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   BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00   

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https://dejure.org/2001,292
BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 (https://dejure.org/2001,292)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 (https://dejure.org/2001,292)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 (https://dejure.org/2001,292)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit - Treu und Glauben - Arbeitsvertragliche Klausel - Nebenbeschäftigung - Zustimmung des Arbeitgebers - Berufliche Tätigkeit - Erlaubnisvorbehalt - Betriebliche Interessen - Beeinträchtigung - Abmahnung - ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ArbZG §§ 1 ff.; ; BGB § 242; ; BGB § 1004

  • RA Kotz

    Nebentätigkeit - Muss Arbeitgeber zustimmen - Anspruch auf Zustimmung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG §§ 1 ff.; BGB §§ 242 1004
    Abmahnung; Nebentätigkeit; Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbZG §§ 1 ff.; BGB §§ 242, 1004
    Nebentätigkeit: Differenzierung zwischen Verbot und Genehmigungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit?

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 611 BGB
    Aufnahme einer Nebentätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Differenzierung zwischen Verbot einer Nebentätigkeit und eine Genehmigungsvorbehalt - Abmahnung wegen unerlaubter Nebentätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 100, 70
  • NZA 2002, 965
  • NZA 2002, 966
  • BB 2002, 2447
  • DB 2002, 1507
  • JR 2002, 483
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34 mwN) kann der betroffene Arbeitnehmer daher in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus seinen Personalunterlagen verlangen, wenn das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Ausübung seines Gläubigerrechts fehlt.

    Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtung zur Einholung der Genehmigung, so ist eine Abmahnung auch dann berechtigt, wenn er Anspruch auf deren Erteilung hat (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - aaO).

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 759/98

    Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
    Ein Erlaubnisvorbehalt ist somit nicht einem Nebentätigkeitsverbot gleichzusetzen (Senat 21. September 1999 - 9 AZR 759/98 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 6 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 3 mwN).
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
    Soweit eine Überschreitung der danach bestehenden Grenzen nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Arbeitgeber daher gegen den Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft über das Ob und den Umfang einer Nebentätigkeit (vgl. BAG 18. Januar 1996 - 6 AZR 314/95 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 25 = EzA BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 5).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 343/00

    Nebentätigkeitsgenehmigung

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
    Der Arbeitnehmer darf nur beschäftigt werden, wenn die Vorschriften des ArbZG eingehalten sind (vgl. Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 343/00 - EzA § 611 Nebentätigkeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zum FahrpersonalG).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00
    Er verstößt deshalb nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, der auch die Freiheit schützt, eine nebenberufliche Tätigkeit zu ergreifen (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, sofern ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - zu I der Gründe, BAGE 100, 70; 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 34; 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - zu B III 4 a der Gründe, BAGE 79, 176) .
  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Richtig ist weiter - wie die Beklagte ausgeführt hat -, dass die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit versagt werden kann, wenn die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden, was z.B. bei einer Nebentätigkeit während der Arbeitszeit der Fall ist (vgl. BAG 18.01.1996 - 6 AZR 314/95, NZA 1997, 41; BAG 11.12.2001 - 9 AZR 464/00, DB 202, 1507).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Im Ergebnis wird der Klägerin mit § 11 DV lediglich aufgegeben, die Beklagte vor Aufnahme einer Nebentätigkeit zu unterrichten (vgl. zur Nebentätigkeit im Arbeitsverhältnis BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 100, 70) .
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