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   BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99   

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BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99 (https://dejure.org/2000,9893)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2000 - 9 AZR 598/99 (https://dejure.org/2000,9893)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 9 AZR 598/99 (https://dejure.org/2000,9893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Aufwandsentschädigung - Hochschullehrer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung einer steuerfreien Aufwandsentschädigung an einen Gründungsprofessor; Einordnung von Verwaltungshandeln unter das Privatrecht; Vorliegen eines statusbegründenden Verwaltungsakts; Zahlungsanspruch aus arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 611 § 612

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Die Vertragsparteien des HEP haben damit erkennbar dem Umstand Rechnung getragen, daß nach der Wiedervereinigung im öffentlichen Dienst vielfach als Aufwandsentschädigungen bezeichnete Leistungen gewährt wurden, um Bedienstete zur Wahrnehmung von Aufgaben in den neuen Bundesländern zu motivieren (vgl. BVerwG 2. Juli 1997 - 2 B 151/96 - LKV 1997, 454 "Buschgeld"; vgl. auch BVerfG 11. November 1998 - 2 BvL 10/95 - BVerfGE 99, 280 zur Verfassungswidrigkeit der Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand des Bediensteten).

    Der Beklagte hat sich insoweit nicht anders verhalten und die Situation nicht anders eingeschätzt als andere Bundesländer und der Bund (vgl. BVerfG 11. November 1998 - 2 BvL 10/95 - BVerfGE 99, 280).

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Läßt sich das Verwaltungshandeln danach nicht beurteilen, ist für die Feststellung der auf das Rechtsverhältnis anzuwendenden Rechtsnormen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach §§ 133, 157 BGB vom objektiven Erklärungswert auszugehen, den die Maßnahme aus Sicht des betroffenen Bürgers hat (BVerwG 19. Februar 1998 - 2 C 14/97 - BVerwGE 106, 187).

    Gegenstand der Berufungsverhandlungen ist daher regelmäßig insbesondere der Status des Professors, also die Beschäftigung als Beamter oder als Angestellter, die Ausgestaltung der Dienstpflichten und die Ausstattung des vorgesehenen Aufgabenbereiches (vgl. BVerwG 19. Februar 1998 - 2 C 14/97 - BVerwGE 106, 187).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Liegt ein solcher Grund nicht vor, so kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79 mwN; 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 25 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8; 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 72 mwN).
  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Liegt ein solcher Grund nicht vor, so kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79 mwN; 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 25 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8; 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 72 mwN).
  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96

    Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Liegt ein solcher Grund nicht vor, so kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79 mwN; 25. April 1995 - 3 AZR 446/94 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 25 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8; 23. April 1997 - 10 AZR 603/96 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 72 mwN).
  • BVerwG, 02.07.1997 - 2 B 151.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Revisibilität der Richtlinie über Aufwandsentschädigung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Die Vertragsparteien des HEP haben damit erkennbar dem Umstand Rechnung getragen, daß nach der Wiedervereinigung im öffentlichen Dienst vielfach als Aufwandsentschädigungen bezeichnete Leistungen gewährt wurden, um Bedienstete zur Wahrnehmung von Aufgaben in den neuen Bundesländern zu motivieren (vgl. BVerwG 2. Juli 1997 - 2 B 151/96 - LKV 1997, 454 "Buschgeld"; vgl. auch BVerfG 11. November 1998 - 2 BvL 10/95 - BVerfGE 99, 280 zur Verfassungswidrigkeit der Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand des Bediensteten).
  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79

    Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Sie ist typisch für das durch das öffentliche Recht hergestellte Unter-/Überordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger (vgl. BAG 15. April 1982 - 2 AZR 1111/79 - BAGE 38, 259).
  • BGH, 07.11.1996 - IX ZB 15/96

    Rechtsweg für Rückforderungsansprüche aus einer Hermes-Bürgschaft

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Hierfür ist ua. der Sachzusammenhang bestimmend, in den das Verwaltungshandeln gestellt wird (BGH 7. November 1996 - IX ZB 15/96 - NJW 1997, 328).
  • LAG Sachsen, 04.06.1999 - 3 Sa 142/98
    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 598/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Juni 1999 - 3 Sa 142/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    (3) Zweifel über die rechtliche Zuordnung von Verwaltungshandeln zum privaten oder zum öffentlichen Recht sind aus der Sicht des betroffenen Bürgers zu beurteilen (vgl. Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 598/99 -).
  • BAG, 22.11.2016 - 9 AZB 41/16

    Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum -

    aa) Vorliegend haben die Parteien eine eindeutige Rechtsformwahl getroffen und darin ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, privatrechtlich tätig zu werden (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 598/99 - zu A II 1 der Gründe) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2013 - 1 Sa 74/12

    Ehrenamtlicher Status eines studentischen Prorektors

    Das bedeutet zugleich, dass Studierende gehalten sind, der Tätigkeit in universitären Gremien und Funktionen nur eine untergeordnete Bedeutung einzuräumen (vgl. zu allem: BAG vom 12.12.2000, 9 AZR 598/99, Rn. 43 - zitiert nach juris; Hanau, PersV 1983, 353; BVerwG vom 15.12.2010, NVwZ 2011, 1272 - 1277).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2013 - 3 Ta 6/13

    Angestellter Hochschullehrer - Berufungsvereinbarung - Kündigung -

    Hierfür ist u. a. der Sachzusammenhang bestimmend, in den das Verwaltungshandeln gestellt wird (BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 598/99, Juris, Rd.-Nr. 28).

    Im Übrigen befindet sich der vorliegende Beschluss in Übereinstimmung mit dem vom Bundesarbeitsgericht, insbesondere in der Entscheidung vom 12.12.2000 - 9 AZR 598/99; Juris Rd.-Nr. 28 - aufgestellten Rechtsgrundsätze.

  • VG München, 09.12.2014 - M 3 K 14.5006

    Rechtswegverweisung

    Hat eine Behörde eine solche eindeutige Formenwahl getroffen, so hat es damit sein Bewenden (BAG, Urteil vom 12.12.2000, Az. 9 AZR 598/99 Rn 28).

    Der enge sachliche Zusammenhang zwischen einem zu begründenden Dienstverhältnis und vorvertraglichen Handlungen und Erklärungen rechtfertigt es, das Recht des noch zu begründenden Dienstverhältnisses auch auf den vorvertraglichen Regelungsbereich anzuwenden (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2000, a.a.O., Rn 33).

  • LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08

    Bestandsstreitigkeit

    (1) Ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag - wie hier von beiden Parteien als Grundlage ihrer Rechtsbeziehung gewählt (womit es sein Bewenden hat; BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 598/99 - vollständig dok. lediglich in JURIS) - kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch Verwaltungsakt nicht unmittelbar geändert werden.
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