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   BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17   

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https://dejure.org/2018,5928
BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17 (https://dejure.org/2018,5928)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2018 - 9 AZR 508/17 (https://dejure.org/2018,5928)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 (https://dejure.org/2018,5928)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • IWW

    § 9 Nr. 1 AÜG, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 242 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den notwendigen Inhalt einer Revisionsbegründung; Verwirkung des Rechts auf Klageerhebung; Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung; Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den notwendigen Inhalt einer Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Verwirkung des Rechts des Leiharbeitnehmers sich auf ein fingiertes Arbeitsverhältnis zu berufen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gesetzlich fingierte Arbeitsverhältnis in der Arbeitnehmerüberlassung - und die Verwirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessverwirkung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung: Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des Rechts, sich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2510
  • NZA 2018, 931
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 17; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 22) .

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse besteht auch, soweit der Feststellungsantrag auf die Vergangenheit gerichtet ist, denn die Klägerin leitet aus der begehrten Feststellung - wie die Zahlungsanträge belegen - gegenwärtige Rechtsfolgen ab (vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 14; 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 18) .

    Sie hat insbesondere nicht geltend gemacht, sie habe aufgrund eines bei ihr entstandenen Vertrauens, die Klägerin werde keine Klage erheben, Beweismittel nicht gesichert oder sie habe sonstige Schwierigkeiten bei der Verteidigung ihrer Rechtsposition im Prozess, die ihr bei früherer Klageerhebung nicht entstanden wären (vgl. BAG 25. August 2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 17; 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 21) .

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse besteht auch, soweit der Feststellungsantrag auf die Vergangenheit gerichtet ist, da sich aus dem durch den Kläger behaupteten Arbeitsverhältnis Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung, ergeben können (vgl. BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 14; 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 17 f.) .
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

    Die Voraussetzungen für eine Verwirkung (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 26 mwN) sind im Streitfall nicht erfüllt.
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags (vgl. hierzu BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 54/19 - Rn. 13) besteht das besondere Feststellungsinteresse jedoch auch dann, wenn sich - wie im Streitfall - aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 18) .

    Dies ist im Zusammenhang mit den an das Zeit- und Umstandsmoment zu stellenden Anforderungen zu berücksichtigen (BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 20 ) .

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59; offengelassen von BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 47; 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 25) .

    Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt allein, ob es alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 27) .

    Wer überhaupt keine Kenntnis von einer möglichen Rechtsposition eines Dritten hat, kann auf das Ausbleiben einer entsprechenden Forderung allenfalls allgemein, nicht aber konkret hinsichtlich einer bestimmten Rechtsposition vertrauen (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 31 unter Bezugnahme auf BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 27) .

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    d) Ebenso wenig hat die Klägerin das Recht verwirkt, sich auf die Abtretungsvereinbarung zu berufen (zu den Voraussetzungen hierfür vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 26 mwN) , oder sich diesbezüglich in sonstiger Weise treuwidrig verhalten.
  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse besteht auch, soweit der Feststellungsantrag auf die Vergangenheit gerichtet ist, da sich aus dem durch den Kläger behaupteten Arbeitsverhältnis Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung, ergeben können (vgl. BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 14; 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 17 f.) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2021 - 12 Sa 15/20

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    (BAG - 20. März 2018 - 9 AZR 508/17, NZA 2018, 931, Rn. 20).

    Dabei kann offenbleiben, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirken kann (offengelassen: BAG - 20. März 2018 - 9 AZR 508/17, NZA 2018, 931, Rn. 25 m.w.N.).

    Der Berechtigte muss unter solchen Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckt haben, dass er sein Recht nicht mehr wahrnehmen wolle, so dass sich der Verpflichtete darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG, NZA 2018, 931, Rn. 26).

    (NZA 2018, 931, Rn. 31).

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

    Ein Arbeitnehmer kann mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 17) .

    Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse aber in den Fällen, in denen sich - wie im Streitfall - aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 18) .

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

    Ein Arbeitnehmer kann mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 17) .

    Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse aber in den Fällen, in denen sich - wie im Streitfall - aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 18) .

  • BAG, 08.11.2022 - 9 AZR 226/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer aufgrund eines Tarifvertrags

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse besteht auch, soweit der Feststellungsantrag auf die Vergangenheit gerichtet ist, da sich aus dem durch den Kläger behaupteten Arbeitsverhältnis Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung, ergeben können (vgl. BAG 26. April 2022 - 9 AZR 228/21 - Rn. 14; 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 17 f.) .
  • BAG, 08.11.2022 - 9 AZR 486/21

    Arbeitnehmerüberlassung - Überlassungshöchstdauer

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 468/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 476/21

    Unanwendbarkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Abs. 1 AÜG im Gesamthafenbetrieb

  • LAG Hessen, 24.07.2020 - 3 Sa 114/18
  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 90/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 177/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 354/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung; Arbeitnehmerüberlassung;

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 494/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 22/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 7/20
  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 469/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 477/21

    Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten

  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 478/21

    Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 2 Sa 285/18

    Kameramann; Arbeitnehmereigenschaft

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