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   BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95   

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https://dejure.org/1996,784
BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 (https://dejure.org/1996,784)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 (https://dejure.org/1996,784)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 (https://dejure.org/1996,784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 59; HGB § 65; HGB § 64 Abs. 2; HGB § 87 Abs. 1; HGB § 3; HGB § 87 c; BGB § 622 Abs. 6; BGB § 133; BGB § 157
    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB §§ 59, 65, 84 Abs. 2, 87 Abs. 1; BGB §§ 622 Abs. 6, 133, 157
    Provisionsberechnung: Ergänzende Vertragsauslegung für den Fall des Ausscheidens zur Jahresmitte bei Abhängigkeit der Provisionshöhe von Jahressollvorgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anteiliger Provisionsanspruch nach Sollvorgabe bei unterjähriger Beschäftigung eines Reisenden, angestellter Reisender, angestellter Vertriebsmitarbeiter, Handlungsgehilfe, ergänzende Vertragsauslegung, Jahreszielbonus, Umsatzvorgabe, Bonifikation, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 17
  • NJW 1997, 541
  • ZIP 1996, 1912
  • NZA 1996, 1151
  • VersR 1998, 659
  • BB 1996, 2308
  • BB 1997, 579
  • DB 1996, 2292
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 414/87

    Arbeitsentgelt: Provision - Mindestumsatzgrenze - Berechnung

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Dieser könnte praktisch nur einmal jährlich kündigen, wollte er nicht erhebliche Verdiensteinbußen hinnehmen (BAG Urteil vom 25. April 1989 - 3 AZR 414/87 - n. v.; BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB).

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Parteien bei redlichem Verhalten den offengebliebenen Punkt geordnet hätten, wenn sie ihn bedacht hätten (BAG Urteil vom 25. April 1989 - 3 AZR 414/87 - n. v.).

    Im Streitfall führt die ergänzende Vertragsauslegung zu dem Ergebnis, daß bei unterjähriger Beschäftigung die Jahresumsatzgrenze auf die Beschäftigungsdauer umgerechnet werden kann (BAG Urteil vom 25. April 1989, aaO).

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Dieser könnte praktisch nur einmal jährlich kündigen, wollte er nicht erhebliche Verdiensteinbußen hinnehmen (BAG Urteil vom 25. April 1989 - 3 AZR 414/87 - n. v.; BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB).
  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 564/93

    Tantiemenanspruch auf Grund einzelvertraglicher Tantiemenregelung - Einschränkung

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt lediglich, ob das Berufungsgericht allgemeine Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB verletzt hat, Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze vorliegen oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist (ständige Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts; zuletzt Senatsurteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 564/93 - nicht veröffentlicht; Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB).
  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88

    Kündigung durch Arbeitnehmer: Zahlung einer "Abfindung" an den Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitnehmers als unzulässig anzusehen (BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB, m. w. N.).
  • BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72

    Provisionen - Fälligkeit und Abrechnung

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Deshalb ist der Überhanganspruch des Arbeitnehmers nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, m. w. N.).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt lediglich, ob das Berufungsgericht allgemeine Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB verletzt hat, Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze vorliegen oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist (ständige Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts; zuletzt Senatsurteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 564/93 - nicht veröffentlicht; Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07

    Anspruch auf Überhangprovision

    Es bleibt unentschieden, ob daran festzuhalten ist, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen nach den §§ 65, 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Provision (Überhangprovision) von den Arbeitsvertragsparteien abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (vgl. BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17, 22).

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).

    Sie hat weder einen finanziellen Ausgleich noch Zahlungen an den Kläger aus der Vorarbeit eines Vorgängers behauptet (vgl. BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97

    Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Die Rechtsprechung hat bereits als Kündigungserschwerung i.S.d. § 622 Abs. 6 BGB den Fall angesehen, daß der Arbeitnehmer bei unterjähriger Beschäftigung eine Verdiensteinbuße hinnehmen muß, weil die Provision jahresbezogen zu berechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB; Senatsurteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 = AP Nr. 9 zu § 87 HGB).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Da im Zweifel nicht anzunehmen ist, daß die Arbeitsvertragsparteien eine rechtswidrige oder nichtige Vereinbarung treffen wollten (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17, 20), spricht auch dies gegen einen Ausschluß der ordentlichen Kündigung und für eine Verschärfung der Anforderungen an eine ordentliche Kündigung gegenüber §§ 1, 2 KSchG.
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitgebers als unzulässig anzusehen (vgl. BAG 20.8.1996 - 9 AZR 471/95 - zitiert nach 'juris')".

    Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitgebers als unzulässig anzusehen (vgl. BAG 20.8.1996 - 9 AZR 471/95 - zitiert nach 'juris')".

    Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitgebers als unzulässig anzusehen (vgl. BAG 20.8.1996 - 9 AZR 471/95 - zitiert nach 'juris')".

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Eine unzulässige Kündigungserschwerung kann auch darin liegen, dass dem Arbeitnehmer im Falle einer früheren Beendigung des Arbeitsverhältnisses Verdiensteinbußen drohen (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 86/03

    Rückzahlung einer Mietkaution

    Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, daß die Parteien eine gesetzeskonforme Regelung gewollt haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 72/94, NJWE-MietR 1996, 56 unter II 2 b; BAG, NJW 1997, 541 unter 2; Mayer-Maly/Busche in MünchKomm, 4. Aufl., § 157 Rdnr. 13).
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Bei der Auslegung von Willenserklärungen ist der Erfahrungssatz zu beachten, dass Arbeitsvertragsparteien regelmäßig keine Vereinbarungen treffen wollen, die zu rechtswidrigen oder nichtigen Arbeitsvertragsbedingungen führen (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17, 20).
  • LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06

    Schadensersatzanspruch für entgangene Bonuszahlung

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Parteien bei redlichem Verhalten den offen gebliebenen Punkt geordnet hätten, wenn sie ihn bedacht hätten (BAG vom 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 - NZA 1996, 1151, 1152).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

    ee) Im Zweifel ist anzunehmen, dass Parteien eine rechtswirksame Regelung treffen wollen (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17).
  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 552/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - Abschluss

    Wie von der Revision zu Recht eingewandt, lässt sich diesbezüglich auch nicht der Auslegungssatz bemühen, dass die Arbeitsvertragsparteien im Zweifel keine Regelung hätten vereinbaren wollen, die zu einer rechtswidrigen oder nichtigen Arbeitsvertragsbedingung führte (vgl. dazu etwa BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 24, BAGE 125, 179; 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - zu I 3 der Gründe, BAGE 84, 17).
  • LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02

    Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 11 Sa 686/06

    Zur Zulässigkeit von formularmäßigen Vereinbarungen über die Rückzahlung von

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1217/02

    Zu den Voraussetzungen von Zahlungen von bereits in vollem Umfang verdienter

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2016 - 12 Sa 1412/15

    Teilnahme am Abfindungsprogramm; Auswahl nach dem Windhundprinzip; Haftung für

  • LAG München, 08.02.2012 - 10 Sa 210/11

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2010 - 9 Sa 181/10

    Vergütungsanspruch eines Vertriebsmitarbeiters im Leasinggeschäft bei variabler

  • LAG Köln, 08.02.2010 - 5 Sa 1204/09

    Stichtagsregelung für Bonusvereinbarung; unbegründete Bonusklage bei vorzeitigem

  • LAG Hessen, 12.08.1997 - 16 Ta 231/97

    Arbeitnehmerstatus: Prostituierte

  • LAG München, 30.03.2011 - 10 Sa 486/10

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

  • LAG Düsseldorf, 05.11.2008 - 7 Sa 927/08

    Widersprüchliche Bonusklausel im Arbeitsvertrag des Leiters Private Wealth

  • LAG Hessen, 19.05.1999 - 2 Sa 291/98

    Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung bei eigenmächtiger Anmietung eines

  • LAG München, 20.03.2012 - 6 Sa 999/11

    Bonusanspruch

  • LAG München, 08.02.2012 - 10 Sa 209/11

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

  • LAG Hamm, 05.09.1997 - 10 Sa 636/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung;

  • LAG Berlin, 12.03.2002 - 2 Sa 1/02

    Vertragsauslegung, Abgrenzung Fixum / Vorschuss, Provisionsvorschuss,

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