Rechtsprechung
   BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,221
BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 (https://dejure.org/2008,221)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 (https://dejure.org/2008,221)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 (https://dejure.org/2008,221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

  • openjur.de

    Arbeitszeit; Geltendmachung eines Verringerungs- als auch eines Verteilungswunsches; Änderung des Verteilungswunsches

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Änderung des Arbeitnehmerwunsches bzgl. einer bestimmten Verteilung der zu verringernden Arbeitszeit nach Ablehnung seines Angebots auf Arbeitszeitverringerung durch den Arbeitgeber ; Durchsetzbarkeit eines geänderten Verteilungswunsches durch ...

  • hensche.de

    Arbeitszeitverringerung, Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater

    Verteilungswunsch bei Arbeitszeitverringerung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 157; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 267; ; ZPO § 308; ; ZPO § 894 Abs. 1; ; GewO § 106

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verringerung der Arbeitszeit: Begrenzung des Verringerungswunschs ? Abänderung nur bis zum Abschluss des Konsensverfahrens

  • RA Kotz

    Arbeitszeitverringerung - Arbeitgeberablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG - Arbeitszeit; Verringerung; Verteilungswunsch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit: Arbeitgeber kann Antrag von bestimmter Arbeitszeitverteilung abhängig machen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Verringerung Arbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit kann an bestimmte Verteilung der Arbeitszeit gebunden werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verringerung der Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verteilungswunsch bei Arbeitszeitverringerung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit: Arbeitgeber kann Antrag von bestimmter Arbeitszeitverteilung abhängig machen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit kann an konkrete Verteilung gekoppelt werden

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Teilzeit - Verringerungswunsch - Verteilungswunsch - Durchsetzbarkeit

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Arbeitszeit - Geltendmachung Verringerungswunsch und Verteilungswunsch - Änderung des Verteilungswunsches

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Verteilungswunsch bei Verringerung der Arbeitszeit bindend

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Arbeitszeitverringerung: Vorsicht bei Verteilungswünschen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit: Keine Änderungswünsche im Gerichtsprozess möglich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.6.2008)

    Gericht stärkt Arbeitnehmer mit Wunsch nach Dauer-Teilzeit // Betriebsvereinbarung der Lufthansa gekippt

  • 123recht.net (Kurzinformation, 26.6.2008)

    Verringerung der Arbeitszeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei der Angabe der Verteilung der Arbeitszeit, wenn ein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt wird

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 95
  • MDR 2009, 36
  • NZA 2008, 1289
  • NZA 2009, 60
  • DB 2008, 2543
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Damit er hierdurch nicht unzumutbar belastet wird, soll er nur zweimal damit rechnen müssen, seine Personalplanung gegen seinen Willen dem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers anpassen zu müssen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, BAGE 127, 95 zur gleichgelagerten Problematik bei § 8 Abs. 6 TzBfG) .
  • ArbG Berlin, 20.04.2012 - 28 Ca 17989/11

    Teilzeitantrag eines Arbeitnehmers in leitender Position - zulässige

    Es stellt keine "Änderung" eines Verteilungswunsches im Sinne der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (s. BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - NZA 2008, 1289 [Leitsatz]) dar, wenn der Anspruchsteller seine bereits im innerbetrieblichen Konsensverfahren kursorisch zur Sprache gebrachten Verteilungswünsche (hier: "gleichmäßig" auf die Arbeitstage verteilt) im späteren Klagebegehren konkretisiert (hier: jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr).(Rn.62).

    Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O.S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O..

    Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O.S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O..

    Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 S. 2 (Bl. 54 GA) mit Hinweis auf BAG 24.6.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95 = AP § 8 TzBfG Nr. 26 = EzA § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA 2008, 1289; nochmals mit Schriftsatz vom 19.3.2012 S. 2 u. 3 [4.] (Bl. 61 u. 62 GA).S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 S. 2 (Bl. 54 GA) mit Hinweis auf BAG 24.6.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95 = AP § 8 TzBfG Nr. 26 = EzA § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA 2008, 1289; nochmals mit Schriftsatz vom 19.3.2012 S. 2 u. 3 [4.] (Bl. 61 u. 62 GA)., sei die Klägerin im Ergebnis nach Maßgabe des § 8 Abs. 6 TzBfG 29S.

    25) S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O..

    26) S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 a.a.O..

    28) S. Beklagtenschriftsatz vom 5.3.2012 S. 2 (Bl. 54 GA) mit Hinweis auf BAG 24.6.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95 = AP § 8 TzBfG Nr. 26 = EzA § 8 TzBfG Nr. 22 = NZA 2008, 1289; nochmals mit Schriftsatz vom 19.3.2012 S. 2 u. 3 [4.] (Bl. 61 u. 62 GA).

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20

    Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150

    Der Streitgegenstand kann durch den Arbeitnehmer nicht mehr einseitig verändert werden, ohne das in § 8 Abs. 2 bis 5 TzBfG aF vorgeschriebene Verfahren erneut zu durchlaufen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21 ff., BAGE 127, 95; vgl. zu § 15 BEEG aF BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 25) .

    Für den Zeitraum von zwei Jahren nach einer Zustimmung oder berechtigten Ablehnung des Verringerungsverlangens muss sich der Arbeitgeber nicht mit einem weiteren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit auseinandersetzen (vgl. BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27; 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23, aaO) .

    Dem Arbeitnehmer wäre es nicht möglich, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Erörterung eingewandten entgegenstehenden betrieblichen Gründe durch Änderung seines Verteilungswunsches zu berücksichtigen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22, BAGE 127, 95) .

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Nimmt das Landesarbeitsgericht - wie im Streitfall - eine Auslegung nicht vor, darf das Revisionsgericht auch nichttypische Verträge selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 30, BAGE 127, 95) .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

    Der Antrag auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit ist auf den Abschluss eines Änderungsvertrags gerichtet und damit Angebot iSv. § 145 BGB (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21, BAGE 127, 95) .

    Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 27, BAGE 127, 95; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19

    Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 20), der sich die Kammer anschließt, ist ab dem Zeitpunkt der Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber der Verteilungswunsch des Arbeitnehmers nicht mehr abänderbar.

    a) Die Anträge auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit sind auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet, mit der Folge dass der Arbeitnehmer nach überwiegend vertretener Auffassung hieran gebunden ist, § 145 BGB (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21 mwN.).

    Dagegen spricht, dass damit die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung entwertet würde (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22).

    Im gerichtlichen Verfahren ist nur zu prüfen, ob der Arbeitgeber seine Zustimmung zu diesem Änderungswunsch zu Unrecht verweigert hat (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 22).

    Dem Arbeitnehmer verbleibt alternativ dazu nur die Möglichkeit, seinen bisherigen vom Arbeitgeber abgelehnten Antrag gerichtlich durchzusetzen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 23; vgl. auch BAG 24. September 2019 - 9 AZR 435/18 - Rn. 27 zur insoweit gleichgelagerten Problematik bei § 15 Abs. 6 BEEG aF.).

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1619/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Hat der Arbeitgeber den geäußerten Verteilungswunsch schon abgelehnt, kann der Arbeitnehmer ihn nämlich nicht mehr modifizieren; das vorgerichtliche Konsensverfahren nach § 8 TzBfG ist abgeschlossen und der materielle Streitgegenstand des späteren Klageverfahrens steht fest (BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - NZA 2008, 1289).

    Nach Mitteilung der Entscheidung ist auch das vorgerichtliche Konsensverfahren abgeschlossen (BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95).

    Ginge man hier von einem Erlöschen des Angebots des Arbeitnehmers nach § 146 Alt. 1 BGB aus, könnte der Arbeitnehmer nicht auf Annahme eben dieses Angebots klagen (so wohl auch BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95, wenn dort formuliert wird, mit der Ablehnungsentscheidung des Arbeitgebers stehe materiell der Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens fest und im gerichtlichen Verfahren sei nur zu prüfen, ob der Arbeitgeber seine Zustimmung zu dem an ihn konkret gerichteten Änderungswunsch zu Unrecht verweigert habe).

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19

    Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens

    Wäre sie kürzer, käme bei einer Einverständniserklärung des Arbeitgebers bis zum Ablauf der Überlegungsfrist keine Vereinbarung zustande, sondern sie würde gemäß § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag gelten (so ausdrücklich schon LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2006 - 9 AZR 1222/05, zitiert nach juris, Rdz. 37, so im Ergebnis wohl auch BAG, Urteil vom 24.06.2008 - 9 AZR 514/07, NZA 2008, 1289).

    Zudem hätte es der Arbeitnehmer durch eine berechtigte Rücknahme seines Teilzeitverlangens in der Hand, die zweijährige Sperrwirkung des § 8 Abs. 6 TzBfG zu unterlaufen (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2008 - aaO, Rdz. 23, zum Teilzeitanspruch des § 15 Abs. 6, 7 BEEG aF jetzt auch BAG, Urteil vom 24.09.2019 - 9 AZR 435/18, NZA 2020, 340).

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

    Dies ist indes nicht ausreichend, weil hierdurch eine als Einwilligung zu behandelnde rügelose Einlassung (dazu BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 13, BAGE 127, 95; BGH 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02 - zu II 1 a der Gründe) nicht ausgeschlossen ist.
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

    Eine Verurteilung der Beklagten ausschließlich auf Annahme des Angebots zum Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses würde deshalb den einheitlichen Klageantrag aufspalten und gegen § 308 ZPO verstoßen (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 31, BAGE 127, 95) .
  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

  • LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19

    Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf

  • LAG München, 09.02.2023 - 3 Sa 194/22

    Teilzeit während der Elternzeit, Teilzeitverlangen, Auslegung, Schadensersatz,

  • LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1233/08

    Die eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine

  • ArbG Köln, 22.03.2017 - 9 Ca 6485/16

    Rechtsstreit über die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung in der Form einer

  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 445/12

    Geänderte Verteilung der Arbeitszeit aufgrund Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 2 Sa 90/08

    Teilzeitarbeit - entgegenstehende betriebliche Gründe - kontinuierliche Betreuung

  • LAG Hessen, 24.10.2011 - 7 Sa 399/11

    Verringerung der Arbeitszeit - befristetes Teilzeitbegehren - Ausschlussfrist

  • LAG München, 30.12.2013 - 4 SaGa 33/13

    Einstweilige Verfügung, Teilzeitreduzierung/-verteilung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht