflichtung des Arbeitgebers, einen schwerbehinderten Stellenbewerber gegenüber sonstigen Bewerbern zu bevorzugen (BAGE 34, 250, 255, aaO), setzt voraus, daß der Schwerbehinderte über die gleiche Qualifikation wie der vom Arbeitgeber berücksichtigte Mitbewerber verfügt.

  • LAG Hamm, 13.03.1997 - 8 Sa 1559/96

    Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes; Anspruch auf behindertengerechte

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1559/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. März 1997 - 8 Sa 1559/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Ist der infolge eines Betriebsunfalls schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben und steht dem Arbeitgeber ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist dem Arbeitnehmer der Abschluß eines Arbeitsvertrags zu den betriebsüblichen Bedingungen anzubieten, der die dem Schwerbehinderten mögliche Arbeitsaufgabe zum Inhalt hat (Fortführung von BAG Urteil vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105, und Urteil vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG).

    Steht dem Arbeitgeber ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist mit dem schwerbehinderten Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag abzuschließen, der die dem Schwerbehinderten mögliche Arbeitsaufgabe zum Inhalt hat (vgl. BAG Urteile vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105; vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG).

  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91

    Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Diese Voraussetzungen muß der Schwerbehinderte im Streitfall darlegen und ggf. beweisen ( BAG Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - EzA Nr. 3 zu § 14 SchwbG 1986).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Die Beklagte könnte sich nach § 162 BGB hierauf dann nicht berufen, wenn sie zielgerichtet eine Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger verhindert hat, sie also bewußt "vollendete Tatsachen" geschaffen hat (vgl. BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 100 = AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - AP Nr. 173 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freikündigung kann danach allenfalls bestehen, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer nicht auch behindert ist und die Kündigung für ihn aus besonderen Gründen keine soziale Härte ist (BAG Urteil vom 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141, 150 = AP Nr. 1 zu § 14 SchwbG 1986).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Ob dies auch dann gilt, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision ohne nähere Erklärung nur in den Entscheidungsgründen zuläßt (so BAG Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 (A) -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), ist hier nicht zu entscheiden.
  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 34/82

    Schwerbehinderte - Annahmeverzug nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer, der infolge eines Arbeitsunfalls seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, verlangen, daß er mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit hierzu besteht (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v.).
  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings im Urteil vom 4. Mai 1962 (- 1 AZR 128/61 - BAGE 13, 109, 114 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG) ausgeführt, ggf könne es sogar notwendig sein, Entlassungen vorzunehmen, um so einen für den Schwerbehinderten geeigneten Arbeitsplatz freizumachen.
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils jedenfalls dann wirksam, wenn sie vom Gericht beschlossen, aber versehentlich nicht verkündet und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden ist (BAG Urteile vom 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37 = AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI; vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter ).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

  • BAG, 08.02.1966 - 1 AZR 365/65

    Grenzen der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach SchwbG § 12 Abs. 1

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Kann der Schwerbehinderte wegen Art oder Schwere seiner Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die vertraglich geschuldete Arbeit nicht oder nur noch teilweise leisten, so hat er Anspruch auf entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - DB 2006, 55, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - aaO).

    Das folgt aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX. Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsorganisation (vgl. zu § 14 SchwbG: Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    In jüngerer Zeit hat das Bundesarbeitsgericht die Frage mehrfach dahinstehen lassen (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - zu III 3 der Gründe; 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 68, 141) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    dd) Aus der Nennung der unterschiedlichen Tätigkeiten ergibt sich zugleich, dass der Kläger die Auswahl den US-Streitkräften überlässt, mit welcher dieser Arbeitsaufgaben sie ihn beschäftigten wollen (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).

    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann dann vielmehr Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).

    Er ist nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Der Arbeitnehmer kann Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (vgl. zu § 14 SchwbG: Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    So kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - aaO).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der schwerbehinderte Mensch für den Fall einer für seinen Einsatz notwendigen Vertragsänderung zunächst auf Änderung eines Arbeitsvertrags klagen muß oder ob er auch - wie es der Kläger tut - unmittelbar eine Beschäftigung in der angestrebten Stelle gerichtlich geltend machen kann (vgl. Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 5; BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105).

    Darauf, ob das von ihr verlangt werden könnte (dazu Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - aaO), kommt es deshalb nicht an.

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer, der infolge der Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben, kann hiernach vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz verlangen, auf dem eine seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung möglich ist (vgl. zu § 14 SchwbG 1986: BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5, zu III 1 der Gründe; vgl. zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX auch 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45, zu A I 2 der Gründe).

    Der Arbeitgeber muss aber keinen neuen Arbeitsplatz schaffen, um den Arbeitnehmer dort nach einer Änderung des Arbeitsvertrags behindertengerecht beschäftigen zu können (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2, zu III 4 der Gründe; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

    Dieser Wille kommt für alle Beteiligten erkennbar gerade auch in der Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1998 (- 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 5) sowohl in der Klageschrift des Vorprozesses als auch im Urteil des Arbeitsgerichts vom 21. Juni 2000 zum Ausdruck.
  • LAG Hamm, 21.08.2014 - 8 Sa 1697/13

    Umfang des Direktionsrechts gegenüber einem schwerbehinderten Mitarbeiter

    Der Arbeitgeber ist gegenüber dem schwerbehinderten Beschäftigten im Rahmen der Zumutbarkeit somit nach § 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX verpflichtet, die rechtlichen Voraussetzungen der vom bisherigen Arbeitsvertrag nicht umfassten behinderungsgerechten Beschäftigung zu schaffen (BAG, Urteil vom 28.04.1998 - 9 AZR 348/97 - NZA 1999, S. 152 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 12.11.1980 - 4 AZR 779/78 - AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).

    Dazu ist dem Arbeitnehmer der Abschluss eines Arbeitsvertrages zu den betriebsüblichen Bedingungen anzubieten, der die dem behinderten Menschen mögliche Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hat (BAG, Urteil vom 28.04.1998 aaO).

    Ist eine mögliche behinderungsgerechte Beschäftigung vom bisherigen Arbeitsvertrag nicht gedeckt, so hat der Arbeitgeber - etwa durch ein Änderungsangebot zu den betriebsüblichen Bedingungen - die rechtlichen Voraussetzungen der geänderten Beschäftigung zu schaffen (BAG, Urteil vom 28.04.1998 aaO).

  • LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11

    Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen

    (vi) Eine Verpflichtung der Beklagten, einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen, auf dem der leistungsgeminderte Arbeitnehmer beschäftigt werden könnte, besteht nicht (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwBG 1986 § 14 Nr. 2; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8; BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - aaO) .

    Jedenfalls ist die Beklagte nicht verpflichtet, einen Bodenarbeitsplatz in der Fachabteilung Fachadministration Cockpit freizukündigen, um für den Kläger dort eine Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - aaO) .

  • LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 5 Sa 68/05

    Straßenwärter, Schwerbehinderung, Arbeitsleistung, Arbeitsplatz, leidensgerechter

  • LAG Hessen, 06.09.2013 - 3 Sa 266/12

    Zahlung aus Annahmeverzugsgesichtspunkten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23

    Krankheitsbedingte Kündigung einer nach § 2 Abs. 3 SGB 9 2018 gleichgestellten

  • VG Wiesbaden, 15.09.2008 - 8 L 904/08

    Beschäftigungsanspruch nach Wiedereingliederung bei anderer Dienststelle

  • ArbG Siegburg, 15.07.2021 - 5 Ca 684/21
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.08.2004 - 2 Sa 475/03

    Beschäftigungsanspruch, Deutsche Telekom, Versetzung, Gleichstellungsabrede,

  • LAG Thüringen, 15.11.2012 - 3 Sa 71/12

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - betrieblich verursachte

  • LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter -

  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

  • LAG Berlin, 01.03.2002 - 2 Sa 2316/01

    Eintritt eines Annahmeverzugs des Arbeitgebers bei einer Kündigungsschutzklage;

  • LAG München, 05.05.2011 - 3 Sa 1241/10

    Behindertengerechter Arbeitsplatz

  • ArbG Düsseldorf, 23.03.2009 - 2 Ca 6681/08

    Leidensgerechter Arbeitsplatz; Direktionsrecht; Schwerbehinderung

  • LAG Berlin, 15.02.2002 - 6 Sa 2099/01

    Eingruppierung eines vom Dienst freigestellten Schwerbehinderten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 124/15

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderter Arbeitnehmer - Berufungsbegründung

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2007 - 5 Sa 184/07

    Schwerbehinderter, Krankenpfleger, Arbeitsplatz, leidensgerechter Arbeitsplatz,

  • ArbG Köln, 09.12.2021 - 11 Ca 7094/20
  • LAG Berlin, 03.01.2002 - 2 Sa 2316/01

    Anspruch auf Verzugslohn gemäß § 615 BGB; Abhängigkeit der Vollstreckbarkeit

  • ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07

    Wirksamkeit einer außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - positive

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 3 Sa 93/01

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige ordentliche

  • ArbG Cottbus, 07.03.2007 - 7 Ca 1814/06

    Kündigungsschutzverfahren

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