Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002

Rechtsprechung
   BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02   

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https://dejure.org/2004,410
BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02 (https://dejure.org/2004,410)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 9 AZR 401/02 (https://dejure.org/2004,410)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 (https://dejure.org/2004,410)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer abgeschlossenen "Altersteilzeitvereinbarung"; Unwirksamkeit der "Altersteilzeitvereinbarung" wegen nachteiligen Abweichens von Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB); Voraussetzungen einer altersdiskriminierenden Regelung; Irrtum über die ...

  • Judicialis

    BGB § 119; ; BGB § 249 Satz 1; ; SGB IV § 7 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VI § 237; ; ATG § 2 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Altersteilzeitarbeit; Schadenersatzrecht - Schadenersatzansprüche bei Abschluss einer "Altersteilzeitvereinbarung"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber bei fehlerhaften Angaben über die versorgungsrechtlichen Folgen einer Altersteilzeitvereinbarung ? Keine Irrtumsanfechtung bei nichtgewollten Nebenfolgen eines Rechtsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haftet für eine fehlerhafte Vereinbarung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei Altersteilzeitvereinbarung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 294
  • MDR 2004, 1065
  • NZA 2004, 606
  • BB 2004, 2696
  • DB 2004, 1046
  • JR 2006, 351
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Das entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass Angaben aus Anlass eines Vertragsschlusses richtig sein müssen (vgl. BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 mwN).

    Auch bei einem Geschäft, das an sich "werthaltig" ist, kann deshalb ein Vermögensschaden entstehen, wenn jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zu dem Abschluss eines Vertrages gebracht wird, und die ihm danach zufließende Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 und 19. Dezember 1997 - V ZR 112/96 - NJW 1998, 898, für Verschulden bei Vertragsschluss).

    Dies widerspräche dem Grundsatz vom Treu und Glauben (§ 242 BGB), der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat (BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553).

    Der Schadenersatzanspruch des Klägers richtete sich darauf, ihn so zu stellen, als bestünde das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fort (vgl. zur Rückgängigmachung des Vertrages bei fehlerhaften Angaben im Rahmen des Vertragsschlusses nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss: BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 und 19. Dezember 1997 - V ZR 112/96 - NJW 1998, 898).

  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 112/96

    Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Auch bei einem Geschäft, das an sich "werthaltig" ist, kann deshalb ein Vermögensschaden entstehen, wenn jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zu dem Abschluss eines Vertrages gebracht wird, und die ihm danach zufließende Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 und 19. Dezember 1997 - V ZR 112/96 - NJW 1998, 898, für Verschulden bei Vertragsschluss).

    Der Schadenersatzanspruch des Klägers richtete sich darauf, ihn so zu stellen, als bestünde das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fort (vgl. zur Rückgängigmachung des Vertrages bei fehlerhaften Angaben im Rahmen des Vertragsschlusses nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss: BGH 26. September 1997 - V ZR 29/96 - BB 1997, 2553 und 19. Dezember 1997 - V ZR 112/96 - NJW 1998, 898).

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02

    Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Sie braucht vom Arbeitnehmer nur wegen der ihm gewährten Befreiung nicht mehr erfüllt zu werden (Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - AP ATG § 6 Nr. 1 = EzA ATG § 6 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dass der Kläger bereits noch vor Beginn der Altersteilzeit völlig von der Arbeit freigestellt war, ist bei der Ermittlung der maßgeblichen Arbeitszeit nicht zu berücksichtigen (BAG 1. Oktober 2002 - 9 AZR 278/02 - AP ATG § 6 Nr. 1 = EzA ATG § 6 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02

    Anpassung einer Ruhestandsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage darf in die Vereinbarung nicht stärker eingegriffen werden, als es durch die Anpassung an die fälschlicherweise als gegeben angenommenen Umstände geboten ist (vgl. für den Fall des späteren Wegfalls der Geschäftsgrundlage Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 136/02 - AP SGB VI § 41 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 313 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Bei seinen Feststellungen wird das LAG nicht ohne weiteres von einem Verbotsirrtum der für die beklagten handelnden Personen ausgehen können (vgl. dazu Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Dieser Anspruch tritt jedoch dort zurück, soweit überwiegende schützenswerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (grundlegend: BAG - Großer Senat - 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Bei seinen Feststellungen wird das LAG nicht ohne weiteres von einem Verbotsirrtum der für die beklagten handelnden Personen ausgehen können (vgl. dazu Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - BAGE 71, 350).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 74/91

    Altersteilzeit - Vereinbarung - Sozialgerichtsverfahren - Anfechtungsklage -

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Abweichungen von den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzungen sind nicht zulässig; die Verringerung der Arbeitszeit auf die Hälfte ist zwingend vorgeschrieben (Rittweger in Rittweger, Petri, Schweikert Altersteilzeit 2. Aufl. § 2 ATG Rn. 29; Gussone/Voelzke Altersteilzeitrecht § 2 ATG Rn. 12; ErfK/Rolfs 4. Aufl. § 2 ATG Rn. 7; vgl. allgemein zur Notwendigkeit einer Verringerung: BSG 23. Juli 1992 - 7 RAr 74/91 - NZA 1993, 287 ff.).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00

    Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Auch bei einer gehobenen Position des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss keine neue Gefahrenquelle für den Arbeitnehmer schaffen (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62).
  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01

    Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung -

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
    Schlägt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor und macht er dabei Angaben über die versorgungsrechtlichen Folgen einer derartigen Vorgehensweise, so müssen diese Angaben richtig sein, andernfalls verletzt der Arbeitgeber seine Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 497/01 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 25).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 2/00 R

    Übermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes im Einzugsstellenverfahren

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

  • BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 144/99

    Kürzung einer Überbrückungszahlung wegen Erstattung von Arbeitslosengeld an das

  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01

    Zwangsteilzeit

  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87

    Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01

    Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung ; Voraussetzung für den Übergang in

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses könne der Arbeitnehmer im Wege des Schadensersatzes nicht erreichen (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 626/09 - Rn. 64 in Abgrenzung zu BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 6 der Gründe, BAGE 109, 294) .
  • BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20

    Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen

    Jedenfalls stellt die von der Streitverkündeten mit der Beklagten getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarung bei einer an § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG orientierten normativen Betrachtung (vgl. hierzu BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 3 der Gründe, BAGE 109, 294) keine den Kläger benachteiligende Verfügung iSv. § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO dar, da die Streitverkündete mit der Entgeltumwandlungsvereinbarung von ihrem Recht aus § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht hat und mit dem monatlichen Versicherungsbeitrag iHv. 248, 00 Euro der in § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vorgesehene Betrag von vier vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht überschritten wurde.
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Es kann hier auch dahinstehen, ob die Arbeitsvertragsparteien ein Altersteilzeitverhältnis im Sinne des Altersteilzeitgesetzes vereinbaren wollten, um ggf einen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente zu ermöglichen, da das Bestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung hiervon unabhängig ist (vgl BAG, Urteil vom 10.2.2004, 9 AZR 401/02, BAGE 109, 294).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12441
LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01 (https://dejure.org/2002,12441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01 (https://dejure.org/2002,12441)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juni 2002 - 2 Sa 1141/01 (https://dejure.org/2002,12441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung ; Voraussetzung für den Übergang in Altersteilzeit ; Einvernehmliche Freistellung in der Arbeitsphase des Blockmodells von der Arbeitsleistung ; Einseitige Freistellung des Arbeitnehmer von der Erbringung seiner ...

  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb

    ATZG § 2, § 5 Abs. 3; SGB IV § 7 Abs. 1
    Zulässigkeit der Freistellung auch in der Arbeitsphase nach dem Blockmodell

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
    Ergänzend hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 1980, 2461 ; NJW-RR 1987, 714) eine arglistige Täuschung auch vorliegt durch ins Blaue hinein aufgestellte Tatsachenbehauptungen.
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
    Aus den gleichen Gründen kommt vorliegend auch eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht in Betracht (vgl. im Einzelnen hierzu BAG DB 1998, 1087; NZA 1998, 719 ).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
    Ergänzend hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (NJW 1980, 2461 ; NJW-RR 1987, 714) eine arglistige Täuschung auch vorliegt durch ins Blaue hinein aufgestellte Tatsachenbehauptungen.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2002 - 2 Sa 1141/01
    Aus den gleichen Gründen kommt vorliegend auch eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht in Betracht (vgl. im Einzelnen hierzu BAG DB 1998, 1087; NZA 1998, 719 ).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Juni 2002 - 2 Sa 1141/01 - aufgehoben.
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