Rechtsprechung
   BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2682
BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09 (https://dejure.org/2010,2682)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 9 AZR 401/09 (https://dejure.org/2010,2682)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 9 AZR 401/09 (https://dejure.org/2010,2682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 BGB, § 106 S 1 GewO, § 2 AltTZTV, § 3 Abs 2 AltTZTV, § 36 Abs 2 VwVfG
    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Arbeitgebers über Altersteilzeit nach billigem Ermessen; Rechtswidrigkeit des Ausschlusses des Blockmodells durch öffentlichen Zuwendungsgeber; Ermessensfehlerhaftigkeit eines darauf gestützten Widerrufs

  • bag-urteil.com

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit - genereller Ausschluss des Blockmodells

  • rewis.io

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

  • ra.de
  • rewis.io

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Arbeitgebers über Altersteilzeit nach billigem Ermessen; Rechtswidrigkeit des Ausschlusses des Blockmodells durch öffentlichen Zuwendungsgeber; Ermessensfehlerhaftigkeit eines darauf gestützten Widerrufs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Vollanspruch des Arbeitnehmers auf Verteilung der Arbeitszeit im Blockmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersteilzeit und der Ausschluss des Blockmodells in öffentlichen Unternehmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit - genereller Ausschluss des Blockmodells

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 135, 222
  • MDR 2011, 497
  • NZA 2011, 161
  • BB 2011, 113
  • DB 2011, 1870
  • JR 2011, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    Eine Rückdatierung des Änderungsvertrags vor Eintritt der Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung mit Rechtskraft des Urteils nach § 894 Satz 1 ZPO ist dagegen ausgeschlossen (vgl. für die st. Rspr. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, NZA 2010, 1063; 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 15 f., AP BGB § 311a Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 1; 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31) .

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 26 und 29, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31) .

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist dann geboten, wenn die Tatsachen, die die Ablehnung rechtfertigen sollen, feststehen und nur eine zustimmende Entscheidung dem Maßstab der Billigkeit entspricht (Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 29 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31) .

    Dazu können auch finanzielle Gründe gehören (vgl. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 31 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31) .

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    b) Ob die Entscheidung der Billigkeit entspricht, unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 29 mwN, AP AVR Diakonisches Werk § 1 Nr. 14) .

    Welche tatsächlichen Umstände in die Ermessensabwägung einzubeziehen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Regelungsgegenstand (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 30, AP AVR Diakonisches Werk § 1 Nr. 14; LAG Schleswig-Holstein 31. Oktober 2007 - 6 Sa 136/07 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, EzTöD 700 TV ATZ Nr. 12) .

    Der Senat hatte bisher offengelassen, ob der Arbeitgeber über den Verteilungswunsch entweder nach § 315 BGB zu entscheiden hat oder das gewünschte Arbeitszeitmodell nur aus dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründen ablehnen darf (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 28, AP AVR Diakonisches Werk § 1 Nr. 14) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Arbeitgeber über die Verteilung der Arbeitszeit während der Altersteilzeit nach billigem Ermessen zu befinden hat und das vom Arbeitnehmer ausdrücklich und allein gewünschte Verteilungsmodell nicht nur aus dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründen, sondern auch aus anderen sachlichen Erwägungen ablehnen darf (Senat 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - Rn. 31) .

    Daran ist beispielsweise zu denken, wenn eine Nachbesetzung mit einer langen Einarbeitung verbunden ist und beide Arbeitnehmer deswegen zeitlich überlappend beschäftigt werden sollen (Senat 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - Rn. 42) .

    Der Arbeitgeber wird durch diese Regelung verpflichtet, den Wunsch des Arbeitnehmers nach einer bestimmten Verteilung der Arbeitszeit mit dem Ziel einer Einigung zu erörtern (Senat 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - Rn. 48) .

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    Sie dienen zwar einem Bedürfnis der Verwaltung nach einheitlicher Anwendung von Tarifvorschriften und tragen auch dem Gebot der Transparenz Rechnung; denn der Arbeitnehmer weiß dann, welche Kriterien für die Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich sind (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 c bb der Gründe, BAGE 96, 363) .

    Es soll aus vermeintlich entgegenstehenden dienstlichen/betrieblichen Gründen generell keine Ermessensentscheidung getroffen werden (anders noch Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 c bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    Die Regelung wäre überflüssig, wenn der Arbeitnehmer die Verteilung der Arbeitszeit selbst bestimmen könnte (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 37, BAGE 121, 55) .

    Die Aufwendungen des Arbeitgebers, die typischerweise mit jedem Altersteilzeitarbeitsverhältnis verbunden sind, stellen für sich allein regelmäßig noch keinen dringenden dienstlichen/betrieblichen Grund iSd. § 2 Abs. 3 TV ATZ dar (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 26, BAGE 121, 55) .

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben (vgl. nur Senat 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 23, AP BGB § 311a Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 1) .

    Eine Rückdatierung des Änderungsvertrags vor Eintritt der Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung mit Rechtskraft des Urteils nach § 894 Satz 1 ZPO ist dagegen ausgeschlossen (vgl. für die st. Rspr. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, NZA 2010, 1063; 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 15 f., AP BGB § 311a Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 1; 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31) .

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 485/07

    Tarifvertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    Es kann dahinstehen, ob das Besserstellungsverbot die Beklagte in der Weise bindet, mit ihren Arbeitnehmern keine gegenüber den für vergleichbare Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geltenden Arbeitsbedingungen günstigeren Abmachungen zu treffen (so BAG 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 22, BAGE 122, 174) , oder ob sie insoweit frei und nur durch die Inanspruchnahme der Zuwendung begrenzt ist (BVerwG 3. Mai 1999 - 3 B 91.98 - juris Rn. 3, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64; offengelassen in BAG 27. August 2008 - 4 AZR 485/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 212) .
  • BVerwG, 28.02.2000 - 1 B 78.99

    Beschwerde gegen die Nichzulassung einer Revision - Bescheid über

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    Derartige Umstände ziehen regelmäßig die Rechtswidrigkeit des entsprechenden Verwaltungsakts, nicht aber seine Nichtigkeit nach sich (BVerwG 28. Februar 2000 - 1 B 78.99 - zu c der Gründe, Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 11) .
  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 30.87

    Ladenschluss - Notdienst von Apotheken - Anordnung

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    (7) Da die Nebenbestimmung in den begünstigenden Zuwendungsbescheiden nicht nichtig ist, wäre die Zuwendungsgeberin auch im Fall eines rechtswidrigen, aber unanfechtbaren Vorbehalts bzw. einer rechtswidrigen bestandskräftigen Auflage grundsätzlich zum Widerruf berechtigt (vgl. BVerwG 14. Dezember 1999 - 3 C 30.87 - juris Rn. 15, NJW 1991, 766; Kopp/Ramsauer VwVfG 11. Aufl. § 49 Rn. 38a mwN, auch zur Gegenauffassung) .
  • VG Frankfurt/Main, 19.10.2009 - 1 K 906/09

    Vergabe von Fördermitteln für energetische Sanierung von Wohngebäuden:

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09
    Der Widerruf darf vielmehr nur nach Maßgabe des Widerrufsvorbehalts unter Beachtung der dort ausdrücklich aufgeführten oder im Wege der Auslegung zu ermittelnden Beschränkungen oder Voraussetzungen ausgesprochen werden (VG Frankfurt 19. Oktober 2009 - 1 K 906/09.F - juris Rn. 19; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG 7. Aufl. § 49 Rn. 42 mwN) .
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98

    Vereinbarkeit des "Besserstellungsverbots" mit dem durch Art. 140 Grundgesetz

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

  • BVerwG, 19.05.1994 - 1 B 104.94

    Gaststättenerlaubnis - Widerruf - Nichteinhaltung der Beschränkung - Ermessen -

  • LAG Hamm, 12.08.2009 - 4 Sa 268/09

    Ablehnung der Altersteilzeit im Blockmodell bei fehlender Planstelle für

  • VG Arnsberg, 25.02.2009 - 1 K 1327/07

    Stadt Siegen kann Fördermittel für Park-and-Ride-Anlagen behalten

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.10.2007 - 6 Sa 136/07

    Altersteilzeit, Altersteilzeitarbeitsverhältnis, Arbeitszeitmodell, Blockmodell,

  • LAG Köln, 22.04.2009 - 9 Sa 1495/08

    Altersteilzeit - Blockmodell

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - 11 Sa 296/11

    Altersteilzeit - Auslegung eines Vertragsangebots - Beginn und Ende des

    In der Sitzung vom 08.09.2011 hat die Kammer die Parteien auf die beiden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17.08.2010 (9 AZR 401/09 - NZA 2011, 90; 9 AZR 414/09 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 33) hingewiesen.

    Seit dem Inkrafttreten des § 311 a Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26.11.2001 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 31; 17.08.2010 - 9 AZR 401/09 - a.a.O.).

    In seiner Entscheidung vom 17.08.2010 (9 AZR 401/09 - a.a.O.) hat das Bundesarbeitsgericht dargelegt, der Arbeitgeber dürfe im Rahmen von §§ 106 S. 1 GewO, 315 BGB Vorentscheidungen wie eine Tarifnorm in der Praxis umgesetzt werden solle nicht treffen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat weder in den Entscheidungen vom 12.12.2000 (9 AZR 706/99 - a.a.O) und vom 15.09.2009 (9 AZR 643/08 - a.a.O.) noch in den Entscheidungen vom 17.08.2010 (9 AZR 414/09; 9 AZR 401/09 - a.a.O.) gefordert, es müßten über die generellen Belastungen hinaus weitere wirtschaftliche Beschränkungen des Arbeitgebers eintreten.

  • LAG Köln, 10.02.2011 - 7 Sa 1011/10

    Versagung tariflicher Altersteilzeit aus wirtschaftlichen Gründen;

    Der Klägerin hilft es letztlich auch nicht weiter, wenn das Bundesarbeitsgericht in jüngerer Zeit betont hat, die Aussage des Bundesministeriums des Innern, dass die Bewilligung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen zu keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen des Bundeshaushalts führen dürften, stehe in dieser Allgemeinheit nicht im Einklang mit dem TV ATZ (BAG vom 17.08.2010, 9 AZR 401/09 , Rdnr. 41).

    § 2 Abs. 2 TV ATZ könne daher regelmäßig nicht entgegengehalten werden, der Bundeshaushalt werde durch die typischen Aufwendungen, die sich aufgrund der gesetzlichen und tariflichen Vorschriften ergäben, belastet (BAG vom 17.08.2010, 9 AZR 401/09, Rdnr. 41).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2011 - 5 Sa 269/10

    Versetzung der Redakteurin einer Tageszeitung in eine andere Lokalredaktion

    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist allein auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 401/09 - NZA 2011, 161 = ZTR 2011, 90), es kommt nicht auf die tatsächliche nachträgliche Entwicklung an.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2011 - 5 Sa 257/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - Überschreiten der

    Das Bundesarbeitsgericht betont in seiner Rechtsprechung immer wieder, dass es für die Prüfung, ob eine Entscheidung des Arbeitgebers dem Maßstab von § 315 BGB (hier in analoger Anwendung) genügt, auf die objektiven Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung ankomme (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 401/09 - NZA 2011, 161 = ZTR 2011, 90; BAG 14. Oktober 2008 aaO).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10

    Anspruch eines Professors auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages

    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 401/09 - NZA 2011, 161, Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht