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   BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12   

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BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12 (https://dejure.org/2014,20825)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 9 AZR 449/12 (https://dejure.org/2014,20825)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 (https://dejure.org/2014,20825)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Revision; unzureichende Revisionsbegründung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzureichende Revisionsbegründung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 72 ArbGG, § 551 ZPO
    Revisionsbegründung braucht Argumente

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Revisionsbegründung - etwas für "Fortgeschrittene”

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 72 ArbGG, § 551 ZPO
    Revisionsbegründung braucht Argumente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2014, 963
  • AnwBl Online 2014, 339
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11

    Unzulässige Revision - unzureichende Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 346/10

    Unzulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung vor diesem Hintergrund nicht (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 346/10 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 755/06

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 755/06 - Rn. 10 mwN; BGH 20. Mai 2011 - V ZR 250/10 - Rn. 6) .
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 250/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 755/06 - Rn. 10 mwN; BGH 20. Mai 2011 - V ZR 250/10 - Rn. 6) .
  • LAG Niedersachsen, 16.11.2010 - 3 Sa 1288/10

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternzeit; Klage auf Urlaubsabgeltung bei

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12
    Dieses hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. November 2010 (- 3 Sa 1288/10 -) angenommen, die Kürzungsbestimmung des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG verstoße nicht gegen Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie, sondern gehöre zu den Bedingungen für die Inanspruchnahme und Gewährung des bezahlten Mindestjahresurlaubs, deren Ausgestaltung Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie nicht selbst regele, sondern den Mitgliedstaaten überlasse.
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12
    Die Klägerin zitiert stattdessen nur - unvollständig - Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 2. Februar 2009 (- 12 Sa 486/06 - zu B II 1 a der Gründe) zur Auslegung von nationalen Gesetzen.
  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 5 Sa 140/12

    Urlaubsabgeltung bei Elternzeit; Zahlungsklage bei Kürzung des Erholungsurlaubs;

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. März 2012 - 5 Sa 140/12 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Revision der Beklagten ist hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung von insgesamt 183, 92 Euro brutto als weitere Vergütung (einschließlich Zuschläge) für Arbeitsunterbrechungen am 17. und 18. Juli 2011, am 4., 5., 6., 22., 28. und 31. August 2011, am 15. und 18. September 2011, am 4., 20. und 21. Oktober 2011 sowie am 20. November 2011 nicht ordnungsgemäß begründet und daher unzulässig, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 ZPO (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

    Nur so ist gewährleistet, dass die Revisionsbegründung durch ihre Kritik an dem angefochtenen Urteil zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beiträgt (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 9) .
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig ( BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12  - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Hat das Berufungsgericht seine Entscheidung auf zwei voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Revisionsbegründung beide Erwägungen angreifen (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 10) .
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 386/17

    Unzulässige Revision

    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 10.06.2015 - 5 AZR 795/14

    Annahmeverzug - Mehrfachbegründung des Berufungsurteils

    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 10) .
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 279/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

    Die Revision des Klägers ist hinsichtlich Ansprüchen für den Zeitraum Mai 2010 bis Januar 2011 nicht ordnungsgemäß begründet und daher unzulässig, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 ZPO (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 9 mwN) .
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