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   BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11   

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https://dejure.org/2013,16495
BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11 (https://dejure.org/2013,16495)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2013 - 9 AZR 535/11 (https://dejure.org/2013,16495)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2013 - 9 AZR 535/11 (https://dejure.org/2013,16495)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Elternteilzeit - Bestimmtheit des Verringerungsangebots

  • openjur.de

    Elternteilzeit; Bestimmtheit des Verringerungsangebots

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Elternteilzeit - Bestimmtheit des Verringerungsangebots

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Antrag auf Teilzeitarbeit

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02

    Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11
    Eine Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 9. September 2003 - 9 AZR 468/02  - zu I der Gründe) .
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11
    Das Angebot des Arbeitnehmers, während der Elternzeit die Arbeitszeit zu verringern, muss den Bestimmtheitsanforderungen entsprechen, wie sie allgemein an Vertragsanträge iSd. § 145 BGB gestellt werden (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 114, 206) .
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11
    Für die vom Kläger beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit ist gemäß § 15 Abs. 6 BEEG ausschließlich die Leistungsklage die richtige Klageart (vgl. BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 21 f., BAGE 123, 30) .
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11
    Es muss so formuliert und so konkret gefasst sein, dass der Arbeitgeber es mit einem schlichten "Ja" annehmen kann (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 37; vgl. zum Änderungsangebot im Rahmen einer Änderungskündigung: BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 16) .
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11
    Es muss so formuliert und so konkret gefasst sein, dass der Arbeitgeber es mit einem schlichten "Ja" annehmen kann (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 37; vgl. zum Änderungsangebot im Rahmen einer Änderungskündigung: BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 16) .
  • LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10

    Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

    Auszug aus BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2011 - 7 Sa 137/10 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Für die von der Klägerin gemäß § 15 Abs. 6 BEEG in der Fassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 27. Januar 2015 (gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017, im Folgenden BEEG aF) beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit ist die Leistungsklage die richtige Klageart (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 535/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20

    "Brückenteilzeit" - Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist

    Die Frage des erledigenden Ereignisses stellt sich dann nicht mehr (vgl. BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 60/16 (A) - Rn. 48; 16. April 2013 - 9 AZR 535/11 - Rn. 10; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 296; zu dem hierfür gegebenen Feststellungsinteresse BGH 21. September 2017 - I ZR 58/16 - Rn. 48) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Die Frage des erledigenden Ereignisses stellt sich nicht mehr (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 535/11 - Rn. 10; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - zu I der Gründe mwN, BAGE 115, 296; zu dem hierfür gegebenen Feststellungsinteresse BGH 21. September 2017 - I ZR 58/16 - Rn. 48) .
  • LAG Düsseldorf, 26.03.2021 - 6 Sa 746/20

    Elternteilzeit; Bestimmtheit des Teilzeitantrags; Beschäftigtenzahl

    Es muss so formuliert und so konkret gefasst sein, dass der Arbeitgeber es mit einem schlichten "Ja" annehmen kann (BAG v. 16.04.2013 - 9 AZR 535/11 - Rn. 14; BAG v. 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - unter II.1. der Gründe = Rn. 17 bei juris; zur vergleichbaren Rechtslage bei § 8 TzBfG vgl. nur BAG v. 27.06.2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 25).
  • LAG München, 09.07.2019 - 7 TaBV 12/19

    Teilkündigung einer Pensionsordnung

    Eine Feststellungsklage ist dann zulässig, wenn auf diesem Weg eine sachgemäße, einfache Erledigung der Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11).
  • LAG Hamm, 09.07.2015 - 18 Sa 1503/14

    Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit

    Sie erfordert eine sachliche Prüfung des Klageanspruchs (BAG, Urteil vom 16. April 2013 - 9 AZR 535/11).
  • LAG Hamm, 02.11.2021 - 17 Sa 460/21

    Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen; Gerichtliche Überprüfung der

    Sie erfordert eine sachliche Prüfung des Klageanspruchs (BAG 16.04.2013 - 9 AZR 535/11 - Rn. 10).
  • ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15

    Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, Beschäftigungsanspruch

    Daher ist auch eine Leistungsklage erforderlich (Vgl. etwa BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2016 - 6 Sa 2218/15

    Einseitige Erledigungserklärung - Hauptsachenerledigung durch Erfüllung zwischen

    27 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. nur BAG vom 16.04.2013 - 9 AZR 535/11 - juris Rn. 10 ) und des Bundesgerichtshofs ( BGH vom 14.03.2014 - V ZR 115/13 - juris Rn. 7 mwN ) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits zunächst den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung.
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