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   BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12   

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https://dejure.org/2013,44734
BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 (https://dejure.org/2013,44734)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 (https://dejure.org/2013,44734)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 (https://dejure.org/2013,44734)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente - Diskriminierung von Schwerbehinderten

  • openjur.de

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis; Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente; Diskriminierung von Schwerbehinderten

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente - Diskriminierung von Schwerbehinderten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 1 TVG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 1 AGG
    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente - Diskriminierung von Schwerbehinderten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente - Diskriminierung von Schwerbehinderten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer durch Abkürzung der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit

  • bag-urteil.com

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente - Diskriminierung von Schwerbehinderten

  • rewis.io

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente - Diskriminierung von Schwerbehinderten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierung behinderter Arbeitnehmer durch Abkürzung der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente - Diskriminierung von Schwerbehinderten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 632
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12
    Der finanzielle Vorteil, der einem schwerbehinderten Arbeitnehmer aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass seine Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62) .

    aa) Der Umstand, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer eine abschlagsfreie Rente früher in Anspruch nehmen können als nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer, ist nicht geeignet, eine Ungleichbehandlung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu rechtfertigen (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 67 ff.) .

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12
    Bestimmungen in Kollektiv- und Individualvereinbarungen, die gegen § 7 Abs. 2 AGG verstoßen, sind ungeachtet des Zeitpunkts ihres Abschlusses unwirksam, sofern sie nach dem 17. August 2006 liegende Sachverhalte regeln (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 30) .

    Die differenzierende Maßnahme muss allerdings zur Erreichung des rechtmäßigen Ziels geeignet und erforderlich sein und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte der Beteiligten darstellen (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 42 mwN) .

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12
    Verbotsgesetze können Dauerschuldverhältnisse in der Weise erfassen, dass diese für die Zukunft ("ex nunc") unwirksam werden (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72) .
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12
    Eine Benachteiligung ist unmittelbar, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (vgl. BAG 21. Juni 2011 -  9 AZR 226/10  - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12
    Die Klägerin hat bereits vor der Vollendung ihres 63. Lebensjahres ein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der begehrten Feststellung, nachdem über die Wirksamkeit der Regelung in § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ und damit über den Zeitpunkt der Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zwischen den Parteien Streit besteht (vgl. zur Befristungskontrollklage vor dem vereinbarten Vertragsende: BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 134, 339) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11

    Unmittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Altersteilzeitarbeitnehmer durch §

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. März 2012 - 16 Sa 1760/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12
    Vielmehr wird an ein in dieser Vorschrift nicht enthaltenes Merkmal angeknüpft, das jedoch in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (vgl. BAG 7. Juni 2011 -  1 AZR 34/10  - Rn. 23, BAGE 138, 107 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/1780 S. 32) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Rechtmäßige Ziele in diesem Sinne können also nur solche sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind und die auch ansonsten legal sind (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 19; 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 49; 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 - Rn. 19, BAGE 133, 141) .
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

    Rechtmäßige Ziele in diesem Sinne können also nur solche sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind und die auch ansonsten legal sind (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 19; 20. Juni 2013 - 6 AZR 907/12 - Rn. 49; 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 - Rn. 19, BAGE 133, 141) .
  • LAG Hessen, 18.06.2018 - 7 Sa 851/17

    Durch eine in der Stellenausschreibung in Bezug genommenen Anforderungskriterium

    Rechtmäßige Ziele in diesem Sinne können nur solche sein, die nicht ihrerseits diskriminierend sind und die auch ansonsten legal sind (BAG v. 12.11.2013 - 9 AZR 484/12 - BAG v. 20.06.2013 - 6 AZR 907/12 - BAG v. 26.01.2017 - 8 AZR 848/13 -).
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Eine solche Ungleichbehandlung ist gegeben, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 23, BAGE 138, 107; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 14; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 46; BT-Drs. 16/1780 S. 32; dazu auch BVerfG 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 - Rn. 54, BVerfGK 18, 401; EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343) .
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Eine solche liegt vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 43, BAGE 150, 165; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 46, BAGE 147, 60; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 14; BT-Drs. 16/1780 S. 32; dazu auch BVerfG 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 - Rn. 54, BVerfGK 18, 401; EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343) .
  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

    Bestimmungen in Kollektiv- und Individualvereinbarungen, die gegen § 7 Abs. 2 AGG verstoßen, sind ungeachtet des Zeitpunkts ihres Abschlusses unwirksam, soweit sie nach dem 17. August 2006 liegende Sachverhalte regeln (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    Da der Kläger hier Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab August 2014 beziehen kann, ist diese Voraussetzung erfüllt (vgl. auch BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.) .

    (a) Eine Benachteiligung ist dann unmittelbar, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft ( vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 226/10 - Juris; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Von § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG wird jedoch auch eine sogenannte verdeckte unmittelbare Ungleichbehandlung erfasst ( BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    Auch eine zukünftige Maßnahme unterfällt dem Benachteiligungsverbot, wenn eine konkrete Gefahr für eine Benachteiligung besteht (BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    Dies ist mit Artikel 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht vereinbar (EuGH 6. Dezember 2012 - C - 152/11 - NZA 2012, 1435; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9) .

    Andernfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken (LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 - a. a. O.; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; a. A. LAG Berlin;Brandenburg 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    Wie dargelegt, darf der Umstand, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer eine abschlagsfreie Rente früher in Anspruch nehmen können als nichtschwerbehinderter Arbeitnehmer gerade nicht zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung beider Arbeitnehmergruppen herangezogen werden ( EuGH 6. Dezember 2012 - C ; 152/11 - NZA 2012, 1435 [EuGH 06.12.2012 - Rs. C-152/11] ; BAG 13. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5) .

    (3) Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger von der Beklagten verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 -AP Nr. 34 zu § 1 TVG Vorruhestand; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - EzTöD 702 TV Flex AZ Nr. 5; LAG Köln 19. November 2013 -12 Sa 692/13 - LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9).

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Eine solche Ungleichbehandlung ist gegeben, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund steht und damit kategorial ausschließlich Träger des Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 23, BAGE 138, 107; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 14; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 46; BT-Drs. 16/1780 S. 32; dazu auch BVerfG 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 - Rn. 54, BVerfGK 18, 401; EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343) .
  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

    Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung ist, dass der Kläger verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. [bei einer Tarifvorschrift] BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 11; vgl. auch [zur Unanwendbarkeit einer Sozialplanvorschrift] BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 23, 39 ff., BAGE 125, 366) .
  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

    Die Klägerin hat ein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an der begehrten Feststellung, nachdem über den Zeitpunkt der Beendigung des Vorruhestandsverhältnisses zwischen den Parteien Streit besteht (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 10) .

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin bereits gemäß § 7 Abs. 2 AGG als Rechtsfolge der unzulässigen Ungleichbehandlung verlangen kann, wie ein nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer behandelt zu werden (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13 - Rn. 34, BAGE 153, 234 [zur Unanwendbarkeit einer Sozialplanvorschrift]; 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - Rn. 11 [bei einer Tarifvorschrift]) .

  • ArbG Gelsenkirchen, 12.03.2019 - 5 Ca 1899/18

    Kündigung einer Auszubildenden während der Probezeit - Offensichtliche

    Vielmehr wird an ein in dieser Vorschrift nicht enthaltenes Merkmal angeknüpft, das jedoch in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (Urteil des BAG vom 12.11.2013, 9 AZR 484/12, juris Rn.14, ZTR 2014, S.297).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

  • LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 150/18

    Schwerbehinderung; Sozialplan; Pauschalierung; Benachteiligung; Rechtfertigung;

  • LAG Hessen, 27.08.2018 - 7 Sa 1374/16

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - mittelbare Diskriminierung wegen der

  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 7 Sa 200/16

    1. Eine Vorruhestandsvereinbarung kann nur dann einer AGB-Kontrolle unterzogen

  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 34/20

    Leistungsträgerzulage - Widerrufsvorbehalt - arbeitsrechtliche Gleichbehandlung -

  • ArbG Frankfurt/Main, 01.12.2015 - 8 Ca 5606/15

    Vorruhestandsvereinbarung

  • ArbG Krefeld, 25.06.2020 - 1 Ca 250/20

    Benachteiligung wegen der Behinderung, Altersteilzeit, Abfindungsanspruch

  • ArbG Frankfurt/Oder, 06.05.2015 - 6 Ca 1381/14
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