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   BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04   

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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04 (https://dejure.org/2005,2220)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZR 51/04 (https://dejure.org/2005,2220)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 (https://dejure.org/2005,2220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Übergangsgeld nach einem für arbeitnehmerähnliche Personen geltenden Tarifvertrag ; Folgen einer Anwendbarkeit eines Tarifvertrages zwischen der IG Medien, Druck und Papier, Publizistik und Kunst, der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft und dem Deutschen ...

  • Judicialis

    TVG § 12a; ; NDR "Tarifvertrag über arbeitnehmerähnliche Personen" vom 1. Juli 1996 (TV 1996)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht - Arbeitnehmerähnliche Person; Rundfunkgebührenbeauftragte beim NDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 343
  • NZA 2006, 223
  • BB 2005, 1972
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Hinweis des Senats: Aufgabe von BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95 = AP TVG § 12a Nr. 1 = EzA TVG § 12a Nr. 1.

    Die Änderung erfolgte allein im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - (BAGE 66, 95).

    Die Tarifvertragsparteien geben damit zu erkennen, dass sie die Tatbestandsmerkmale der gesetzlichen Bestimmung im Einzelnen näher ausfüllen und damit gleichzeitig abschließend regeln wollen, wer unter den tariflichen Geltungsbereich nach Ziff. 1.1 TV 1996 fällt (so bereits für den TV 1977 BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95).

    b) Etwas anderes gilt entgegen der Revision auch nicht im Hinblick auf die Enstehungsgeschichte des Tarifvertrages vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - (BAGE 66, 95).

    a) Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95) angenommen, durch § 12a TVG würde die Tarifautonomie auf arbeitnehmerähnliche Personen erstreckt.

    Er hat bestimmt, dass auch für den Kreis der arbeitnehmerähnlichen Personen Tarifverträge abgeschlossen werden können und diesen Personenkreis durch unbestimmte Rechtsbegriffe definiert (zum Begriff der sozialen Schutzbedürftigkeit als unbestimmten Rechtsbegriff auch BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95).

    Soweit sich aus der Entscheidung des Vierten Senats vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest:.

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Lediglich die Ausgestaltung des Verhältnisses der Tarifvertragsparteien zueinander bedarf der gesetzlichen Regelung (vgl. BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    aa) Die Tarifautonomie ist als Teil der Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - BVerfGE 103, 293).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Dem gemäß hat auch der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne weiteres angenommen, Gebührenbeauftragte seien arbeitnehmerähnliche Personen, wenn ihr von einem Auftraggeber bezogenes Einkommen lediglich 4.200,00 DM monatlich betrage und sie - wie hier die Klägerin - ihre Dienste persönlich zu erbringen hätten (30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51 für § 5 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. ArbGG).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Dass es sich um ein Faxschreiben handelt, ist trotz der tarifvertraglich vorgeschriebenen Schriftform unschädlich (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Bei deren Ausübung kommt ihnen - wie auch sonst bei der Rechtssetzung (vgl. nur BAG 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251) - ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. Däubler/B. Reinecke TVG § 12a Rn. 28 ff., 53).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Rechtshängigkeit tritt am Tag nach der Zustellung der Klage, nicht - wovon die Vorinstanzen fälschlicherweise ausgegangen sind - mit dem Tag der Zustellung der Klage ein (BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266).
  • LAG Hamburg, 03.11.2003 - 4 Sa 112/02
    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 3. November 2003 - 4 Sa 112/02 - aufgehoben.
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Eine für die Auslegung möglicherweise heranziehbare praktische Tarifübung (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141) kann daraus nicht abgeleitet werden.
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Auszug aus BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04
    Im Gegensatz zu Arbeitnehmern können sie ihre Arbeitszeit selbst bestimmen (vgl. § 84 Abs. 1 und 2 HGB und die ständige Rechtsprechung des BAG zum Arbeitnehmerbegriff, zB 4. Dezember 2002 - 5 AZR 667/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 115 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07

    Lebensaltersstufen - Altersdiskriminierung - Primäranspruch auf Beseitigung und

    Das Tarifvertragsgesetz füllt den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen aus (BAG, Urteil vom 15.februar 2005 - 9 AZR 51/04 - BAGE 113, 343) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Wie aus dem auf Arbeitnehmer beschränkten Anwendungsbereich der Vorschrift, die auf arbeitnehmerähnliche Personen nicht anzuwenden ist (vgl. Senat 19. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen), deutlich wird, beruht sie auf dem für Arbeitsverhältnisse typischen Ungleichgewicht, das sich durch Weisungsrechte des Arbeitgebers und Weisungsunterworfenheit des Arbeitnehmers auszeichnet.
  • LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19

    Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) -

    Den Tarifvertragsparteien steht dabei im Rahmen ihrer Tarifautonomie auch das Recht zu, den Geltungsbereich von Tarifverträgen für arbeitnehmerähnliche Personen selbst zu bestimmen, solange sie sich am Leitbild des § 12 a TVG orientieren ( BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - Rn. 59; Däubler/ Reinecke/ Rachor, TVG, 4. Aufl. 2016, § 12 a Rn. 30 mwN .).

    Eine solche Rechtsetzungsbefugnis bezüglich des unbestimmten Rechtsbegriffes der sozialen Schutzwürdigkeit iSd. § 12 a TVG steht ihnen zu ( vgl. dazu etwa BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - 1. Leitsatz, Rn. 33 ff., 59 Juris ).

    Dabei können sie insbesondere - wie es hier erfolgt ist - an eine bestimmte Mindesteinsatzzeit anknüpfen und ebenso auch Verdienstobergrenzen festlegen ( vgl. Däubler/Reinicke/Rachor, TVG, 4. Aufl. 2016, § 12 a Rn. 55, 56; BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - BAG, 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 -, Juris).

    Dass die Tarifvertragsparteien in Ziffer IV. 1 TV PM auf eine Grenze von 98.000,00 Euro brutto erwerbsmäßiger Gesamteinkünfte in den drei Jahren abstellen, ist mit Blick auf ihre Regelungsbefugnis nicht zu beanstanden; auch der Höhe nach hält sich der Betrag im Rahmen dessen, was im Einzelfall von Arbeitnehmern verdient wird ( vgl. dazu BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - Rn. 60, bezogen auf die frühere Grenze erwerbsmäßiger Gesamteinkünfte iHv. 180.000,00 DM = 92.032,54 Euro im bei der Beklagten geltenden TV für arbeitnehmerähnliche Personen ).

  • LAG München, 19.07.2007 - 3 Sa 34/07

    Arbeitnehmerähnliche Person bei Rundfunkanstalt

    Ein Tarifvertrag kann die gesetzlichen Merkmale des Begriffs der arbeitnehmerähnlichen Person konkretisieren und ausgestalten, aber nicht völlig von ihnen absehen (im Anschluss an BAG 15.02.2005, Az 9 AZR 51/04).

    Dazu seien die Tarifvertragsparteien nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 25.02.2005 - 9 AZR 51/04) berechtigt.

    Dies gelte auch bei Heranziehung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.2005 (9 AZR 51/04), weil die Tarifvertragsparteien dann offensichtlich den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten hätten.

    Ein Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen, der inhaltlich auf dieses Merkmal verzichtete, entspräche nicht mehr dem gesetzlichen Leitbild, wie dies das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 15.12.2005 - 9 AZR 51/04) gefordert hat; die Tarifparteien würden dann den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum überschreiten, der sich am Leitbild des § 12a TVG orientieren muss.

    Die Frage, ob die Tarifvertragsparteien befugt sind, den Kreis der Personen, für die ihnen die Tarifautonomie eingeräumt ist, über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus zu erweitern (grundsätzlich ablehnend BAG vom 02.10.1990 - 4 AZR 106/90; grundsätzlich bejahend BAG vom 15.02.2005 - 9 AZR 51/04), kann jedoch letzten Endes dahinstehen, weil der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen - ungeachtet seines missglückten Aufbaus und missverständlichen bzw. unklaren Inhalts - das gesetzliche Leitbild nicht verlässt.

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Das Tarifvertragsgesetz füllt den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen lediglich aus (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - BAGE 113, 343, zu II 2 b aa und bb der Gründe).
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Hinzu kommt, dass die Klägerin sich zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet hat, so dass sie die ihr übertragenen Aufgaben nicht auf Dritte, bspw. auf eigene Arbeitnehmer, übertragen konnte (vgl. dazu BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 113, 343) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

    Dass sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers dazu eines Telefax bediente, ist trotz der tarifvertraglich vorgeschriebenen Schriftform unschädlich (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - Rn. 66, BAGE 113, 343 unter Hinweis auf BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - unter II 2 b bb der Gründe, BAGE 96, 28) .
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09

    Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit

    Aus der Überschrift des § 3 TVaP "Soziale Schutzbedürftigkeit" folgt, dass die Tarifvertragsparteien eine tarifliche Konkretisierung des in § 12a Abs. 1 Nr. 1 TVG genannten Begriffs der sozialen Schutzbedürftigkeit anstrebten, der nach der Rechtsprechung des Senats Leitbildcharakter hat (vgl. BAG 15. Februar 2009 - 9 AZR 51/04 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 113, 343) .
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

    Das Tarifvertragsgesetz füllt den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen lediglich aus (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - BAGE 113, 343, zu II 2 b aa und bb der Gründe).
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 735/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Das Tarifvertragsgesetz füllt den von der Verfassung vorgegebenen Rahmen lediglich aus (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - BAGE 113, 343, zu II 2 b aa und bb der Gründe).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 135/08

    Überbrückungsgeld nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des NDR

  • LAG Köln, 08.02.2011 - 12 Sa 669/10

    Tariflicher Sozial- und Bestandsschutz für freie Mitarbeiter des WDR;

  • ArbG Wesel, 02.06.2010 - 3 BV 21/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl; Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von einer

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

  • LAG Hamm, 17.11.2011 - 16 Sa 318/11

    Urlaubsabgeltung bei Erhalt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2009 - 3 O 444/08

    Zum Inhalt der Erklärungen in der "Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten"

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