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   BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06   

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BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06 (https://dejure.org/2006,7895)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2006 - 9 AZR 355/06 (https://dejure.org/2006,7895)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 (https://dejure.org/2006,7895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifvertragliche Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit wegen wiederholter Überschreitung der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit; Feststellung eines dauerhaften Mehrarbeitsbedarfs bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit über einen längeren ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1... ; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; ZPO § 894; ; TVG § 1 Abs. 1; ; BetrVG § 37 Abs. 3; ; BetrVG § 78 Satz 2; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; MTV § 3 Abs. 7; ; MTV § 3 Abs. 6; ; MTV § 3 Abs. 3; ; MTV § 3 Abs. 2; ; MTV § 4 Abs. 3; ; MTV § 2 Abs. 1; ; TV über Sonderzahlungen vom 20. September 1996 Abschn. A § 1 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 311a

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Diese Willenserklärung gilt nach § 894 Satz 1 ZPO im Falle einer Verurteilung der Beklagten mit der Rechtskraft des Urteils als abgegeben (vgl. zum Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232).

    Ein Vertrag ist danach selbst dann nicht nichtig, sofern er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht mehr durchgeführt werden könnte (vgl. Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 -BAGE 110, 232; 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - DB 2007, 525, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06

    Kündigungsfrist - Friseurhandwerk

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 -(vorliegend), - 9 AZR 356/06 -.

    Die Beklagte beruft sich in diesem und im Parallelverfahren (- 9 AZR 356/06 -) zu Unrecht auf folgende von ihr selbst gebildete Beispiele:.

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Sie wird begrenzt durch zwingendes Gesetzesrecht und gesetzesvertretendes Richterrecht (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 -BAGE 102, 65), die verfassungsrechtlich garantierten Freiheits- und Gleichheitsrechte (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8) sowie die allgemeinen Gerechtigkeitsanforderungen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79).

    Dabei genießen Tarifverträge eine materielle Richtigkeitsgewähr (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 619/99 - EzA BGB § 622 nF Nr. 62; 24. Februar 2004 - 3 AZR 10/02 - 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4 = EzA TVG § 2 Nr. 28, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen).

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Derartige Eingriffe sind mit der Verfassung nur vereinbar, wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die berufliche Tätigkeit nicht unverhältnismäßig einschränken (BVerfG 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 -GRUR 2001, 266).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94

    Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Da Betriebsratstätigkeit keine Arbeitstätigkeit ist, sind die im Falle des § 37 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz BetrVG zu erbringenden Zahlungen auch nicht Arbeitsvergütung, sondern nur wie Arbeitsvergütung zu behandeln, die dem Arbeitnehmer für eine über den vertraglich geschuldeten Umfang hinaus erbrachte Arbeitsleistung zustehen würde (vgl. BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 543/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 123).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Das Mitbestimmungsrecht besteht allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber entweder den dadurch besetzten Arbeitsplatz tatsächlich ausgeschrieben hatte oder ihn wegen eines berechtigten Antrags des Betriebsrats nach § 93 BetrVG hätte ausschreiben müssen (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Sie betrifft nicht die unternehmerische Betätigung selbst (vgl. BAG 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP TVG § 3 Betriebsnorm Nr. 1 = EzA TVG § 1 Betriebsnorm Nr. 1).
  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    cc) Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich aus der Entscheidung des Sechsten Senats (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175) nicht herleiten, die Tarifvertragsparteien dürften nur dann grundrechtseinschränkende Regelungen treffen, wenn diese beschäftigungssichernde Wirkungen haben.
  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Rechtsstellung der Betriebsräte erhalten die Mitglieder des Betriebsrats weder eine Amtsvergütung noch ist die Betriebsratstätigkeit eine zu vergütende Arbeitsleistung (BAG 12. November 1997 - 7 AZR 563/93 -).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 302/00

    Eingruppierung eines Technischen Angestellten

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16. April 2003 - 4 AZR 156/02 - BAGE 106, 34; 1. August 2001 - 4 AZR 302/00 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 282).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 619/99

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2006 - 5 Sa 1365/05

    Zeitanteiliger Zuschlag zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit

  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Betriebsrat: mittelbare Diskriminierung von teilzeitgeschäftigen Mitgliedern bei

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 18; siehe ferner 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 48) zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Bestimmung des § 3 Abs. 7 Satz 3 MTV, der zufolge "bei der Berechnung ... die Monate November und Dezember ... nicht berücksichtigt" werden, nicht auf die Lage des Referenzzeitraums auswirkt, der mit einem Arbeitstag beginnt und 17 Wochen später endet (§ 3 Abs. 7 Satz 1 MTV) .

    Die Wortfolge "zusammenhängend 17 Wochen ... gearbeitet" spricht vielmehr dafür, dass der zusammenhängende Referenzzeitraum maßgebend sein soll (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 18; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 20) .

    Die Nichtberücksichtigung der Monate November und Dezember ist tariflich vorgegeben und dient dem Interesse des Arbeitgebers, dass diese typischerweise mit Mehrarbeit verbundenen Monate nicht in die Berechnung des maßgebenden Verhältnisses von geleisteter zu geschuldeter Arbeit einfließen (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 26) .

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 -(vorliegend), - 9 AZR 355/06 -.

    Die Beklagte beruft sich in diesem und im Parallelverfahren (- 9 AZR 355/06 -) zu Unrecht auf folgende von ihr selbst gebildete Beispiele:.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 7 Sa 398/06

    Tarifauslegung - Zum Begriff der Urlaubszeiten nach § 6 Ziff 6 S 3 des

    Die Begründung eines vertraglichen Anpassungsanspruchs an diesen Mehrbedarf ist ein geeignetes und erforderliches Mittel, diese dauerhafte Mehrleistung zugunsten des Teilzeitbeschäftigten vertraglich abzusichern (vgl. BAG, Urteil vom 19.12.2006 - 9 AZR 355/06 = juris).
  • LAG Hessen, 16.01.2008 - 7 Sa 398/07

    Begriff der nach dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel und Versandhandel

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