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   BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14   

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https://dejure.org/2015,32770
BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14 (https://dejure.org/2015,32770)
BAG, Entscheidung vom 21.07.2015 - 9 AZR 484/14 (https://dejure.org/2015,32770)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 (https://dejure.org/2015,32770)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 84 Abs 1 S 2 HGB, § 84 Abs 2 HGB, § 275 Abs 5 S 1 SGB 5, § 1 TVG
    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

  • IWW

    § 4 Abs. 1 TVG, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, § 275 Abs. 5 Satz 1 SGB V, § 97 Abs. 1 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Einordnung eines Rahmenhonorarvertrages zwischen einem von den gesetzlichen Krankenversicherungen gegründeten medizinischen Beratungsdienst und Begutachtungsdienst und einem Arzt

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

  • rewis.io

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Einordnung eines Rahmenhonorarvertrages zwischen einem von den gesetzlichen Krankenversicherungen gegründeten medizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienst und einem Arzt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter? - ärztliche Gutachter beim MDK

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Gutachter beim MDK - Arbeitnehmer oder Selbständige?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 344
  • NZA-RR 2016, 344
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17; 29. August 2012 - 10 AZR 499/11  - Rn. 15 ) .

    Ihre Würdigung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 18; 5. Juli 2000 - 5 AZR 888/98 - zu B I 2 b der Gründe) .

  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 130/91

    Arbeitnehmerinnenstatus einer VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Grad der

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Entscheidend sind die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Entgeltzahlung (BAG 11. März 1992 - 7 AZR 130/91 - zu I 4 b der Gründe) .

    Selbst wenn der Kläger an die Räumlichkeiten des Beklagten zur Erbringung seiner Gutachtertätigkeit gebunden wäre, weil die Patienten sämtlich dorthin bestellt wurden, besagt diese Bindung an einen Arbeitsort nichts über eine persönliche Abhängigkeit, wenn dieser Arbeitsort für die Tätigkeit typisch ist (vgl. BAG 11. März 1992 - 7 AZR 130/91 - zu II 6 der Gründe) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    An die Stelle der persönlichen Abhängigkeit kann beim Selbstständigen im Einzelfall zwar eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Vertragspartner treten, die den Selbstständigen als arbeitnehmerähnliche Person erscheinen lässt (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu II 6 der Gründe, BAGE 115, 1) .
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Merkmale lassen sich nicht aufstellen (BAG 11. Oktober 2010 - 5 AZR 289/99 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Entgegen der Auffassung des Beklagten begehrt der Kläger nicht die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses (zur Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Statusklage vgl. BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 782/98 - Rn. 17 ff., BAGE 95, 141) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13) .
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Bei Tätigkeiten, die sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Rahmen von freien Mitarbeiterverhältnissen ausgeübt werden können, spricht dieser Umstand jedoch nicht für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 656/97 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17; 29. August 2012 - 10 AZR 499/11  - Rn. 15 ) .
  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Ihre Würdigung ist nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Betracht gelassen haben (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 18; 5. Juli 2000 - 5 AZR 888/98 - zu B I 2 b der Gründe) .
  • LAG Hamm, 22.05.2014 - 16 Sa 1221/13

    Arbeitnehmerstatus

    Auszug aus BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Mai 2014 - 16 Sa 1221/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Entscheidend seien demnach allein die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Entgeltzahlung (BAG, Urteil vom 21.07.2015 - 9 AZR 484/14, juris).
  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

    Das Revisionsgericht hat die Würdigung des Landesarbeitsgerichts nur daraufhin zu überprüfen, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    Abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Merkmale lassen sich nicht aufstellen (BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - aaO; 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 - Rn. 20 mwN) .
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