Rechtsprechung
BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 45/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Abfindung nach Altersteilzeit - Tarifauslegung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG, AltTZG 1996
Abfindung nach Altersteilzeit - Tarifauslegung
- IWW
§ 6 Abs. 2 TV ATZ, § 236b Abs. 2 SGB VI, § 6 Abs. 2 Satz 1 TV ATZ, § 6 Abs. 2 Satz 4 TV ATZ, § 5 Abs. 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Rentenkürzung als Voraussetzung einer Abfindungszahlung im Fall einer tariflich geregelten Altersteilzeit; Unterscheidung zwischen Entlassungsabfindung und Abfindung wegen Rentenkürzung bei Altersteilzeit
- rewis.io
Abfindung nach Altersteilzeit - Tarifauslegung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfindung nach Altersteilzeit; Tarifauslegung
- rechtsportal.de
Rentenkürzung als Voraussetzung einer Abfindungszahlung im Fall einer tariflich geregelten Altersteilzeit
- datenbank.nwb.de
Abfindung nach Altersteilzeit - Tarifauslegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abfindung nach Altersteilzeit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Klagen der SOKA-Bau gegen Solo-Selbstständige
- anwalt.de (Kurzinformation)
Altersteilzeit - Abfindung als Ausgleich für Rentenkürzungen nach Altersteilzeit?
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 07.06.2016 - 30 Ca 8181/15
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 Sa 19/16
- BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 45/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 Sa 19/16
Abfindung wegen Rentenkürzung
Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 45/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2016 - 1 Sa 19/16 - wird zurückgewiesen. - EuGH, 19.04.2016 - C-441/14
DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der …
Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 45/17
Der Kläger beruft sich ohne Erfolg darauf, der Gerichtshof der Europäischen Union habe entschieden, dem Diskriminierungsverbot wegen des Alters stehe es entgegen, wenn eine Regelung vorsehe, dass Arbeitnehmer keine Entlassungsabfindung beziehen könnten, allein weil sie Anspruch auf Altersrente hätten (EuGH 19. April 2016 - C-441/14 - [Dansk Industri] Rn. 27) .