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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05   

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https://dejure.org/2006,336
BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05 (https://dejure.org/2006,336)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 AZR 41/05 (https://dejure.org/2006,336)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 (https://dejure.org/2006,336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Verweisung eines Arbeitsvertrags für den Urlaub auf die Geltung tariflicher Regelungen als Bezugnahme auf den gesamten tariflichen Regelungskomplex "Urlaub"; Anwendbarkeit der Unklarheitenregel nach § 305c Abs. 2 BGB auf Bezugnahmeklauseln; Rückgriff auf die ...

  • hensche.de

    Tarifvertrag: Bezugnahme, Bezugnahmeklausel, Urlaubsgeld, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bezugnahme auf tarifliche Regelungen für den Urlaub umfasst auch tarifliches Urlaubsgeld, § 4 TVG

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § ... 4 Abs. 5; ; TVG § 5 Abs. 4; ; TVG § 3 Abs. 1; ; Manteltarifvertrag für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 13. Januar 1994 (MTV 1994) in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 11. Oktober 1996 § 19 Abschnitt A Ziff. 1 Buchst. a; ; Manteltarifvertrag für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 13. Januar 1994 (MTV 1994) in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 26. November 1997 § 1; ; Manteltarifvertrag für die Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer/-innen des Einzelhandels in Baden-Württemberg vom 13. Januar 1994 (MTV 1994) in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 26. November 1997 § 2; ; BGB § 310 Abs. 4; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 241 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; AGBG § 23 Abs. 1; ; AGBG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Bezugnahme auf tarifliche Urlaubsregelungen auch für zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 366
  • NZA 2006, 923
  • BB 2006, 2532
  • BB 2007, 2293
  • K&R 2006, 2532
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - DB 2005, 2575).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages jedoch regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten (vgl. BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - BAGE 100, 339; vgl. auch BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Sie gilt gerade auch für den Fall, dass die Tragweite einer Verweisung auf Tarifnormen zweifelhaft ist (BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    (2) Auf die Unklarheitenregel kann jedoch nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben (BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Däubler/Dorndorf AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht § 305c Rn. 28; zur Unklarheitenregelung des § 5 AGBG: Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Gesetz 9. Aufl. § 5 Rn. 25).

  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 584/97

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf tarifliche Urlaubsbestimmungen

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Die Parteien eines Arbeitsvertrages können sich nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§§ 241, 305 BGB aF, jetzt: § 241 Abs. 1, § 311 Abs. 1 BGB) auf die Übernahme einzelner Tarifvorschriften oder auch einzelner Regelungsbereiche beschränken (Senat 17. November 1998 - 9 AZR 584/97 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 11).

    Zu diesem Komplex gehört auch ein zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld (Senat 17. November 1998 - 9 AZR 584/97 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 11).

    Die Bezugnahme auf die tariflichen Regelungen zum Komplex Urlaub umfasst regelmäßig auch das zusätzliche tarifliche Urlaubsgeld (Senat 17. November 1998 - 9 AZR 584/97 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 10 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 11).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Das Günstigkeitsprinzip findet im Nachwirkungszeitraum keine Anwendung (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 2).

    Ist dies der Fall, wirkt sie als "andere Abmachung", sobald die zwingende Wirkung des Tarifvertrages endet (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42 = EzA TVG § 3 Verbandsaustritt Nr. 2).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    a) Eine andere Abmachung iSv. § 4 Abs. 5 TVG kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Abrede getroffen werden (BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 - BAGE 86, 43).

    In diesem Fall kann auch nicht davon gesprochen werden, dass eine dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag entgegenstehende individualvertragliche Vereinbarung wieder auflebt und dadurch die Rückkehr auf ein früheres Niveau bewirkt würde (vgl. dazu BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 - BAGE 86, 43).

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Die gesetzlich angeordnete Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG knüpft allein an den Ablauf des Tarifvertrages an und enthält keine Einschränkung auf Arbeitsverhältnisse kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit tarifgebundener Parteien (vgl. BAG 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 -BAGE 69, 119).

    Demgemäß wird die Nachwirkung der Tarifnormen für Außenseiter nicht bereits durch das In-Kraft-Treten eines nicht oder noch nicht für allgemeinverbindlich erklärten neuen Tarifvertrages beendet (vgl. BAG 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - BAGE 69, 119; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 32).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages jedoch regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten (vgl. BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - BAGE 100, 339; vgl. auch BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Enthält ein Arbeitsvertrag eine Verweisung auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge und sind beide Arbeitsvertragsparteien zugleich unmittelbar tarifunterworfen, so gelten die tariflichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis im Umfang der Inbezugnahme auf doppelter Grundlage (vgl. BAG 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Annuß ZfA 2005, 405, 430, 445; Löwisch/Rieble Tarifvertragsgesetz 2. Aufl. § 3 Rn. 280).
  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Schon vor der Aufhebung der Bereichsausnahme des AGBG für das Arbeitsrecht nach § 23 Abs. 1 AGBG, ist jedoch der Grundgedanke der Unklarheitenregel des § 5 AGBG von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen der Kontrolle formularmäßiger Arbeitsvertragsbedingungen anerkannt gewesen (Stoffels NJW-Schriften Bd. 11 Rn. 369; ErfK/Preis §§ 305-310 BGB Rn. 34; vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659).
  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Enthält ein Arbeitsvertrag eine Verweisung auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge und sind beide Arbeitsvertragsparteien zugleich unmittelbar tarifunterworfen, so gelten die tariflichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis im Umfang der Inbezugnahme auf doppelter Grundlage (vgl. BAG 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 28 = EzA KSchG § 2 Nr. 16; 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Annuß ZfA 2005, 405, 430, 445; Löwisch/Rieble Tarifvertragsgesetz 2. Aufl. § 3 Rn. 280).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages jedoch regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in der jeweiligen Fassung gelten (vgl. BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; Senat 27. Februar 2002 - 9 AZR 562/00 - BAGE 100, 339; vgl. auch BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

  • LAG Baden-Württemberg, 07.01.2005 - 14 Sa 81/04

    Dynamische Verweisungsklausel

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 13; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f., BAGE 147, 322; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 22, BAGE 136, 270; 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 37 mwN, BAGE 116, 366) .
  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Was von beiden Vertragsteilen zum Gegenstand ihrer korrespondierenden unbedingten rechtsgeschäftlichen Erklärungen gemacht worden ist, kann nicht deshalb unwirksam werden, weil die gleiche Rechtsfolge (zufällig) auch durch eine unmittelbar zu beachtende Normenordnung statuiert wird (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 31 mwN, BAGE 116, 366 ) .

    Die zwischen den Parteien vereinbarte dynamische Bezugnahmeklausel stellt eine andere Abmachung iSd. § 4 Abs. 5 TVG mit der Folge dar, dass eine Nachwirkung des § 10 MTV 2003 ausgeschlossen ist (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 21 ff., BAGE 116, 366) .

  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 83/14

    Zeitdynamische Bezugnahme auf Vergütungsregelung in einem Tarifvertrag

    Die Allgemeinverbindlicherklärung bezieht sich hingegen nicht auf künftige, noch gar nicht bekannte Änderungen des Tarifvertrages (dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2006, 9 AZR 41/05, NZA 2006, 923).

    Zum anderen waren die Parteien auch nicht gehindert, ausschließlich hinsichtlich der Vergütung eine zeitdynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Regelungen des einschlägigen Tarifvertrages einzelvertraglich zu vereinbaren, denn die Parteien eines Arbeitsvertrages können sich nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch auf die Übernahme einzelner Tarifvorschriften oder auch einzelner tariflicher Regelungsbereiche beschränken (dazu beispielsweise die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2006, 9 AZR 41/05, NZA 2006, 923 mit weiteren Nachweisen).

    In seinem Urteil vom 17. Januar 2006 (9 AZR 41/05, NZA 2006, 923) hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts darauf hingewiesen, dass dann, wenn ein Arbeitsvertrag eine Verweisung auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge enthalte und die Parteien zugleich unmittelbar tarifunterworfen seien, die tariflichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis im Umfang der Bezugnahme auf doppelter Grundlage gelten.

    Diese Regel gilt nach Artikel 229 § 5 Satz 2 EGBGB nach Ablauf des Jahres 2003 auch für Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen worden sind (dazu beispielsweise das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2006, 9 AZR 41/05, NZA 2006, 923, Randnummer 36).

    Abgesehen davon war die Unklarheitenregel auch schon vor dem 1. Januar 2002 als allgemeiner Rechtsgedanke auch im Arbeitsrecht anzuwenden (auch dazu beispielsweise das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2006, 9 AZR 41/05, NZA 2006, 923, Randnummer 36, sowie außerdem bereits die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2003, 4 AZR 331/02, NZA 2003, 1207, Randnummer 28, und vom 9. November 2005, 5 AZR 140/05, Randnummer 16, abrufbar bei juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; dazu außerdem PREIS , in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage 2016, Randnummer 32 zu § 310 BGB, ebenfalls mit weiteren Nachweisen).

    Und die Unklarheitenregel gilt dabei gerade auch für den Fall, dass die Tragweite einer Verweisung auf Tarifnormen zweifelhaft ist (auch dazu beispielsweise die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2006, 9 AZR 41/05, NZA 2006, 923, Randnummer 36, und vom 9. November 2005, 5 AZR 140/05, Randnummer 22, abrufbar bei juris).

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   BAG, 27.01.2006 - 9 AZR 41/05   

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BAG, 27.01.2006 - 9 AZR 41/05 (https://dejure.org/2006,38668)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2006 - 9 AZR 41/05 (https://dejure.org/2006,38668)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 (https://dejure.org/2006,38668)
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Volltextveröffentlichung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tarifliche Regelungen für den Urlaub umfasst regelmäßig auch gesondert normiertes tarifliches Urlaubsgeld ? Bezugnahme auf tarifliche Regelung ohne konkretes Datum als dynamische Verweisung zu verstehen ? Voraussetzungen für ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 403
 
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BAG, 02.03.2006 - 9 AZR 41/05 (https://dejure.org/2006,90130)
BAG, Entscheidung vom 02.03.2006 - 9 AZR 41/05 (https://dejure.org/2006,90130)
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