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   BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16   

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BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16 (https://dejure.org/2019,13240)
BAG, Entscheidung vom 21.05.2019 - 9 AZR 579/16 (https://dejure.org/2019,13240)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 (https://dejure.org/2019,13240)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § ... 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BUrlG, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 oder Satz 4 BUrlG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 9 BUrlG, § 615 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 293 BGB, § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG, Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 3 Abs. 2 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 139 Abs. 2 ZPO, § 305b BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, 3 BUrlG, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 5 Abs. 3 BUrlG

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers zur Urlaubnahme des Arbeitnehmers vor einem Erlöschen des Urlaubsanspruchs; Ausübung der Mitwirkungsobliegenheit durch den Arbeitgeber; Im Regelfall Gleichklang zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichem Mehrurlaub

  • Betriebs-Berater

    Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • bag-urteil.com

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • rewis.io

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub; Mitwirkungsobliegenheiten; Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers zur Urlaubnahme des Arbeitnehmers vor einem Erlöschen des Urlaubsanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kürzung des vertraglichen Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Ausscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltung von bereits verfallenen Urlaubsansprüchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "30 Werktage Urlaub"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall des Urlaubsanspruchs - und die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzug,Urlaubsabgeltung - und die Reichweite der Rechtskraft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaub reloaded: Arbeitgeberseitige Mitwirkungsobliegenheiten

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Richtlinienkonforme Auslegung von § 7 Abs. 1 u. 3 BUrlG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3669
  • NZA 2019, 1571
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (43)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Der Senat hat seine bisherige Rechtsprechung dementsprechend weiterentwickelt (vgl. im Einzelnen BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff.) .

    Er muss den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff.) .

    Die Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten hat der Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, weil er hieraus eine für sich günstige Rechtsfolge ableitet (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40) .

    Der Urlaubsanspruch kann in diesem Fall grundsätzlich nur dann mit Ablauf des Übertragungszeitraums untergehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub noch innerhalb des Übertragungszeitraums zu nehmen, und ihn darauf hinweist, dass der Urlaubsanspruch anderenfalls erlischt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 43) .

    Nimmt der Arbeitnehmer in einem solchen Fall den kumulierten Urlaubsanspruch im laufenden Urlaubsjahr nicht wahr, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, verfällt der Urlaub am Ende des Kalenderjahres bzw. eines (zulässigen) Übertragungszeitraums (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 44) .

    Er hätte, wenn die Beklagte ihre Mitwirkungsobliegenheiten für den Urlaub aus dem Jahr 2011 im Urlaubsjahr 2012 nachholt hätte, frühestens am 31. Dezember 2012 verfallen können (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 44) .

    Der Urlaubsanspruch wäre in diesem Fall nur dann bei Fehlen eines Urlaubsverlangens der Klägerin mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31. März 2012 untergegangen, wenn die Beklagte die Klägerin zuvor rechtzeitig unter Hinweis auf den anderenfalls eintretenden Verfall des Urlaubs aufforderte, ihren Urlaub noch innerhalb des Übertragungszeitraums zu nehmen (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 43) .

    (1) Der Arbeitgeber darf, will er seinen Mitwirkungsobliegenheiten genügen, den Arbeitnehmer nicht in sonstiger Weise daran hindern, den Urlaub in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 39, 65; BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40) .

    Nur in diesem Fall wäre der Urlaubsanspruch der Klägerin aus dem Jahr 2010 nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG befristet (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 28) und seine Übertragung auf das gesamte nächste Kalenderjahr gemäß § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG von einem Verlangen der Klägerin abhängig gewesen (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu III 4 b cc (2) der Gründe, BAGE 109, 285) .

    Für ihn hätten, wie für den neu entstandenen Urlaubsanspruch für das Jahr 2011, die Regelungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BUrlG gegolten (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 44) .

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Darin liegt keine geltungserhaltende Reduktion, denn die Trennung ist in den vom Verwender gestellten Vertragsbedingungen bereits vorgegeben (vgl. BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 32 mwN, BAGE 163, 282) .

    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar und verständlich darzustellen (zu den Anforderungen im Einzelnen vgl. etwa BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 35 mwN, BAGE 163, 282) .

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Dies schließt eine Urlaubsgewährung durch die Beklagte im selben Zeitraum aus, denn die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt - neben der Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder einer entsprechenden vorbehaltlosen Zusage (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18, BAGE 150, 355)  - die Freistellung von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht voraus (BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 15) .

    (2) Angesichts der von der Beklagten ausgesprochenen Kündigung vom 27. September 2011 bedurfte es zur Erfüllung ihrer Mitwirkungsobliegenheiten einer Erklärung, sie sei trotz des Streits über die Wirksamkeit der Kündigung bereit, der Klägerin im gekündigten Arbeitsverhältnis über den 31. Oktober 2011 hinaus durch eine Freistellung und die Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder eine sie bindende Zahlungszusage vorbehaltlos bezahlten Urlaub zu gewähren (vgl. BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 68; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 18, BAGE 150, 355) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Der Anspruch wäre mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15. August 2012 entstanden und gleichzeitig fällig geworden (vgl. hierzu BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 37) .

    Es ist deshalb von einem Gleichlauf mit den gesetzlichen Berechnungsbestimmungen auszugehen (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 28) .

  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    (1) Der Arbeitgeber darf, will er seinen Mitwirkungsobliegenheiten genügen, den Arbeitnehmer nicht in sonstiger Weise daran hindern, den Urlaub in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 39, 65; BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40) .

    Er darf ihn insbesondere nicht mit Umständen konfrontieren, die ihn davon abhalten könnten, seinen Jahresurlaub zu nehmen (vgl. EuGH 29. November 2017 - C-214/16 - [King] Rn. 37 ff. mwN; s. auch 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 41 f.; BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 596/17 - Rn. 32 ff.) .

  • LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Das Landesarbeitsgericht stellte durch Urteil vom 4. Dezember 2013 (- 4 Sa 474/13 -) fest, dass das Arbeitsverhältnis erst am 15. August 2012 geendet habe und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Vergütung wegen Annahmeverzugs für die Zeit vom 9. August 2012 bis zur Vertragsbeendigung.

    bb) Die Beklagte ist aufgrund der präjudiziellen Wirkung der Entscheidungen des Arbeitsgerichts Minden vom 30. Januar 2013 (- 3 Ca 960/12 -) und vom 24. April 2015 (- 2 Ca 1507/14 -) sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2013 (- 4 Sa 474/13 -) , mit denen sie rechtskräftig verurteilt wurde, an die Klägerin für den Zeitraum vom 28. Januar bis zum 15. August 2012 Vergütung wegen Annahmeverzugs zu zahlen, mit dem Einwand ausgeschlossen, sie habe der Klägerin im selben Zeitraum Urlaub gewährt.

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Es ist insoweit von einem Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen, weil es an deutlichen Anhaltspunkten für einen Regelungswillen der Parteien fehlt, dass der vertragliche Mehrurlaub abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BUrlG auch dann mit Ablauf des Kalenderjahres oder am Ende des jeweiligen Übertragungszeitraums verfallen soll, wenn die Beklagte ihren Mitwirkungsobliegenheiten entsprochen hat (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 51 f. mwN) .

    Maßgeblich war allein die objektive Rechtslage (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 55) .

  • ArbG Minden, 30.01.2013 - 3 Ca 960/12

    Anwendbarkeit des KSchG, gemeinsamer Betrieb, unternehmerische Zusammenarbeit,

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Das Arbeitsgericht Minden wies mit Urteil vom 30. Januar 2013 (- 3 Ca 960/12 -) die Kündigungsschutzklage der Klägerin mit der Maßgabe ab, dass das Arbeitsverhältnis erst am 8. August 2012 geendet habe.

    bb) Die Beklagte ist aufgrund der präjudiziellen Wirkung der Entscheidungen des Arbeitsgerichts Minden vom 30. Januar 2013 (- 3 Ca 960/12 -) und vom 24. April 2015 (- 2 Ca 1507/14 -) sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2013 (- 4 Sa 474/13 -) , mit denen sie rechtskräftig verurteilt wurde, an die Klägerin für den Zeitraum vom 28. Januar bis zum 15. August 2012 Vergütung wegen Annahmeverzugs zu zahlen, mit dem Einwand ausgeschlossen, sie habe der Klägerin im selben Zeitraum Urlaub gewährt.

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Es kann vom Klauselverwender nicht verlangt werden, die Folgen einer Vertragsbestimmung für alle denkbaren Fallgestaltungen zu erläutern (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 23, BAGE 158, 81; BGH 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 17 mwN, BGHZ 208, 52) .
  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
    Es kann vom Klauselverwender nicht verlangt werden, die Folgen einer Vertragsbestimmung für alle denkbaren Fallgestaltungen zu erläutern (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 671/15 - Rn. 23, BAGE 158, 81; BGH 25. November 2015 - VIII ZR 360/14 - Rn. 17 mwN, BGHZ 208, 52) .
  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 292/11

    Urlaubsrecht - Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

  • BAG, 18.02.2014 - 9 AZR 765/12

    Urlaub - tarifliche Kürzungsbestimmung bei Ausscheiden im Kalenderjahr

  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 468/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10

    Mindest- und Mehrurlaub - Tilgungsbestimmung

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 686/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 2 Sa 920/12
  • LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Mit dem Gerichtshof geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass ein Erlöschen von Urlaubsansprüchen in Fällen, in denen es dem Arbeitnehmer nicht möglich war, den Urlaub zu nehmen, nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Verfall des Urlaubs rechtfertigen (vgl. EuGH 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria] Rn. 73 ff.; BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 55 ff.; 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 50 f.; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 28) .

    Solche besonderen Umstände bestehen nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, seinen Urlaub zu nehmen, weil der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff., BAGE 165, 376) , oder weil er den Arbeitnehmer in sonstiger Weise daran gehindert hat, seinen Urlaubsanspruch zu realisieren (vgl. im Einzelnen BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 55 ff.; 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 50; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 28) .

  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 401/19

    Verfall des Urlaubs bei Krankheit - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei

    auch 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 41 f.; BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 50; 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40, BAGE 165, 376) .

    Mit dem Gerichtshof geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass ein Erlöschen von Urlaubsansprüchen in Fällen, in denen es dem Arbeitnehmer nicht möglich war, den Urlaub zu nehmen, nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Verfall des Urlaubs rechtfertigen (vgl. EuGH 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria] Rn. 73 ff.; BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 55 ff.; 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 50; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 28) .

    Solche besonderen Umstände bestehen nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, seinen Urlaub zu nehmen, weil der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff., BAGE 165, 376) , oder weil er den Arbeitnehmer in sonstiger Weise daran gehindert hat, seinen Urlaubsanspruch zu realisieren (vgl. im Einzelnen BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 55 ff.; 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 50; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 28) .

  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 245/19

    Erwerbsminderungsrente - Verfall des Urlaubs - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei

    auch 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 41 f.; BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 50; 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40, BAGE 165, 376) .

    Mit dem Gerichtshof geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass ein Erlöschen von Urlaubsansprüchen in Fällen, in denen es dem Arbeitnehmer nicht möglich war, den Urlaub zu nehmen, nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Verfall des Urlaubs rechtfertigen (vgl. EuGH 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria] Rn. 73 ff.; BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 55 ff.; 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 50; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 28) .

    Solche besonderen Umstände bestehen nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage war, seinen Urlaub zu nehmen, weil der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff., BAGE 165, 376) , oder weil er den Arbeitnehmer in sonstiger Weise daran gehindert hat, seinen Urlaubsanspruch zu realisieren (vgl. im Einzelnen BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 55 ff.; 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 50; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 28) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Darin liegt keine geltungserhaltende Reduktion, denn die Trennung ist in den vom Verwender gestellten Vertragsbedingungen bereits vorgegeben (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 67; 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 32 mwN, BAGE 163, 282) .

    Der vertragliche Urlaubsanspruch war mangels einer abweichenden Regelung im Altersteilzeitarbeitsvertrag gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub kein eigenständiger Anspruch, soweit sich beide Ansprüche deckten (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 64; vgl. zu tariflichen Regelungen BAG 7. August 2012 - 9 AZR 760/10 - Rn. 14, BAGE 143, 1) .

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    In Annahmeverzug kann ein Arbeitgeber nur geraten, wenn im streitgegenständlichen Zeitraum ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, aufgrund dessen der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 30; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22, BAGE 152, 213) .

    Hat ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam durch Urlaubsgewährung von der Arbeitspflicht befreit, kommen für diesen Zeitraum Ansprüche des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn nicht in Betracht (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 30; 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 97, 18) .

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Darin liegt keine geltungserhaltende Reduktion, denn die Trennung ist in den vom Verwender gestellten Vertragsbedingungen bereits vorgegeben (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 67; 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 32 mwN, BAGE 163, 283) .
  • LAG Hamm, 04.03.2020 - 6 Sa 1742/19

    Urlaub, Mitwirkungspflichten und Initiativlast des Arbeitgebers, Umfang des

    Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesarbeitsgericht auf die Revision der Klägerin mit Urteil vom 21. Mai 2019 (9 AZR 579/16) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 2. März 2016 (6 Sa 787/15) insoweit aufgehoben, als es über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen der Klägerin für das Jahr 2011 entschieden hat, und die Sache diesbezüglich zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    In Anwendung der nach § 3 Abs. 1 BUrlG geltenden Berechnungsgrundsätze betrug der arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch der Klägerin mithin im Kalenderjahr 25 Arbeitstage (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16).

    Die Genehmigung des Urlaubsantrags vom 12. August 2011 durch den Geschäftsführer der Beklagten sowie die Ausführungen der Beklagten in der außergerichtlichen Korrespondenz insbesondere vom 22. Mai 2012 stellen bloße Wissenserklärungen dar und keine Willenserklärungen, die auf die Begründung von Urlaubsansprüchen gerichtet wären (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16; LAG Hamm 2. März 2016 - 6 Sa 787/15; ArbG Minden 24. Mai 2015 - 2 Ca 1507/14).

    Er muss den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16; zuvor grundlegend: BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16).

    Die Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten hat der Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, weil er hieraus eine für sich günstige Rechtsfolge ableitet (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16; zuvor grundlegend: BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16).

    Für ihn gelten, wie für den neu entstandenen Urlaubsanspruch, die Regelungen des § 7 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 BUrlG (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16; zuvor grundlegend: BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16).

    Nach diesem Zeitpunkt und bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf des 15. August 2012 konnte der Klägerin aufgrund Arbeitsunfähigkeit (27. September 2011 bis zum Ablauf des 27. Januar 2012, § 9 BUrlG) und sodann Annahmeverzugs (28. Januar 2012 bis zum Ablauf des 15. August 2012, § 615 S. 1 BGB) kein weiterer Urlaub gewährt werden (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16) .

    Damit lag ein in ihrer Person liegender Grund dafür vor, dass der Urlaub nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011 genommen werden konnte und daher auf das Folgejahr übertragen wurde (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16).

    Dies ergibt sich zwar nicht bereits aus den außergerichtlichen Erklärungen der Beklagten in den Schreiben vom 3., 16. und 22. Mai 2012 sowie 13. Juli 2012 (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16).

    Zusätzlich wäre ein Hinweis auf das Fortbestehen der Befristung des Urlaubsanspruchs und den bei Fehlen eines Urlaubsverlangens mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums eintretenden Verfall erforderlich gewesen (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16; BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17).

    Bereits gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG auf das Folgejahr übertragener Urlaub kann zudem nur dann mit Ablauf des Übertragungszeitraums untergehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub noch innerhalb des Übertragungszeitraums zu nehmen, und ihn darauf hinweist, dass der Urlaubsanspruch anderenfalls erlischt (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16; BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17).

    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob die arbeitsvertragliche Klausel einer Wirksamkeitskontrolle nach §§ 305c Abs. 2, 306, 307 bis 309 BGB standhielte (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16) .

    Die Kammer ist der aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere in der zurückweisenden Entscheidung vom 21. Mai 2019 (9 AZR 579/16), gefolgt.

  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 180/19

    Urlaubsabgeltung; Verjährung

    Selbst wenn mit diesen Angaben ein Urlaubskonto vergleichbar einem Arbeitszeitkonto geführt wird, kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht annehmen, es handele sich um eine auf Bestätigung oder Veränderung der Rechtslage gerichtete Willenserklärung im Sinne eines deklaratorischen oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses (BAG, Urteil vom 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 -, Rn. 42, juris).
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

    Die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit (vgl. dazu BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 531/17 - Rn. 58) schließt das Recht ein, das teilweise oder vollständige Erlöschen des arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet (vgl. BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 63) .

    (3) Die Anwendung der Zwölftelungsregelung auf den Gesamturlaubsanspruch (siehe hierzu BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 64) , der für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung an fünf Tagen in der Woche erbringen, 28 Arbeitstage beträgt (§ 4 Satz 1 Arbeitsvertrag) , führt dazu, dass Arbeitnehmern, die nach Erfüllung der Wartezeit (§ 4 BUrlG) im Juli oder August eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, ein geringerer Urlaubsanspruch zusteht, als ihn § 3 Abs. 1 BUrlG als Mindesturlaub garantiert.

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Entstehung eines höheren Anspruchs auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld steht die präjudizielle Wirkung (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - Rn. 28; 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 31, BAGE 164, 168) des - insoweit - rechtskräftigen Berufungsurteils über die vom Kläger geltend gemachten Entgeltdifferenzen für das Jahr 2015 entgegen (§ 322 Abs. 1 ZPO) .
  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2020 - 17 Sa 11/19

    Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage -

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 488/21

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Langzeiterkrankung - Tilgung von Urlaubsansprüchen bei

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 113/19

    Urlaubsabgeltung - Befristung des Urlaubs nach § 15 MTV Banken

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hamm, 20.05.2020 - 5 Sa 1682/19

    Hinweispflicht auf Urlaubsverfall bei Nichtinanspruchnahme von Urlaub

  • LAG München, 28.10.2020 - 8 Sa 816/19

    Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld

  • LAG Hamm, 09.02.2023 - 5 Sa 568/22

    Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung; Mitwirkungsobliegenheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20

    Unwirksame Versetzung - Zustimmung des Betriebsrats - "überflüssige"

  • LAG Thüringen, 28.04.2022 - 2 Sa 33/19

    Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung

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