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   BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06   

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BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06 (https://dejure.org/2007,2322)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2007 - 9 AZR 604/06 (https://dejure.org/2007,2322)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 (https://dejure.org/2007,2322)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat - soziale Leistung

  • openjur.de

    Rückzahlung von Fortbildungskosten; Rückzahlungsklausel; Tarifvorbehalt des § 73 Abs 1 PersVG RP; Mitbestimmung; soziale Leistung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Ausscheidens des Angestellten innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden aus dem Dienstverhältnis zur Sparkasse; Kostenerstattung für den Studiengang zum Sparkassenbetriebswirt; Wirksamkeit der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel in Tarifvertrag

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel

  • Judicialis

    BGB §§ 305 ff.; ; LPersVG Rheinla... nd-Pfalz § 73; ; LPersVG Rheinland-Pfalz § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; LPersVG Rheinland-Pfalz § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; LPersVG Rheinland-Pfalz § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8; ; BezTV Ausbildung vom 1. März 1979 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbildung; Rückzahlungsklausel; Tarifvorbehalt; Mitbestimmung; Personalrat; soziale Leistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Personal - Fortbildungskosten: Rechtssicher Bindungs- und Rückzahlungsregeln vereinbaren

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fortbildungskosten: Beachten Sie die neue Rechtsprechung bei Rückzahlungsklauseln

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellt neue Grundsätze auf

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle Rechtsprechung - Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellte neue Grundsätze auf!

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellt neue Grundsätze auf!

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen: BAG stellte neue Grundsätze auf!

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 2/2008, S. 30)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 107
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Daran hat der Senat festgehalten (11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 24, AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14).

    Die Abwägung hat sich insbesondere daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Fortbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 25, AP BGB § 307 Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 14).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Nach der vom Bundesarbeitsgericht zu § 87 BetrVG entwickelten sog. Wirksamkeitstheorie ist die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung lediglich Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen zum Nachteil des Arbeitnehmers (vgl. 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288 mwN).
  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Seine Mitbestimmung wird verdrängt, wenn die tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt (vgl. zu § 87 BetrVG: BAG 6. November 1990 - 1 ABR 88/89 - BAGE 66, 202; BVerwG 20. Juli 1998 - 6 P 13.97 -ZTR 1999, 141).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 88/89

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit in Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Seine Mitbestimmung wird verdrängt, wenn die tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt (vgl. zu § 87 BetrVG: BAG 6. November 1990 - 1 ABR 88/89 - BAGE 66, 202; BVerwG 20. Juli 1998 - 6 P 13.97 -ZTR 1999, 141).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Hierfür ist nicht entscheidend, dass die Klägerin diese Kosten freiwillig übernommen hat und bei freiwilligen Leistungen der Arbeitgeber die Grundentscheidungen mitbestimmungsfrei treffen kann (vgl. BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 1/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 52).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2005 - 4 Sa 376/05

    Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Oktober 2005 - 4 Sa 376/05 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98

    Durchführung der Berufsbildung; Mitbestimmung des Personalrates; Quotierung von

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Angesprochen sind damit insbesondere zeitliche und inhaltliche Festlegungen sowie organisatorische Fragen (vgl. BVerwG 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 - Rn. 21, Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3; zur Übernahme von Fahrtkosten BVerwG 15. Dezember 1994 - 6 P 19.92 - AP BPersVG § 75 Nr. 58; 10. November 1999 - 6 P 12.98 - AP BPersVG § 78 Nr. 4 zu § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG).
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Auch bei kürzerer Fortbildung kann eine verhältnismäßig lange Bindung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber ganz erhebliche Mittel aufwendet (vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - BAGE 109, 345: 34.000,00 DM bei einem Monatsgehalt von 5.000,00 DM).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Derartige Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten der vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat es als grundsätzlich zulässig beurteilt (vgl. 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, 18).
  • BVerwG, 28.12.1984 - 6 P 5.84

    Mitbestimmung an der Durchführung der Berufsbildung - Mitbestimmung hinsichtlich

    Auszug aus BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06
    Angesprochen sind damit insbesondere zeitliche und inhaltliche Festlegungen sowie organisatorische Fragen (vgl. BVerwG 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 - Rn. 21, Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3; zur Übernahme von Fahrtkosten BVerwG 15. Dezember 1994 - 6 P 19.92 - AP BPersVG § 75 Nr. 58; 10. November 1999 - 6 P 12.98 - AP BPersVG § 78 Nr. 4 zu § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 6 P 19.92

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Festlegung einer

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Die Fortbildung zum Sparkassenbetriebswirt ist demnach, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 5. Juni 2007 (- 9 AZR 604/06 - Rn. 20, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11) ausdrücklich ausgeführt hat, "ihres Geldes wert".

    Zudem hat der Arbeitnehmer ein billigenswertes Interesse daran, seinen Arbeitsplatz ohne Belastung mit der Erstattungspflicht wählen zu können (BAG 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12; 5. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11) .

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Zudem hat der Arbeitnehmer ein billigenswertes Interesse daran, seinen Arbeitsplatz ohne Belastung mit der Erstattungspflicht wählen zu können (BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11; 20. Februar 1975 - 5 AZR 240/74 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2 = EzA GG Art. 12 Nr. 12) .
  • LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Im Urteil vom 5.6.2007 (9 AZR 604/06) habe das Bundesarbeitsgericht eine Bindungsdauer von drei Jahren beim Lehrgang zum Sparkassenbetriebswirt als wirksam angesehen.

    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u.a. die Dauer der Ausbildung und die Wertigkeit der erlangten Befähigung zu vergleichen, ohne dass es hierbei auf starre Grenzen ankäme (BAG vom 5.6.2007 - 9 AZR 604/06 - zitiert nach Juris).

    Im Übrigen wird bei der Prüfung, ob Fortbildungs- und Bindungsdauer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, auf die Bindung nach dem Abschluss der Fortbildungsmaßnahme abgestellt (z.B. Urteil des BAG vom 5.6.2007 aaO).

  • LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 329/10

    Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten

    Eine Rückzahlungsklausel ist nur möglich, wenn die Aus- und Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist, sei es, dass bei seinem bisherigen Arbeitgeber die Voraussetzung einer höheren Vergütung erfüllt sind oder dass sich die erworbenen Kenntnisse auch anderweitig nutzbar machen lassen ( BAG 05. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 -, Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11; BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12 ).

    So hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 05. Juni 2007 (- 9 AZR 604/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungshilfe Nr. 11 ) eine Rückzahlungsklausel für wirksam erachtet, in der die Höhe der Kosten nicht mitgeteilt war.

    Die im Fortbildungsvertrag vom 14. Juni 2005 verwendete Klausel entspricht den Klauseln, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05. Juni 2007 (- 9 AZR 604/06 -, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11 ) zugrunde gelegen hat.

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.09.2014 - 6 Sa 106/14

    Ausbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsklausel, Inhaltskontrolle

    Jedenfalls in den Fällen, in denen ein verständiger Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers zu einer Kündigung geschritten wäre, überwiegt nach Auffassung der Berufungskammer das billigenswerte Interesse des Arbeitnehmers daran, seinen Arbeitsplatz ohne Belastung mit der Erstattungspflicht wählen zu können (BAG 05. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - Rn. 18, juris) das Interesse des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer auf seine Kosten erworbene Qualifikation möglichst langfristig zu nutzen.
  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 17 Sa 671/07

    Tarifauslegung - Übergangsversorgung - Flugbegleiter - Gesamtbeschäftigungszeit -

    90 Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine formularmäßige Vertragsbestimmung unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigten und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren (BAG 05. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - n.v.; juris) .
  • LAG Hessen, 08.03.2010 - 17 Sa 1136/07

    Abfindung - Rückzahlung - Wiedereinstellung - Gleichbehandlung

    31 Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine formularmäßige Vertragsbestimmung unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zu gewähren ( BAG 05. Juni 2007 - 9 AZR 604/06 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 11 ).
  • ArbG München, 28.11.2007 - 4b Ca 12127/07

    Ausbildungskosten, Rückzahlungsvereinbarung

    Diese Klausel stellt für den Beklagten auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des SAG (vgl. u.a. Urteil vom 05.06.2007 - 9 AZR 604/06) keine unangemessene Benachteiligung i.S. des § 307 BGB dar.
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