Rechtsprechung
   BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 595/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34909
BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 595/15 (https://dejure.org/2016,34909)
BAG, Entscheidung vom 12.07.2016 - 9 AZR 595/15 (https://dejure.org/2016,34909)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 9 AZR 595/15 (https://dejure.org/2016,34909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 242 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 AÜG, §§ 1, 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 5 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 AÜG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 5 Abs. 1 AÜG, § 117 Abs. 1 BGB, § 117 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 134 BGB, § 125 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 5 und Satz 6 AÜG, § 9 Abs. 1 Nr. 1a AÜG, Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Richtlinie 2008/104/EG, § 1 Abs. 2 AÜG, § 13 AÜG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Bestandsklagen nach dem AÜG; Fiktion des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer; Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung als Verwaltungsakt; Gesetzesanalogie im deutschen Rechtssystem; ...

  • bag-urteil.com

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkvertrag; verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Bestandsklagen nach dem AÜG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die als Werkvertrag verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 595/15
    Daraus wird deutlich, dass eine geänderte Rechtslage nicht per se die Unwirksamkeit einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bewirkt oder die Erlaubnis einschränkt (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 21, BAGE 146, 384) .

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 23, BAGE 146, 384) .

    Der Senat hat hinsichtlich der Frage der Rechtsfolge bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bereits ausgeführt, dass im Gesetzgebungsverfahren zum Missbrauchsverhinderungsgesetz die Erweiterung der Rechtsfolge aus § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG über die Fälle des Fehlens der Erlaubnis hinaus diskutiert und von Sachverständigen angemahnt wurde (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 27, BAGE 146, 384 mit Verweis auf BT-Drs. 17/5238 S. 9 und der dort dargestellten Kritik von Düwell, der Gesetzentwurf sei "nicht effektiv genug", da er "die vorgesehene Rechtsfolge für die anderen Fälle der gesetzwidrigen Arbeitnehmerüberlassung aus[spare]") .

    Der Senat hat im Zuge der Problematik einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung bereits ausgeführt, dass die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderlich ist, weil bei Fehlen der nach § 1 AÜG erforderlichen Erlaubnis der Vertrag des Leiharbeitnehmers mit dem Verleiher nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam ist (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 30, BAGE 146, 384) .

    (4) Die Auswechslung des Arbeitgebers aufgrund einer analogen Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG wäre darüber hinaus wegen des Entzugs des vom Arbeitnehmer gewählten Arbeitgebers auch verfassungsrechtlich bedenklich (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 31, BAGE 146, 384) .

    Wegen der Vielzahl möglicher Verstöße gegen Vorschriften des AÜG durch Verleiher und Entleiher sowie möglicher Sanktionen ist die Auswahl wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen iSv. Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, sondern Sache des Gesetzgebers (ausf. für den Fall einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 32 ff., BAGE 146, 384) .

    Nach Streichung des § 13 AÜG aF gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 146, 384) .

    Dies würde bedeuten, sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegzusetzen und unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 38, BAGE 146, 384) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 595/15
    Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich zulässige Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ( BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11  - Rn. 27 ) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 595/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf der Grundlage der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§ 9 Nr. 1 iVm. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG) geltend machen (zB BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 21 Sa 98/14

    Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - verdeckte

    Auszug aus BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 595/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. August 2015 - 21 Sa 98/14 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht