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   BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94   

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BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94 (https://dejure.org/1995,1451)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 9 AZR 547/94 (https://dejure.org/1995,1451)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 (https://dejure.org/1995,1451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWbG - Gestalt-Kommunikations-Workshop auf Kreta

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 2; BGB §§ 280 Abs. 1, ... 284 Abs. 1, 286 Abs. 1, 287 Satz 2, 249, 251; MTV für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 29.2.1988 (MTV) § 19 Nr. 2 und Nr. 4
    Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NW: Erlöschen des nicht auf das Folgejahr übertragenen Freistellungsanspruchs mit dem Ende des Kalenderjahrs - Schadensersatzanspruch auf Freistellung nach erfolglosem Freistellungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 173
  • MDR 1996, 288
  • NZA 1996, 254
  • BB 1996, 270
  • DB 1996, 99
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
    Das Landesarbeitsgericht hat eine besondere Vereinbarung der Parteien über eine nachträgliche Zahlungspflicht der Beklagten nach gerichtlicher Klärung des Streits der Parteien zum Inhalt der Veranstaltung zu Recht verneint (dazu vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 1993 - 9 AZR 948/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - n.v. und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 252/89

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts anlässlich des Besuchs einer

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
    Das Landesarbeitsgericht hat eine besondere Vereinbarung der Parteien über eine nachträgliche Zahlungspflicht der Beklagten nach gerichtlicher Klärung des Streits der Parteien zum Inhalt der Veranstaltung zu Recht verneint (dazu vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 1993 - 9 AZR 948/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - n.v. und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
    Wird der Schuldner eines Urlaubsanspruchs einmal zur Erfüllung eines Anspruch aufgefordert und damit darauf hingewiesen, daß der Arbeitnehmer seinen befristeten Anspruch nicht verfallen lassen will, genügt die verzugsbegründende Mahnung auf Erfüllung von Urlaub auch den Anforderungen an die tarifliche Ausschlußfrist hinsichtlich der zwischenzeitlich entstandenen Ersatzansprüche (Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 373/90 - BAGE 68, 362, 366 f. = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986; Senatsurteil vom 24. November 1992 - 9 AZR 549/91 - AP Nr. 23 zu § 1 BUrlG, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 429/91

    Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung ohne Freistellung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
    Das ist aber Voraussetzung für diesen Anspruch (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vgl. weiter Senatsurteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 483/94

    Auslegung eines Tarifvertrages; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
    Der Zweck der tariflichen Ausschlußfristen, alsbald Rechtsklarheit und Rechtsfrieden über Einzelansprüche im Arbeitsverhältnis zu schaffen (vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 483/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), ist gewahrt.
  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
    Das ist aber Voraussetzung für diesen Anspruch (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vgl. weiter Senatsurteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
    Wird der Schuldner eines Urlaubsanspruchs einmal zur Erfüllung eines Anspruch aufgefordert und damit darauf hingewiesen, daß der Arbeitnehmer seinen befristeten Anspruch nicht verfallen lassen will, genügt die verzugsbegründende Mahnung auf Erfüllung von Urlaub auch den Anforderungen an die tarifliche Ausschlußfrist hinsichtlich der zwischenzeitlich entstandenen Ersatzansprüche (Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 373/90 - BAGE 68, 362, 366 f. = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986; Senatsurteil vom 24. November 1992 - 9 AZR 549/91 - AP Nr. 23 zu § 1 BUrlG, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 240/90

    AWbG NW - politische Weiterbildung

    Auszug aus BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 547/94
    Das Landesarbeitsgericht hat eine besondere Vereinbarung der Parteien über eine nachträgliche Zahlungspflicht der Beklagten nach gerichtlicher Klärung des Streits der Parteien zum Inhalt der Veranstaltung zu Recht verneint (dazu vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 1993 - 9 AZR 948/90 - BAGE 72, 200 = AP Nr. 1 zu § 9 BildungsurlaubsG Hessen; vom 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 - n.v. und vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Sofern die Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 33; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 41; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 81, 173) dahin gehend verstanden werden könnte, der Senat gehe davon aus, der Ersatzurlaubsanspruch des Arbeitnehmers unterfalle Ausschlussfristen, stellt der Senat klar, dass der als Schadensersatz an die Stelle des erloschenen Urlaubsanspruchs tretende Ersatzurlaub wie der Urlaubsanspruch keinen Ausschlussfristen unterliegt.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Der Schadensersatzanspruch unterliegt weder der gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 BUrlG) noch der tariflichen (§ 17d Abs. 1 MTV Cockpit) Befristung (vgl. Senat 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173).
  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Dem Kläger steht der erhobene Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens nicht zu, da er die dreimonatige Ausschlussfrist des § 34 Nr. 1 MTV UKGM versäumt hat (zur Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf den Anspruch auf Ersatzurlaub vgl. BAG 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 81, 173) .
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 686/96

    Arbeitnehmerweiterbildung - Entgeltfortzahlung

    Der Lohnfortzahlungsanspruch nach dem AWbG entsteht nur, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Erfüllung des Anspruchs auf Freistellung nach dem AWbG nachgekommen ist; eine angebotene unbezahlte Freistellung genügt nicht (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173 = AP Nr. 11 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW).

    Der Arbeitgeber muß die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht erklären (BAG Urteile vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 - BAGE 73, 135 = AP Nr. 2 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - BAGE 74, 204 = AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - AP Nr. 8 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 185/94 - BAGE 80, 94 = AP Nr. 14 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 431/94 - AP Nr. 15 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, m.w.N.; vom 9. November 1993 - 9 AZR 306/89 - AP Nr. 6 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173 = AP Nr. 11 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW).

    Ein Schadenersatzanspruch in Form der Geldentschädigung ist gemäß § 251 BGB erst statthaft, wenn die Freistellung beispielsweise wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist (vgl. BAG Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - BAGE 74, 204 = AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu 4 der Gründe; vom 7. Dezember 1993 - 9 AZR 325/92 - AP Nr. 8 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - BAGE 74, 99 = AP Nr. 9 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 3 der Gründe; vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, zu II 1 der Gründe; vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173 = AP Nr. 11 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW, zu II der Gründe; ebenso Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 349/93 -, n.v.).

    Die Klägerin verkennt, daß der Schaden nicht in der Nichtzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer ihres Seminarbesuchs liegt, sondern vielmehr darin, daß der durch die Freistellung nicht verbrauchte Anspruch auf Bildungsurlaub mit Ablauf des Kalenderjahres untergegangen ist (zur Befristung des Bildungsurlaubsanspruchs BAG Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173 = AP Nr. 11 zu § 7 BildungsurlaubsG NRW; vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

    Der Schadensersatzanspruch unterliegt weder der gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 BUrlG) noch einer tariflichen Befristung (vgl. Senat 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173).
  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 18 Sa 243/07

    Arbeitnehmerweiterbildung, Sprachkurs Spanisch, Flugbegleiter einer

    aa) Hat sich ein Arbeitgeber zu Unrecht geweigert, den vom Arbeitnehmer geltend gemachten Zusammenfassungs- und Freistellungsanspruch zu erfüllen, so entsteht mit Verfall des Erfüllungsanspruchs ein Schadensersatzanspruch aus Verzug nach §§ 280 Abs. 2, 286, 287, 249 BGB (BAG, Urteil vom 24.10.1995 - 9 AZR 547/94 - NZA 1996, 254).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 765/98

    Freischichttage und Bildungsurlaub

    Insoweit besteht kein Unterschied zu den Bildungsurlaubsgesetzen anderer Länder (vgl. BAG 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.11.2007 - 5 Sa 285/07

    Bildungsurlaub, Freistellung, Verblockung, Versagung, Schadensersatz

    In der Entscheidung vom 26.10.1995 (9 AZR 547/94) habe das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Bildungsurlaubsanspruch ohne Übertragung mit Ablauf des Jahres erlösche, dass im Unterschied dazu der Schadensersatzanspruch nicht auf die Zeit des Folgejahres befristet sei.
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08

    Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter

    Der Schadensersatzanspruch unterliegt weder der gesetzlichen (§ 7 Abs. 3 BUrlG) noch einer tariflichen Befristung (vgl. BAG, vom 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - BAGE 81, 173).
  • LAG Hessen, 14.05.1996 - 15 Sa 1293/95

    Aus- und Weitebildung: unbezahlter Sonderurlaub anstelle von Bildungsurlaub

    Schutzlos ist der Arbeitnehmer in einer derartigen Konstellation freilich nicht, da er, wenn er nicht vorab im Wege der einstweiligen Verfügung vorgeht (dazu Hess. LAG, Urteil vom 29. September 1995 - 15 SaGa 1558/95 - ), die Möglichkeit hat, auf einen Schadensersatzanspruch zurückzugreifen (dazu etwa BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995, NZA 1996, 254).

    Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist angesichts des gestellten Antrages hier jedoch nicht zu prüfen, da ein eventuell gegebener und noch bestehender Schadensersatzanspruch sich hier nicht auf Zahlung, sondern auf Naturalrestitution richten würde (BAG, Urteil vom 24. Oktober 1995, aaO.; BAG vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 -, AP Nr. 6 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; BAG vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 -, AP Nr. 7 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW).

  • LAG Hamm, 26.01.2005 - 18 Sa 1584/04

    Arbeitnehmerweiterbildung, Form, Frist und Inhalt des Antrags auf Freistellung

  • LAG Nürnberg, 28.09.2017 - 5 Sa 133/17

    Urlaubsabgeltung - Schadensersatzanspruch - Ausschlussfrist

  • LAG Hessen, 25.02.2008 - 17 Sa 1561/07

    Freie Tage am dienstlichen Wohnsitz - Berechnung bei Teilzeitbeschäftigung -

  • LAG Hessen, 19.03.1996 - 15 Sa 1220/95

    Aus- und Weiterbildung: Begriff der politischen Bildung - Darlegungslast -

  • LAG Hamm, 03.05.1996 - 15 Sa 1417/95

    Aus- und Weiterbildung: Anspruch auf Freistellung

  • LAG Hessen, 07.12.1999 - 15 Sa 116/99

    Erstattungsfähigkeit von Bildungsurlaub; Zum didaktischen Konzept bei

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