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   BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11   

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https://dejure.org/2013,11026
BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11 (https://dejure.org/2013,11026)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 9 AZR 452/11 (https://dejure.org/2013,11026)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 (https://dejure.org/2013,11026)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Mindestnettobetragstabelle

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Berechnung des Mindestnettobetrages nach Mindestnettobetrags-Verordnung; keine Tariflücke im TV ATZ; kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Altersteilzeit - Berechnung des Mindestnettobetrages nach Mindestnettobetrags-Verordnung - keine Tariflücke im TV ATZ - kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 5 Abs 1 AltTZTV, § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst aaF AltTZG 1996, § 4 Abs 1 Nr 1 Buchst aaF AltTZG 1996
    Altersteilzeit - Berechnung des Mindestnettobetrages nach Mindestnettobetrags-Verordnung - keine Tariflücke im TV ATZ - kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des von dem Arbeitgeber geschuldeten Mindestnettobetrags im Rahmen der Altersteilzeit

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit - Berechnung des Aufstockungsbetrags nach Mindesnettobetrags-Verordnung

  • rewis.io

    Altersteilzeit - Berechnung des Mindestnettobetrages nach Mindestnettobetrags-Verordnung - keine Tariflücke im TV ATZ - kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des von dem Arbeitgeber geschuldeten Mindestnettobetrags im Rahmen der Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Altersteilzeitentgelts (hier: Berechnung des Aufstockungsbetrags)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit - Berechnung des Aufstockungsbetrags nach Mindestnettobetrags-Verordnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit - Berechnung des Aufstockungsbetrags - Mindestnettobetragstabelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1376
  • BB 2013, 1460
  • DB 2013, 1367
  • NZA-RR 2013, 494
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    Das schließt auch die Befugnis zu Entgeltregelungen ein, die Betroffenen ungerecht und Außenstehenden nicht zwingend sachgerecht erscheinen (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 41) .

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie der Ermittlung von Mindestnettoentgelten von Altersteilzeitarbeitnehmern, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommen und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (vgl. dazu BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 32; vgl. zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen: auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - Rn. 72, BVerfGK 13, 455) .

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    Der Zweck der Tarifnorm, den Arbeitsvertragsparteien eine bewährte und einfache Ermittlung des zu zahlenden Mindestnettobetrags zu ermöglichen (vgl. hierzu bereits BAG 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - zu I 2 b bb der Gründe) , wird durch die seit dem Jahr 2008 geltende Mindestnettobetragstabelle unabhängig davon erfüllt, dass diese in den Folgejahren nicht mehr aktualisiert wurde.
  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 668/02

    Tarifauslegung - tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen für Abendpersonal an

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    a) Es kann dahinstehen, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BAG 16. Dezember 2003 - 3 AZR 668/02 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 109, 129) oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind (so BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 23, BAGE 124, 284) .
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    Für den Prüfungsmaßstab ist die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung (BAG 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    a) Es kann dahinstehen, ob Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BAG 16. Dezember 2003 - 3 AZR 668/02 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 109, 129) oder nur mittelbar an dessen Grundsätze gebunden sind (so BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 23, BAGE 124, 284) .
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 466/07

    Auslegung Tarifvertrag - Verweisung auf gesetzliche Vorschriften - Änderung des

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    Die Tarifvertragsparteien haben die Bemessungsregelung eigenständig und dynamisiert zum Inhalt des § 5 Abs. 3 TV ATZ gemacht (vgl. BAG 14. Oktober 2008 - 9 AZR 466/07 - Rn. 24 f.) .
  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 442/09

    Tarifliches Wegegeld - Besitzstand - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 442/09 - Rn. 27) .
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    Die Tarifvertragsparteien haben grundsätzlich in eigener Verantwortung darüber zu befinden, ob sie eine von ihnen geschaffene Ordnung beibehalten oder ändern (BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 423/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist deshalb nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 32) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 461/10

    Auslösung im Baugewerbe - Verlegung des Betriebs

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11
    b) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 461/10 - Rn. 17) .
  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2011 - 2 Sa 2596/10

    Erhöhung des Aufstockungsbetrages im Rahmen eines

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    (1) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG 3. Juli 2014 - 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11 - Rn. 35 mwN zur st. Rspr.; BAG 6. Januar 2015 - 6 AZB 105/14 - Rn. 15, BAGE 150, 246; 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - Rn. 19) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2016 - 2 Sa 105/14

    Altersteilzeit nach TV ATZ für den öffentlichen Dienst - Private Kranken- und

    Auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2013 - 9 AZR 452/11 - könne sich das beklagte Land nicht berufen.

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 19.02.2013 - 9 AZR 452/11 - ausgeführt:.

    Eine systematische Bevorzugung einer Arbeitnehmergruppe lässt sich daher nicht feststellen, vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2013 - 9 AZR 431/11 und 9 AZR 452/11 -.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2014 - 16 Sa 482/14

    Entgelterhöhung bei Altersteilzeit - Einmalzahlung - Freistellungsphase

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Tarifvertragsparteien ihren Gestaltungsspielraum überschritten haben ( vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 19, mw.N ).

    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist deshalb nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung ( vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - zitiert nach juris, dort Rz. 24, m.w.N. ).

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie vorliegend der Abfindungshöhe für in der Größenordnung 100.000 Personen, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommen und die Regelung nicht jedem Einzelfall völlig gerecht werden kann (zur Ermittlung von Mindestnettoentgelten von Altersteilzeitarbeitnehmern vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - NZA-RR 2013, 494, 496 Rn. 25; weiter BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 32; zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - NJOZ 2008, 3454, 3461 zu II. 2. b) bb) (1) der Gründe) .
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17

    Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie vorliegend der Abfindungshöhe für in der Größenordnung 100.000 Personen, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommen und die Regelung nicht jedem Einzelfall völlig gerecht werden kann (zur Ermittlung von Mindestnettoentgelten von Altersteilzeitarbeitnehmern vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - NZA-RR 2013, 494, 496 Rn. 25; weiter BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 32; zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - NJOZ 2008, 3454, 3461 zu II. 2. b) bb) (1) der Gründe) .
  • LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie vorliegend der Abfindungshöhe für in der Größenordnung 100.000 Personen, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommen und die Regelung nicht jedem Einzelfall völlig gerecht werden kann (zur Ermittlung von Mindestnettoentgelten von Altersteilzeitarbeitnehmern vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - NZA-RR 2013, 494, 496 Rn. 25; weiter BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 32; zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - NJOZ 2008, 3454, 3461 zu II. 2. b) bb) (1) der Gründe) .
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie vorliegend der Abfindungshöhe für in der Größenordnung 100.000 Personen, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommen und die Regelung nicht jedem Einzelfall völlig gerecht werden kann (zur Ermittlung von Mindestnettoentgelten von Altersteilzeitarbeitnehmern vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - NZA-RR 2013, 494, 496 Rn. 25; weiter BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 32; zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - NJOZ 2008, 3454, 3461 zu II. 2. b) bb) (1) der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2015 - 7 Sa 754/15

    Eingruppierung von Fachangestellten für Bäderbetriebe im Bereich der Kommunen

    Ob dies der Fall ist, kann dahinstehen, weil die dogmatische Herleitung der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2013, 9 AZR 452/11, zitiert nach juris, 494 Rn. 18).
  • LAG Düsseldorf, 28.10.2015 - 12 Sa 631/15

    Tarifliche Eingruppierung von Fachangestellten für Bäderbetriebe im Bereich der

    Ob dies der Fall ist, kann dahinstehen, weil die dogmatische Herleitung der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG für den Prüfungsmaßstab ohne Bedeutung ist (BAG 19.02.2013 - 9 AZR 452/11, NZA-RR 2013, 494 Rn. 18).
  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie vorliegend der Abfindungshöhe für in der Größenordnung 100.000 Personen, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommen und die Regelung nicht jedem Einzelfall völlig gerecht werden kann (zur Ermittlung von Mindestnettoentgelten von Altersteilzeitarbeitnehmern vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 452/11 - NZA-RR 2013, 494, 496 Rn. 25; weiter BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 319/09 - Rn. 32; zur Typisierungsbefugnis von Tarifvertragsparteien bei der Regelung von Massenerscheinungen auch BVerfG 18. April 2008 - 1 BvR 759/05 - NJOZ 2008, 3454, 3461 zu II. 2. b) bb) (1) der Gründe) .
  • ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15

    Vergütungsansprüche während der Passivphase der Altersteilzeit; Verteilung der

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