Rechtsprechung
BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer abgeschlossenen "Altersteilzeitvereinbarung"; Unwirksamkeit der "Altersteilzeitvereinbarung" wegen nachteiligen Abweichens von Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB); Voraussetzungen einer altersdiskriminierenden Regelung; Irrtum über die ...
- Judicialis
BGB § 119; ; BGB § 249 Satz 1; ; SGB IV § 7 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VI § 237; ; ATG § 2 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Altersteilzeitarbeit; Schadenersatzrecht - Schadenersatzansprüche bei Abschluss einer "Altersteilzeitvereinbarung"
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber bei fehlerhaften Angaben über die versorgungsrechtlichen Folgen einer Altersteilzeitvereinbarung ? Keine Irrtumsanfechtung bei nichtgewollten Nebenfolgen eines Rechtsgeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitgeber haftet für eine fehlerhafte Vereinbarung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadenersatz bei Altersteilzeitvereinbarung
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Altersteilzeit
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 28.06.2001 - 1 Ca 823/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
- BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Papierfundstellen
- BAGE 109, 294
- MDR 2004, 1065
- NZA 2004, 606
- BB 2004, 2696
- DB 2004, 1046
- JR 2006, 351
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (23)
- BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass Angaben aus Anlass eines Vertragsschlusses richtig sein müssen (vgl. BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 mwN).Auch bei einem Geschäft, das an sich "werthaltig" ist, kann deshalb ein Vermögensschaden entstehen, wenn jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zu dem Abschluss eines Vertrages gebracht wird, und die ihm danach zufließende Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 und 19. Dezember 1997 - V ZR 112/96 - NJW 1998, 898, für Verschulden bei Vertragsschluss).
Dies widerspräche dem Grundsatz vom Treu und Glauben (§ 242 BGB), der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat (BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553).
Der Schadenersatzanspruch des Klägers richtete sich darauf, ihn so zu stellen, als bestünde das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fort (vgl. zur Rückgängigmachung des Vertrages bei fehlerhaften Angaben im Rahmen des Vertragsschlusses nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss: BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 und 19. Dezember 1997 - V ZR 112/96 - NJW 1998, 898).
- BGH, 19.12.1997 - V ZR 112/96
Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die …
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Auch bei einem Geschäft, das an sich "werthaltig" ist, kann deshalb ein Vermögensschaden entstehen, wenn jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zu dem Abschluss eines Vertrages gebracht wird, und die ihm danach zufließende Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 und 19. Dezember 1997 - V ZR 112/96 - NJW 1998, 898, für Verschulden bei Vertragsschluss).Der Schadenersatzanspruch des Klägers richtete sich darauf, ihn so zu stellen, als bestünde das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fort (vgl. zur Rückgängigmachung des Vertrages bei fehlerhaften Angaben im Rahmen des Vertragsschlusses nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss: BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 und 19. Dezember 1997 - V ZR 112/96 - NJW 1998, 898).
- BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02
Arbeitszeit während der Altersteilzeit
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Sie braucht vom Arbeitnehmer nur wegen der ihm gewährten Befreiung nicht mehr erfüllt zu werden (Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - AP ATG § 6 Nr. 1 = EzA ATG § 6 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Dass der Kläger bereits noch vor Beginn der Altersteilzeit völlig von der Arbeit freigestellt war, ist bei der Ermittlung der maßgeblichen Arbeitszeit nicht zu berücksichtigen (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - AP ATG § 6 Nr. 1 = EzA ATG § 6 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02
Anpassung einer Ruhestandsvereinbarung
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage darf in die Vereinbarung nicht stärker eingegriffen werden, als es durch die Anpassung an die fälschlicherweise als gegeben angenommenen Umstände geboten ist (vgl. für den Fall des späteren Wegfalls der Geschäftsgrundlage Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 136/02 - AP SGB VI § 41 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 313 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91
Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Bei seinen Feststellungen wird das LAG nicht ohne weiteres von einem Verbotsirrtum der für die beklagten handelnden Personen ausgehen können (vgl. dazu Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Dieser Anspruch tritt jedoch dort zurück, soweit überwiegende schützenswerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (grundlegend: BAG - Großer Senat - 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122). - BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Bei seinen Feststellungen wird das LAG nicht ohne weiteres von einem Verbotsirrtum der für die beklagten handelnden Personen ausgehen können (vgl. dazu Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350). - BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 74/91
Altersteilzeit - Vereinbarung - Sozialgerichtsverfahren - Anfechtungsklage - …
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Abweichungen von den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzungen sind nicht zulässig; die Verringerung der Arbeitszeit auf die Hälfte ist zwingend vorgeschrieben (…Rittweger in Rittweger, Petri, Schweikert Altersteilzeit 2. Aufl. § 2 ATG Rn. 29;… Gussone/Voelzke Altersteilzeitrecht § 2 ATG Rn. 12;… ErfK/Rolfs 4. Aufl. § 2 ATG Rn. 7; vgl. allgemein zur Notwendigkeit einer Verringerung: BSG 23. Juli 1992 - 7 RAr 74/91 - NZA 1993, 287 ff.). - BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Auch bei einer gehobenen Position des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss keine neue Gefahrenquelle für den Arbeitnehmer schaffen (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62). - BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01
Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung - …
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Schlägt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor und macht er dabei Angaben über die versorgungsrechtlichen Folgen einer derartigen Vorgehensweise, so müssen diese Angaben richtig sein, andernfalls verletzt der Arbeitgeber seine Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25). - BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01
Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen
- BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 2/00 R
Übermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes im Einzugsstellenverfahren …
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - …
- BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
- BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 144/99
Kürzung einer Überbrückungszahlung wegen Erstattung von Arbeitslosengeld an das …
- BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74
Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des …
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01
Zwangsteilzeit
- BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96
Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem
- BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95
Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis
- BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden …
- EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung ; Voraussetzung für den Übergang in …
- BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns
Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses könne der Arbeitnehmer im Wege des Schadensersatzes nicht erreichen (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 64 in Abgrenzung zu BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 6 der Gründe, BAGE 109, 294) . - BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20
Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen
Jedenfalls stellt die von der Streitverkündeten mit der Beklagten getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarung bei einer an § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG orientierten normativen Betrachtung (vgl. hierzu BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 3 der Gründe, BAGE 109, 294) keine den Kläger benachteiligende Verfügung iSv. § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO dar, da die Streitverkündete mit der Entgeltumwandlungsvereinbarung von ihrem Recht aus § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht hat und mit dem monatlichen Versicherungsbeitrag iHv. 248, 00 Euro der in § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vorgesehene Betrag von vier vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht überschritten wurde. - BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit …
Es kann hier auch dahinstehen, ob die Arbeitsvertragsparteien ein Altersteilzeitverhältnis im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbaren wollten, um ggf einen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente zu ermöglichen, da das Bestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung hiervon unabhängig ist (vgl BAG, Urteil vom 10.2.2004, 9 AZR 401/02, BAGE 109, 294).
- BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Nach allgemeinen Grundsätzen darf eine Partei für die andere im Rahmen von Vertragsverhandlungen keine Gefahrenquelle schaffen (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62). - BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07
Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten
Anspruchsgrundlage sind die nach Art. 229 § 5 EGBGB noch anwendbaren Grundsätze der positiven Vertragsverletzung iVm. § 249 Satz 1 BGB aF (vgl. dazu BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV der Gründe, BAGE 109, 294).dd) Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2002 (- 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25), vom 10. Februar 2004 (- 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294) und vom 16. November 2005 (- 7 AZR 86/05 - AP ATG § 8 Nr. 2 = EzA ATG § 8 Nr. 1) führen entgegen der Ansicht des beklagten Landes zu keinem anderen Ergebnis.
(2) Im Urteil vom 10. Februar 2004 (- 9 AZR 401/02 - aaO.) hat der Neunte Senat sich nicht mit einer derartigen Hinweispflicht befasst, sondern mit dem allgemeinen Grundsatz, dass Angaben aus Anlass eines Vertragsschlusses richtig sein müssen.
- BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19
Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage
bb) Bei einer Störung der Geschäftsgrundlage kann nach § 313 Abs. 1, Abs. 2 BGB eine Anpassung des Vertrags verlangt werden, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorhergesehen hätten; eine Vertragsanpassung kommt allerdings nur in Betracht, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten an der unveränderten Regelung nicht zugemutet werden kann (BAG 16. Oktober 2018 - 3 AZR 402/16 - Rn. 37, BAGE 163, 341; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A III 1 der Gründe, BAGE 109, 294 ) . - BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
dd) Zwar hat der Neunte Senat für den Fall der fehlerhaften Information über die versorgungsrechtlichen Folgen einer vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Altersteilzeitvereinbarung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, dass der Schadensersatzanspruch sich auch auf die Rückgängigmachung des Vertrags und damit darauf richten könne, den Arbeitnehmer so zu stellen, als bestünde das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fort (10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, 307) . - BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05
Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung
Das gilt auch hinsichtlich der für den Arbeitnehmer mit Altersteilzeit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen, bestehend aus der Berücksichtigung der vom Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG/§ 5 Abs. 4 TV ATZ zusätzlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge und dem Anspruch auf vorzeitige Altersrente nach Altersteilzeit gem. § 237 SGB VI. Sämtliche Leistungen hängen davon ab, dass die Altersteilzeitvereinbarung die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG erfüllt (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294). - BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06
Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss
Andernfalls besteht die Gefahr, dass der zuständige Sozialversicherungsträger beispielhaft die zusätzlich abgeführten Rentenbeiträge nicht "annimmt", die Gewährung der Altersrente nach Altersteilzeitarbeit ablehnt oder - im Blockmodell - Freistellungszeiten nicht als Beschäftigungszeit iSd. Rentenrechts anerkennt (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - AP ATG § 2 Nr. 7 = EzA ATG § 2 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen). - BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung - …
Diese Bestimmung hat jedoch die frühere Rechtslage lediglich ohne wesentliche Änderungen modifiziert (BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, zu A III 1 der Gründe).Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage führen nicht zu weiter- 63 gehenden Rechten, als es durch die Anpassung an die Grundlagen der ursprünglichen Vereinbarung geboten ist (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, zu A III 2 c der Gründe; 18. Februar 2003 - 9 AZR 136/02 - BAGE 105, 100, zu I 2 c bb (2) der Gründe).
- BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03
Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots
- BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg
- BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 575/09
Angemessene Ausbildungsvergütung - Irreführung durch Altenpflegeschüler
- BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage
- BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20
Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung - …
- BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12
Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs - …
- BSG, 13.06.2013 - B 13 R 110/11 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Altersrente wegen …
- BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10
Altersteilzeit - "sabbatical
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06
Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf …
- BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 65/19
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rückstellungen
- BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 86/05
Befristung - Altersteilzeit - Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über …
- BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - …
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung …
- BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03
Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 17 Sa 2099/09
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Altersteilzeitvereinbarung
- BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1113/06
Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang - keine Durchschnittsberechnung bei …
- LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 143/13
Aufklärungspflichten - Altersteilzeit - Kausalität - Gesamtentgelt - …
- BAG, 30.10.2006 - 3 AZB 39/06
Insolvenzsicherung bei Altersteilzeitarbeit
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung
- LAG Nürnberg, 22.03.2017 - 4 Sa 438/16
Eingruppierung - Anfechtung
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 368/05
Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung
- BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 460/06
Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 420/05
Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 429/05
Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung
- LAG Hamm, 29.11.2023 - 9 Sa 693/23
Altersteilzeitvertrag; Störung der Geschäftsgrundlage
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 664/05
Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung
- BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1114/06
Altersteilzeit - Beschäftigungsumfang
- LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1195/06
Alterteilzeit; Tarifvertrag für Zeitschriftenverlage
- LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 191/05
Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2007 - 9 Sa 811/06
Altersteilzeit - Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Auskunft über die …
- LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05
Altersteilzeitvereinbarung und Günstigkeitsprinzip
- LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 192/05
Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10
Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen …
- LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 22/08
Sozialversicherungspflicht - Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung - …
- LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 1002/05
Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung
- LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 1001/05
Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 11 Sa 690/03
Sonstige Beendigungstatbestände
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 7 AL 61/14
Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz; Halbierung der bisherigen Arbeitszeit; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20
Altersteilzeitvereinbarung - Anfechtung - arglistige Täuschung - Störung der …
- ArbG Oberhausen, 07.07.2011 - 4 Ca 1877/10
Kündigung; Beteiligung der Mitarbeitervertretung
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 29 AL 72/13
Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungen bei Altersteilzeit; …
- LAG Köln, 09.04.2014 - 5 Sa 934/13
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung und Ungleichbehandlung und bei …
- ArbG Dortmund, 11.05.2017 - 3 Ca 177/17
Betriebliche Altersversorgung - unterbliebener Aufklärung - Schadensersatz
- FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99
Berücksichtigung des Versorgungs-Freibetrags bei sich im besonderen Vorruhestand …
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung ; Voraussetzung für den Übergang in Altersteilzeit ; Einvernehmliche Freistellung in der Arbeitsphase des Blockmodells von der Arbeitsleistung ; Einseitige Freistellung des Arbeitnehmer von der Erbringung seiner ...
- rechtsportal.de
- Der Betrieb
ATZG § 2, § 5 Abs. 3; SGB IV § 7 Abs. 1
Zulässigkeit der Freistellung auch in der Arbeitsphase nach dem Blockmodell - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 28.06.2001 - 1 Ca 823/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
- BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Papierfundstellen
- DB 2002, 2387
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
Ergänzend hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 1980, 2461 ; NJW-RR 1987, 714) eine arglistige Täuschung auch vorliegt durch ins Blaue hinein aufgestellte Tatsachenbehauptungen. - BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96
Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
Aus den gleichen Gründen kommt vorliegend auch eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht in Betracht (vgl. im Einzelnen hierzu BAG DB 1998, 1087; NZA 1998, 719 ). - BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
Ergänzend hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 1980, 2461 ; NJW-RR 1987, 714) eine arglistige Täuschung auch vorliegt durch ins Blaue hinein aufgestellte Tatsachenbehauptungen. - BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
Aus den gleichen Gründen kommt vorliegend auch eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht in Betracht (vgl. im Einzelnen hierzu BAG DB 1998, 1087; NZA 1998, 719 ).
- BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juni 2002 - 2 Sa 1141/01 - aufgehoben.