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   BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18   

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https://dejure.org/2019,17196
BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18 (https://dejure.org/2019,17196)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2019 - 9 AZR 401/18 (https://dejure.org/2019,17196)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 401/18 (https://dejure.org/2019,17196)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung - Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Tarifverträge Deutsche Rentenversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Eingruppierung - Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Entgeltgruppe und Entgeltstufe im Regelfall als Streitgegenstand einer Eingruppierungsklage; Fiktion einer Tätigkeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit zwecks Überleitung des Beschäftigten in ein neues Tarifsystem

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung - Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierungsfragen während ruhendem Altersteilzeitverhältnis

  • rewis.io

    Eingruppierung - Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Tarifverträge Deutsche Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Eingruppierung; Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Entgeltgruppe und Entgeltstufe im Regelfall als Streitgegenstand einer Eingruppierungsklage

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung - Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierungsfeststellungsklage - und das Feststellungsinteresse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überleitung eines Arbeitnehmers - während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18
    a) Das Interesse des Klägers an einer gerichtlichen Feststellung setzt voraus, dass durch die begehrte Entscheidung nicht nur eine Vorfrage geklärt, sondern der Streit zwischen den Parteien insgesamt beseitigt wird (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 199/18 - Rn. 15) .

    Etwas anderes gilt, wenn lediglich die Entgeltgruppe, nicht aber die im Falle des Obsiegens zutreffende Entgeltstufe zwischen den Parteien streitig ist (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 199/18 - Rn. 15) .

    Der Arbeitnehmer ist deshalb im Hinblick auf die Überleitung so zu behandeln, als wäre ihm eine auszuübende Tätigkeit zugewiesen (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 199/18 - Rn. 25 für den Fall der Höhergruppierung nach dem hier vorliegenden Tarifvertrag) .

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18
    Dies ergibt die Auslegung der Tarifnormen (vgl. zu den für Tarifverträge maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17) .
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18
    Der Antrag entspricht einer im Öffentlichen Dienst üblichen Eingruppierungsfeststellungsklage (vgl. BAG 9. April 2008 - 4 AZR 117/07 - Rn. 13) .
  • LAG Thüringen, 14.06.2018 - 2 Sa 9/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 14. Juni 2018 - 2 Sa 9/18 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 1. Juni 2015 bis zum 30. November 2018 nach der Entgeltgruppe 9c TV-TgDRV zu vergüten.
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 305/10

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Innere Medizin)

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18
    Bemisst sich die tarifliche Entgelthöhe nicht nur nach einer Entgeltgruppe, sondern ist sie darüber hinaus von einer Entgeltstufe abhängig, hat der Kläger das Feststellungsverlangen grundsätzlich auf die seiner Ansicht nach zutreffende Entgeltstufe zu erstrecken (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19

    Lehrereingruppierung - Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR - Tätigkeit

    Etwas anderes gilt, wenn lediglich die Entgeltgruppe, nicht aber die im Falle des Obsiegens zutreffende Entgeltstufe zwischen den Parteien streitig ist (BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 401/18 - Rn. 15; 18. September 2018 - 9 AZR 199/18  - Rn. 15 ; vgl. auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 14) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 189/19

    Eingruppierung eines Supervisors bei den US-Stationierungsstreitkräften

    Bemisst sich die tarifliche Entgelthöhe - wie hier - nicht nur nach einer Gehaltsgruppe, sondern ist sie darüber hinaus von einer Gehaltsstufe abhängig, hat der Kläger das Feststellungsverlangen grundsätzlich auf die seiner Ansicht nach zutreffende Gehaltsstufe zu erstrecken, wenn - wie hier - auch die zurückgelegte Stufenlaufzeit streitig ist (vgl. BAG 25.06.2019 - 9 AZR 401/18 - Rn. 15 mwN).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 12, juris; BAG, Urteil vom 24.02.2010 - 4 AZR 521/08 - Rn. 11, juris; BAG, Urteil vom 25.06.2019 - 9 AZR 401/18 - Rn. 13, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 100/20

    Eingruppierung eines Gruppenleiters in der Logistik - GTV Einzelhandel

    Etwas anderes gilt, wenn lediglich die Entgeltgruppe, nicht aber die im Falle des Obsiegens zutreffende Entgeltstufe zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BAG 25.06.2019 - 9 AZR 401/18 - Rn. 15 mwN).
  • ArbG Köln, 10.06.2020 - 18 Ca 398/20
    Die Eingruppierungsfeststellungsklage (vgl. zur Zulässigkeit allgemein: BAG, Urteil vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 401/18 -, Rn. 13 - 15, juris) ist mangels Feststellungsinteresses (§ 46 Abs. 2 ArbGG iVm. § 256 Abs. 1 ZPO) insoweit unzulässig, als der Kläger für den Zeitraum 01.05.2012 bis 17.03.2019 eine höhere Eingruppierung begehrt.
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