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   BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15   

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https://dejure.org/2016,27442
BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 (https://dejure.org/2016,27442)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 (https://dejure.org/2016,27442)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 (https://dejure.org/2016,27442)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305 Abs 1 BGB, § 306 Abs 1 BGB, § 306 Abs 3 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 310 Abs 3 BGB
    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung - Beauftragung Rechtsanwalt

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 611 BGB, § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 310 Abs. 3 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 307 ff. BGB, §§ 308, 309 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 242 BGB, § 306 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 306 Abs. 3 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 oder Satz 2 Alt. 1, § 818 Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2, § 389 BGB, § 128 HGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1, § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 1, Abs. 4, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im Urteilsverfahren; Arbeitsverträge als Verbraucherverträge; Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsbedingungen in Verbraucherverträgen

  • rewis.io

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung - Beauftragung Rechtsanwalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungskosten; Prüfingenieur; Rückzahlungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im Urteilsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    Die Klausel erfasst sämtliche Ausbildungskosten und ist nicht teilbar (zur Teilbarkeit vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 31 f., BAGE 118, 36) .

    Eine Aufrechterhaltung mit eingeschränktem Inhalt wäre auch nicht mit dem Zweck der §§ 305 ff. BGB vereinbar (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 29 f., aaO) .

    Durch eine solche würde die Regelung des § 307 BGB unterlaufen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 34, BAGE 118, 36) .

    nicht als unzumutbare Härte iSd. § 306 Abs. 3 BGB dar, bei der ausnahmsweise eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht käme (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 35, aaO) .

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    Die Berücksichtigung dieser Umstände kann sowohl zur Unwirksamkeit einer nach generell-abstrakter Betrachtung wirksamen Klausel als auch zur Wirksamkeit einer nach typisierter Inhaltskontrolle unwirksamen Klausel führen (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 27, BAGE 143, 30) .

    aa) Dazu müsste die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen und schutzwürdigen Interessen des Klauselverwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bieten (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 31, BAGE 143, 30; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 36 mwN) .

    auch keine unzumutbare Härte iSd. § 306 Abs. 3 BGB dar (vgl. BAG 6. August 2013 - 9 AZR 442/12 - Rn. 23; 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 33 ff., BAGE 143, 30) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    Arbeitsverträge sind Verbraucherverträge iSv. § 310 Abs. 3 BGB (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 34 mwN; zum Verbraucherbegriff vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 21 ff.) .

    Das Merkmal des "Einflussnehmens" in § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB entspricht dem "Aushandeln" in § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25 mwN) .

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender - nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast - den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - aaO; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27) .

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    Ein solcher Verstoß berührte weder die Wirksamkeit der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht noch der von ihm namens der Partei vorgenommenen Rechtshandlungen (BGH 14. Mai 2009 - IX ZR 60/08 - Rn. 7 ff. mit ausf. Begr. und mwN; OLG Düsseldorf 28. Dezember 2009 - I-24 U 107/09 - zu I 5 der Gründe; Brandenburgisches OLG 28. Januar 2003 - 2 U 14/02 - zu 1 der Gründe) .

    Selbst bei Zuwiderhandlung gegen umfassende und generelle Tätigkeitsverbote bleiben die Handlungen des Rechtsanwalts wirksam, um die Beteiligten im Interesse der Rechtssicherheit zu schützen (BGH 14. Mai 2009 - IX ZR 60/08 - Rn. 9 mwN) .

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    Arbeitsverträge sind Verbraucherverträge iSv. § 310 Abs. 3 BGB (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 34 mwN; zum Verbraucherbegriff vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 21 ff.) .

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 40 mwN) .

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    Die Möglichkeit der Einflussnahme muss sich dabei auf die konkrete Klausel beziehen, deren Anwendbarkeit oder Auslegung im Streit steht (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 31 mwN) .

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender - nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast - den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - aaO; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27) .

  • BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 442/12

    Erstattung von Weiterbildungskosten - Transparenz einer Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    auch keine unzumutbare Härte iSd. § 306 Abs. 3 BGB dar (vgl. BAG 6. August 2013 - 9 AZR 442/12 - Rn. 23; 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 33 ff., BAGE 143, 30) .
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 48/79

    Kommanditgesellschaft - Haftung - Gesamtschuldner - Verurteilung

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    wie eine Gesamtschuldnerin zu tragen (vgl. BAG 9. September 1981 - 4 AZR 48/79 - BAGE 36, 183; MüKoZPO/Schulz 4. Aufl. § 100 Rn. 16) .
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    Sie ist rechtsfähig, soweit sie als Außengesellschaft durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - Rn. 24 mwN) , und kann ihre Forderungen auch als Klägerin in einem Rechtsstreit geltend machen.
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15
    Lediglich bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 306 Abs. 3 BGB kommt ein bereicherungsrechtlicher Anspruch in Betracht (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 28 mwN) .
  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 263/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 406/13

    Kein verbundenes Geschäfts bei Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags mit

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09

    Objektive Klagehäufung - Bestimmtheit der Klage

  • OLG Brandenburg, 28.01.2003 - 2 U 14/02

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht trotz Tätigkeitsverbots; Verkehrswertermittlung

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 165/14

    Persönliche Zulage nach § 17 Abs. 6 TVÜ-L

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 107/09

    Erfüllung des Anspruchs auf Herauszahlung von Fremdgeld durch einen aus der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2015 - 8 Sa 561/14

    Rückforderung von Weiterbildungskosten - unangemessene Benachteiligung

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03

    Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 323/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Da das Landgericht die Kläger auf die Widerklage als Gesamtschuldner verurteilt hat, haften sie zum anderen gemäß § 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO auch für die Kostenerstattung als Gesamtschuldner (vgl. BAG, Urteil vom 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15, juris Rn. 48) und nicht nur - wie von der Anschlussrevision beantragt - nach Kopfteilen.
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (etwa BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 31; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 40 mwN; vgl. teilweise auch 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (vgl. zuletzt BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f.) .
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