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   BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09   

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BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09 (https://dejure.org/2011,6252)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2011 - 9 AZR 585/09 (https://dejure.org/2011,6252)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 585/09 (https://dejure.org/2011,6252)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • openjur.de

    Tarifliches Übergangsgeld; mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts; Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen; Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • Bundesarbeitsgericht

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 612 Abs 3 BGB, § 1 TVG, § 134 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB
    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 612 Abs 3 BGB, § 1 TVG, § 134 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB
    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts bei tariflichem Übergangsgeld; Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen; Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • rewis.io

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • ra.de
  • rewis.io

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen - Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts bei tariflichem Übergangsgeld; Pauschalierung von Ausgleichsansprüchen; Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf Versorgungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    Danach ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .

    Die Nichtigkeitsanordnung des § 134 BGB gilt nicht nur für Individualvereinbarungen, sondern auch für Tarifverträge ( BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 31, BAGE 129, 72 ) .

    aa) Die Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung richtet sich grundsätzlich nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Recht (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72) .

    Dies gilt nicht zuletzt für tarifvertragliche Regelungen, deren Anwendung durch den Arbeitgeber in einer Benachteiligung von Beschäftigten mündet (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, aaO) .

    (a) Der Senat hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 (- 9 AZR 985/07 - Rn. 46 f., BAGE 129, 72) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen anknüpft, seine Handlungen uneingeschränkt an den Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG messen lassen muss.

    Mit diesem tariflichen Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. das obiter dictum des Senats in der Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 58, BAGE 129, 72) .

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    b) § 612 Abs. 3 Satz 1 BGB in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung gewährleistet die Lohngleichheit von Männern und Frauen (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 102, 260) .

    Denn § 612 Abs. 3 Satz 1 BGB in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung erfasst auch Leistungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer in einem Zeitraum erbringt, in dem der andere Vertragsteil keine Gegenleistung schuldet (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

    (1) Eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts kann durch objektive Faktoren gerechtfertigt sein, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. BAG 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 102, 260) .

    Ausschluss- und Kürzungsregelungen, die auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verweisen, müssen sich an den tariflichen Regelungszielen messen lassen (vgl. zu einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung bei vergüteter Altersfreistellung BAG 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - zu I 4 c aa der Gründe, BAGE 102, 260) .

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    Die Verwirkung des Klagerechts setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sein Recht über längere Zeit hinweg nicht ausgeübt hat - Zeitmoment - und bei dem Arbeitgeber dadurch die Überzeugung hervorgerufen hat, er werde sein Recht nicht mehr durchsetzen - Umstandsmoment - (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 26, BAGE 124, 229) .

    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob das Tatsachengericht sowohl die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen der Verwirkung beachtet als auch alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Aspekte im Berufungsurteil von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 27, BAGE 124, 229) .

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    Unbeachtlich ist, ob die Leistung vor oder nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgt (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 16, BAGE 118, 196) .

    Das Regelungsziel des § 2 Abs. 1 Ü-VersTV-FDB unterscheidet sich von dem Zweck einer tariflichen Überbrückungsbeihilfe, wie sie der Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. Mai 2006 zugrunde lag (- 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196) .

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich ferner aus dem Umstand, dass die Klägerin geltend macht, zum Zeitpunkt der Klageerhebung sei die Beklagte zur Zahlung von Übergangsgeld verpflichtet gewesen und sie zu diesem Zeitpunkt gezwungen gewesen wäre, - teilweise - Klage auf künftige Leistung zu erheben (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 19, BAGE 129, 131) .

    Eine derartige Bezugnahme ist zulässig (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 17, BAGE 129, 131) .

  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    Vor diesem Hintergrund sind Ausschlussklauseln nicht auf Ruhegeldansprüche anzuwenden (vgl. BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - zu 2 c der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83) .
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Bereicherungsrecht

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    Dies gilt insbesondere für Tarifbestimmungen, die lediglich Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, nicht aber solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen lassen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 40, AP BetrAVG § 18a Nr. 1) .
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 281/06

    Lehrerpersonalkonzept - Teilzeitbeschäftigung - Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    aa) Der Verwirkung unterliegt grundsätzlich jeder Anspruch und jedes Recht (BAG 3. April 2007 - 9 AZR 281/06 - Rn. 51) .
  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    (1) Die Tarifvertragsparteien sind grundsätzlich befugt, aus Gründen der Praktikabilität tarifliche Leistungen zu pauschalieren (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 734/05 - Rn. 49, BAGE 121, 321) .
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
    Eine pauschalierend auf "üblicherweise anfallende gesetzliche Abzüge" abstellende Regelung ist nur sachgerecht, wenn die Tarifvertragsparteien sie nicht gezielt zum Zwecke von Leistungskürzungen einsetzen, sondern zur leichteren Berechnung des durchschnittlichen Regelfalls (vgl. dazu die Rechtsprechung des Senats zu den Grenzen der Pauschalisierung für die Bemessung des Urlaubsentgelts 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 991/06

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit für Empfänger einer

  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07

    Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 177/08

    Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    (1) Die mit einer tariflichen Regelung verfolgten Ziele sind nach den Vorgaben der Tarifvertragsparteien zu ermitteln, die sich aus den anspruchsbegründenden Merkmalen ergeben (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 585/09 - Rn. 40) .

    Ausschluss- und Kürzungsregelungen, die auf sozialrechtliche Bestimmungen verweisen, müssen sich deshalb an den tariflichen Regelungszielen messen lassen (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 585/09 - Rn. 40 mwN) .

  • LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1004/11

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor Revisionsgericht

    Das Bundesarbeitsgericht hob auf die Revision der Beklagten mit Urteil vom 15. Februar 2011 - Aktenzeichen 9 AZR 585/09 (Bl. 466 - 479 d. A.) - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Hessische Landesarbeitsgericht zurück.

    In Ansehung dieser Grundsätze wurde die Kostenentscheidung im Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2009 - Aktenzeichen 2/8 Sa 1650/07 (Bl. 446 - 457 d. A.) - durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 - Aktenzeichen 9 AZR 585/09 (Bl. 466 - 479 d. A.) - aufgehoben und die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Zwischen den Parteien besteht lediglich Streit über das "Ob" der Zahlungsverpflichtung, nicht über die Ausgestaltung der Leistungspflicht selbst, sodass mit einer Feststellung der Zahlungspflicht der Beklagten bezogen auf die Zulage eine Erledigung der Streitigkeit zu erreichen ist (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 15.02.2011 - 9 AZR 585/09, juris, Rdnr. 20, 21).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Zwischen den Parteien besteht lediglich Streit über das "Ob" der Zahlungsverpflichtung, nicht über die Ausgestaltung der Leistungspflicht selbst, sodass mit einer Feststellung der Zahlungspflicht der Beklagten bezogen auf die Zulage eine Erledigung der Streitigkeit zu erreichen ist (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 15.02.2011 - 9 AZR 585/09, juris, Rdnr. 20, 21).
  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Zwischen den Parteien besteht lediglich Streit über das "Ob" der Zahlungsverpflichtung, nicht über die Ausgestaltung der Leistungspflicht selbst, sodass mit einer Feststellung der Zahlungspflicht der Beklagten bezogen auf die Zulage eine Erledigung der Streitigkeit zu erreichen ist (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 15.02.2011 - 9 AZR 585/09, juris, Rdnr. 20, 21).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Zwischen den Parteien besteht lediglich Streit über das "Ob" der Zahlungsverpflichtung, nicht über die Ausgestaltung der Leistungspflicht selbst, sodass mit einer Feststellung der Zahlungspflicht der Beklagten bezogen auf die Zulage eine Erledigung der Streitigkeit zu erreichen ist (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 15.02.2011 - 9 AZR 585/09, juris, Rdnr. 20, 21).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Zwischen den Parteien besteht lediglich Streit über das "Ob" der Zahlungsverpflichtung, nicht über die Ausgestaltung der Leistungspflicht selbst, sodass mit einer Feststellung der Zahlungspflicht der Beklagten bezogen auf die Zulage eine Erledigung der Streitigkeit zu erreichen ist (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 15.02.2011 - 9 AZR 585/09, juris, Rdnr. 20, 21).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Zwischen den Parteien besteht lediglich Streit über das "Ob" der Zahlungsverpflichtung, nicht über die Ausgestaltung der Leistungspflicht selbst, sodass mit einer Feststellung der Zahlungspflicht der Beklagten bezogen auf die Zulage eine Erledigung der Streitigkeit zu erreichen ist (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 15.02.2011 - 9 AZR 585/09, juris, Rdnr. 20, 21).
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