Rechtsprechung
   BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3078
BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97 (https://dejure.org/1998,3078)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1998 - 9 AZR 466/97 (https://dejure.org/1998,3078)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 (https://dejure.org/1998,3078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • Judicialis

    Landesgesetz Rheinland-Pfalz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz - BFG -) vom 30. März 1993 (GVB... l. S. 157) § 1; ; BFG § 6; ; BGG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Landesgesetz Rheinland-Pfalz über die Freistellung von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz - BFG -) vom 30. 3. 1993 § § 1, 6, 7
    Arbeitnehmerweiterbildung: Gesellschaftspolitische Weiterbildung auch durch Teilnahme an Betriebsräteschulung nach § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG (hier: Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung einer Bildungsveranstaltung durch die zuständige Landesbehörde; Anspruch auf Fortzahlung von Entgelt für die Dauer der Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung; Begründung der tatsächlichen Vermutung des Vorliegens einer gesellschaftspolitischen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 218
  • BB 1999, 112
  • DB 1999, 590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 253/96

    Wann sind von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Eine Veranstaltung ist im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 5 BFG auch dann offen zugänglich, wenn ein gewerkschaftlicher Veranstalter mit Rücksicht auf die satzungsgemäß geleisteten Beiträge seinen Mitgliedern die kostenlose Teilnahme ermöglicht und von Nichtmitgliedern einen angemessenen Beitrag erhebt (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung, vgl. BAG Urteile vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 584/96 -, n.v.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Bildungsurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen nur, wenn der Arbeitgeber erklärt, den Arbeitnehmer von der Arbeit zur Teilnahme an einer Arbeitnehmerweiterbildungsveranstaltung freizustellen (BAGE 73, 135, 137, Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 -, BAGE 74, 204, 205, BAGE 81, 180, 182 = AP Nr. 2, 6, 7 und 21 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Beklagte hat sich rechtsgeschäftlich verpflichtet, nach der gerichtlichen Feststellung der Freistellungsvoraussetzungen das Entgelt entsprechend § 6 BFG fortzuzahlen (vgl. zu solchen Vereinbarungen Senatsurteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; vom 23. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW; vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

    Hierzu hat der Senat im Urteil vom 21. Oktober 1997 (- 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) Stellung genommen.

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Die Beklagte hat sich rechtsgeschäftlich verpflichtet, nach der gerichtlichen Feststellung der Freistellungsvoraussetzungen das Entgelt entsprechend § 6 BFG fortzuzahlen (vgl. zu solchen Vereinbarungen Senatsurteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; vom 23. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW; vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

    Der erkennende Senat hat bereits zum Begriff der politischen Weiterbildung im Sinne von § 1 Abs. 2 und 3 des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes und im Sinne von § 1 Abs. 2 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW (Urteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) entschieden, daß der Bildungsurlaub die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf fördern soll.

  • BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 249/87

    Aus- und Fortbildung: Arbeitnehmerweiterbildung in NRW - Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Anerkennungsbescheiden nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 203/90 - AP Nr. 1 zu § 1 BildungsurlaubsG Hessen, Urteil vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = AP Nr. 4 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW und vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 100/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ist die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung durch die zuständige Behörde nur ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal.

    Soweit die Revision geltend macht, es habe sich um eine unzulässige Funktionärsschulung gehandelt, betrifft dies nicht die vermittelten Bildungsinhalte, sondern die Allgemeinzugänglichkeit der Veranstaltung (BAG Urteil vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = AP Nr. 4 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW).

  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Die Beklagte hat sich rechtsgeschäftlich verpflichtet, nach der gerichtlichen Feststellung der Freistellungsvoraussetzungen das Entgelt entsprechend § 6 BFG fortzuzahlen (vgl. zu solchen Vereinbarungen Senatsurteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; vom 23. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW; vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

    Der erkennende Senat hat bereits zum Begriff der politischen Weiterbildung im Sinne von § 1 Abs. 2 und 3 des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes und im Sinne von § 1 Abs. 2 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW (Urteil vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; Urteil vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW) entschieden, daß der Bildungsurlaub die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf fördern soll.

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 533/96

    Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW -

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Er hat dies im Urteil vom 2. Dezember 1997 (- 9 AZR 533/96 -, n.v.) bestätigt.
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 100/97

    Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Anerkennungsbescheiden nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg (Urteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 203/90 - AP Nr. 1 zu § 1 BildungsurlaubsG Hessen, Urteil vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = AP Nr. 4 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW und vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 100/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ist die Anerkennung einer Bildungsveranstaltung durch die zuständige Behörde nur ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal.
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Vorausgesetzt wird, daß das didaktische Konzept sowie die einzelnen Lerneinheiten zeitlich und sachlich uneingeschränkt ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen (BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 433/94 - BAGE 81, 185 und vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328 = AP Nr. 16 und Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92

    Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Die Beklagte hat sich rechtsgeschäftlich verpflichtet, nach der gerichtlichen Feststellung der Freistellungsvoraussetzungen das Entgelt entsprechend § 6 BFG fortzuzahlen (vgl. zu solchen Vereinbarungen Senatsurteile vom 9. Februar 1993 - 9 AZR 648/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; vom 23. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW; vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Sie ersetzt nicht die verfassungsrechtlich gebotene Rechtskontrolle des Inhalts der Bildungsveranstaltung durch ein Gericht (vgl. BVerfG Beschluß vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 -, - 1 BvR 582/85 -, - 1 BvR 974/86 -, - 1 BvL 3/86 - BVerfGE 77, 308 = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für

    Auszug aus BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 466/97
    Feststellungsanträge mit diesem Inhalt sind jedoch zulässig, wenn sich daraus Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (ständige Rechtsprechung des Senats Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - BAGE 73, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, m.w.N.; vgl. außerdem Urteil des Fünften Senats vom 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - AP Nr. 40 zu § 256 ZPO 1977 und Urteil des Vierten Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Reichsbund).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 584/96

    Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW -

  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 203/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 429/91

    Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ohne Freistellung durch den Arbeitgeber

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 433/94

    Arbeitnehmerweiterbildung - Das Meer - Ressource und Abfalleimer

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94

    Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

    - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280; 9. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 - AP BildungsurlaubsG Rheinl.-Pfalz § 3 Nr. 1 = EzA BildFG-Rheinland-Pfalz § 7 Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - 2 Sa 4/17

    Bildungszeit - politische Weiterbildung - Zugänglichkeit für jedermann

    Auch die anderen Entscheidungen des BAG zur Höhe der Seminarkosten (z.B. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 466/97, 2. Dezember 1997 - 9 AZR 584/96, 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96, alle juris) verdeutlichen unter Berücksichtigung der Kaufkraftentwicklung, dass das vorliegende Seminar nicht unangemessen teuer gewesen ist.
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 418/14

    Arbeitnehmerweiterbildung - Jedermannzugänglichkeit

    Das ist keine Frage der politischen Weiterbildung, sondern der Allgemeinzugänglichkeit der Veranstaltung (BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 - zu II 2 b bb der Gründe) .

    Der Streitfall bietet zur Erörterung dieser Frage keinen Anlass (vgl. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 - zu II 2 c cc der Gründe) .

  • ArbG Ulm, 01.03.2017 - 3 Ca 290/16

    Bildungszeit - politische Weiterbildung - Ausschluss wegen

    - Die Teilnahme wird von der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft auch nicht bereits deshalb abhängig gemacht, weil die Teilnahmekosten für Mitglieder durch die Gewerkschaft übernommen werden (vgl. BAG 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 -, 2. Dezember 1997 - 9 AZR 584/96 - und 09. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 -, juris).

    Eine Veranstaltung ist auch dann für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer offen zugänglich, wenn ein gewerkschaftlicher Veranstalter mit Rücksicht auf die satzungsgemäß geleisteten Beiträge seinen Mitgliedern die kostenlose Teilnahme ermöglicht und von Nichtmitgliedern einen angemessenen Beitrag erhebt (st. Rspr., vgl. BAG Urteile vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 253/96 - AP Nr. 24 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 584/96 -, juris und 09. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 -, juris).

  • LAG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 Sa 1603/03

    Politische Arbeitnehmerweiterbildung - von der Gewerkschaft veranstaltetes

    b) Soweit es um Themen geht, die sich mit der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und seiner Mitwirkung in Arbeitnehmervertretungen befassen und Grundkenntnisse über die Organe der Unternehmens- und Betriebsverfassung vermitteln, hat die Kammer (LAG, Düsseldorf, Urteil vom 23.05.1991, 12 Sa 229/91, DB 1991, 2293; vgl. Urteil vom 17.10.1990, 12 Sa 1086/90, n.v.) die Geeignetheit solcher Bildungsveranstaltungen zur politischen Weiterbildung bejaht (ebenso BAG, Urteil vom 09.06.1998, 9 AZR 466/97, AP Nr. 1 zu § 3 BildungsurlaubsG Rheinl.-Pfalz).

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht die Problematik, ob eine unzulässige Funktionärsschulung stattfinde, in die Feststellung der Allgemeinzugänglichkeit der Veranstaltung verlegt (BAG, Urteil vom 09.06.1998, 9 AZR 466/97, AP Nr. 1 zu § 3 BildungsurlaubsG Rheinl.-Pfalz).

  • ArbG Stuttgart, 23.02.2017 - 9 Ca 350/16

    Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Weiterbildung

    Der vorliegende Streitfall bietet zur Erörterung dieser Frage keinen Anlass (vgl. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 466/97).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 3 Sa 97/19

    Bildungszeit Baden-Württemberg - ehrenamtliche Tätigkeit als Sport-Übungsleiter -

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Bildungszeit entsteht nur, wenn der Arbeitgeber erklärt, den Arbeitnehmer von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Sinne des § 6 Abs. 1 BzG BW freizustellen (vgl. BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 - NZA 1999, 219).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 470/97
    Parallelsache zu der Entscheidung des Senats vom 9. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.
  • VG Karlsruhe, 24.09.2018 - 1 K 4029/16

    Anspruch auf Gewährung von Bildungszeiten; Exkursion im Siebengebirge

    Im Übrigen wird auch in Bundesländern, deren Landesgesetze eine Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung vorsehen, deren weitere Überprüfung im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstherrn und Beamtem dahingehend für erforderlich gehalten, ob sie sich für Bildungszeit eignet (vgl. BAG, Urteil vom 09.06.1998 - 9 AZR 466/97 -, juris Rn. 46; Natzel, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1, 4. Aufl. 2018, § 90 Rn. 21).
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 469/97
    Parallelsache zu der Entscheidung des Senats vom 9. Juni 1998 - 9 AZR 466/97 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 467/97
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 468/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht