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   BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03   

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BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03 (https://dejure.org/2005,558)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung des "Allgemeine Geschäftbedingungen Gesetzes" (AGBG) für Schuldanerkenntnisse, die bis zum 31. Dezember 2001 abgegeben wurden; Wirksamkeit eines Widerrufs eines Schuldversprechens nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Zulässigkeit der Geltendmachung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse im Arbeitsrecht

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 307; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 312; ; BGB § 779; ; BGB § 780; ; BGB § 781; ; BGB § 812 Abs. 2; ; BGB § 821; ; AGB-Gesetz in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000, BGBl. I S. 946 ff. § 6 Abs. 3; ; AGB-Gesetz in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000, BGBl. I S. 946 ff. § 8; ; AGB-Gesetz in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000, BGBl. I S. 946 ff. § 9; ; AGB-Gesetz in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000, BGBl. I S. 946 ff. § 11 Nr. 15; ; AGB-Gesetz in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000, BGBl. I S. 946 ff. § 23 Abs. 1; ; Haustürwiderrufsgesetz in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000, BGBl. I S. 955 f. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerhaftung: Inhaltskontrolle von Schuldanerkenntnissen und -versprechen

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    AGB-Kontrolle eines abstrakten Schuldversprechens; Kondizierbarkeit abstrakter Schuldversprechen und AGB-Kontrolle eines vertraglichen Kondiktionsausschlusses; (keine) Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen im Falle der Drohung (Vorrang von § 123 BGB ggü. § 138 BGB); keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen; Vertragsrecht - Schuldversprechen; Allgemeine Geschäftsbedingung; Inhaltskontrolle; Widerruf; faires Verhandeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    AGB-Kontrolle eines abstrakten Schuldversprechens; Kondizierbarkeit abstrakter Schuldversprechen und AGB-Kontrolle eines vertraglichen Kondiktionsausschlusses; (keine) Sittenwidrigkeit von Schuldanerkenntnissen im Falle der Drohung (Vorrang von § 123 BGB ggü. § 138 BGB); keine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 97
  • NJW 2005, 3164
  • MDR 2005, 918
  • DNotZ 2006, 47
  • NZA 2005, 682
  • BB 2005, 1688
  • DB 2005, 1388
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Gefahr einer möglichen Überrumpelung des Arbeitnehmers bei Vertragsverhandlungen, zB weil diese zu ungewöhnlichen Zeiten oder an ungewöhnlichen Orten stattfinden, mit dem Gebot fairen Verhandelns begegnet werden (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 114, 97; 3. Juni 2004 - 2 AZR 427/03 - zu B II 3 b cc (5) der Gründe; 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - zu B I 2 b aa (5) der Gründe; 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - zu B II 3 b cc (5) der Gründe, BAGE 109, 22; vgl. bereits Däubler NZA 2001, 1329, 1334; Henssler RdA 2002, 129, 135) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Ein solches Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen und es endgültig festlegen wollen (vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 35; 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 20; 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 97) .

    (b) Ebenso kann offenbleiben, ob das Schuldanerkenntnis im Übrigen neben der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BGB einer umfassenden Inhaltskontrolle unterliegt oder ob jedenfalls die Bestimmungen zur Höhe des anerkannten Betrages von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind (für eine Kontrolle der in einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis vom Schuldner anerkannten Schadenssumme wohl BAG 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 2 c bb (3) der Gründe, BAGE 114, 97) .

    Damit hat sich - anders als beim abstrakten Schuldanerkenntnis iSv. § 781 BGB - keine Beweislast der Parteien verlagert, vielmehr sind mögliche Beweisfragen durch das materielle Recht beseitigt worden (vgl. etwa BAG 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 2 c bb (3) der Gründe, BAGE 114, 97; BGH 3. April 2003 - IX ZR 113/02 - zu II 3 b dd der Gründe) .

    Da der Zweck eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses aber darin besteht, das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen, hat es vergleichsähnlichen Charakter mit der Folge, dass § 779 BGB auf das deklaratorische Schuldanerkenntnis entsprechend anwendbar ist (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 28 mwN; 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 2 c bb (3) der Gründe mwN, BAGE 114, 97) .

    Soweit durch Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsverhältnisse im Wege des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses entsprechend der einseitigen Festsetzung des Verwenders umgestaltet werden, kann dies zur Unwirksamkeit nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB führen (vgl. etwa BAG 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 2 c bb (3) der Gründe mwN, BAGE 114, 97) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Vielmehr wird eine sprachlich und inhaltlich teilbare Klauselfassung vorausgesetzt, die ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden kann (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - AP BGB § 781 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
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   BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 502/03 A   

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