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   BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14   

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https://dejure.org/2016,12719
BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14 (https://dejure.org/2016,12719)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2016 - 9 AZR 608/14 (https://dejure.org/2016,12719)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 (https://dejure.org/2016,12719)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei Kalendertage überlappender Schichtarbeit - Auslegung des Worts "unbeschadet" in der Anlage D. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 TVöD-V aF

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei Kalendertage überlappender Schichtarbeit - Auslegung des Worts "unbeschadet" in der Anlage D.2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 TVöD-V aF

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 TVöD BT-V, § 8 Abs 5 TVöD BT-V, § 26 TVöD BT-V, § 27 TVöD BT-V, Anl D2 Nr 2 Abs 1 TVöD BT-V
    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei Kalendertage überlappender Schichtarbeit - Auslegung des Worts "unbeschadet" in der Anlage D.2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 TVöD-V aF

  • IWW

    § 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • hensche.de

    Tarifvertrag, Urlaub, Urlaubsanspruch

  • bag-urteil.com

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei Kalendertage überlappender Schichtarbeit - Auslegung des Worts "unbeschadet" in der Anlage D.2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 TVöD-V aF

  • Betriebs-Berater

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei Kalendertage überlappender Schichtarbeit

  • rewis.io

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei Kalendertage überlappender Schichtarbeit - Auslegung des Worts "unbeschadet" in der Anlage D.2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 TVöD-V aF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD -V aF bei zwei Kalendertage überlappender Schichtarbeit; Auslegung des Worts "unbeschadet" in der Anlage D.2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 TVöD -V aF

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Schichtarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schichtarbeit bei der Feuerwehr - und die Berechnung des Urlaubsanspruchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei Kalendertage überlappender Schichtarbeit - Auslegung des Worts "unbeschadet" in der Anlage D.2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 TVöD-V aF

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 1488
  • BB 2016, 1459
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14
    Für Arbeitnehmer in Schichtarbeit sind die Urlaubstage in Tage mit Arbeitspflicht umzurechnen (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 221) .

    Als Arbeitstage sind dabei in Ermangelung einer entsprechenden Regelung im TVöD-V aF nicht nur die Kalendertage zu berücksichtigen, an denen die Schicht begonnen hat, sondern alle Kalendertage, an denen eine Arbeitspflicht bestand (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 21 und 28, BAGE 137, 221; vgl. zu einem ähnlichen Tarifvertrag BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 11) .

    Als Divisor sind im Hinblick auf § 21 TVöD-V aF die in der Fünftagewoche möglichen 261 Arbeitstage einzusetzen (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25 und 29, BAGE 137, 221) .

    Als Anspruchsgrundlage für die verlangte Nachgewährung von Tarifurlaub aus dem Jahr 2012 kommen § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB in Betracht (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 16, BAGE 137, 221) .

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14
    Dabei kann es letztlich offenbleiben, ob die Tarifvertragsparteien die Formulierung "unbeschadet der Sätze" in einem zutreffenden Wortsinn benutzt haben (zum möglichen Wortverständnis BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 2 b (2) der Gründe, BAGE 110, 208; Wolff JZ 2012, 31 unter Hinweis auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit 3. Aufl. Rn. 87) .
  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

    Auszug aus BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14
    Es ist anerkannt, dass bei der Auslegung von Tarifverträgen eine Bindung an den möglichen Wortsinn eines Begriffs dann nicht besteht, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang das Vorliegen eines Redaktionsversehens ergibt (vgl. BAG 31. Oktober 1990 - 4 AZR 114/90 - BAGE 66, 177; JKOS/Krause 2. Aufl. § 4 Rn. 177; Thüsing/Braun/Wißmann Tarifrecht Kap. 4 Rn. 157; vgl. zu Gesetzen ebenso Wolff JZ 2012, 31, 33) .
  • LAG Sachsen, 01.08.2014 - 7 Sa 109/14

    Nachgewährung von Tarifurlaub für einen Angestellten im kommunalen

    Auszug aus BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 1. August 2014 - 7 Sa 109/14 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 145/14

    Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14
    Als Arbeitstage sind dabei in Ermangelung einer entsprechenden Regelung im TVöD-V aF nicht nur die Kalendertage zu berücksichtigen, an denen die Schicht begonnen hat, sondern alle Kalendertage, an denen eine Arbeitspflicht bestand (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 21 und 28, BAGE 137, 221; vgl. zu einem ähnlichen Tarifvertrag BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 11) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu sichern, ist die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung der für den Bezugszeitraum maßgeblichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln (sog. Umrechnung; vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 - Rn. 14; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221; 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - zu I 4 a der Gründe) .
  • BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15

    Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR

    (a) Es ist zwar anerkannt, dass bei der Auslegung von Tarifverträgen eine Bindung an den möglichen Wortsinn eines Begriffs dann nicht besteht, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang das Vorliegen eines Redaktionsversehens ergibt (BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 - Rn. 19) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 8 Sa 233/22

    Berechnung des tariflichen Freistellungsanspruchs für Arbeitnehmer in

    aaa) Danach gilt, dass, wenn die regelmäßige Arbeitszeit infolge von Schichtarbeit nicht regelmäßig 5 Tage pro Woche, sondern durchschnittlich auch mehr oder weniger Tage beträgt, für die Umrechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen ist, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht ist (BAG 08.11.1994 - 9 AZR 477/91 - Rn. 22; 05.11.2002 - 9 AZR 470/01 - Rn. 60; 15.03.2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 24 f.; 21.07.2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 19.01.2016 - 9 AZR 608/14 - Rn. 14, juris).

    Demgegenüber hat der regulär von montags bis freitags einer jeden Woche tätige Arbeitnehmer eine geschuldete Arbeitstageszahl von (5 x 52, 2 =) 261 Tagen (vgl. BAG 05.11.2002 - 9 AZR 470/01 - Rn. 66; 09.09.2003 - 9 AZR 468/02 - Rn. 83 f.; 15.03.2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 25; 21.07.2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 18; 19.01.2016 - 9 AZR 608/14 - Rn. 14, juris; die vom Bundesarbeitsgericht im Rahmen der Urlaubsberechnung teilweise vorgenommene Veranschlagung von 52 statt 52, 2 Wochen unter Berufung auf § 11 Abs. 1 S. 1 BUrlG [vgl. etwa BAG 05.11.2002 - 9 AZR 470/01 - Rn. 65, juris] kommt hier nicht zum Tragen).

    (vgl. BAG 05.11.2002 - 9 AZR 470/01 - Rn. 61 f., 69; 09.09.2003 - 9 AZR 468/02 - Rn. 85; 15.03.2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 26; 21.07.2015 - 9 AZR 145/14 - Rn. 17; 19.01.2016 - 9 AZR 608/14 - Rn. 14, juris) ergibt sich damit hinsichtlich der tarifvertraglich maximal vorgesehenen 8 Freistellungstage ein Anspruch des Klägers auf (8 x 238, 2 : 261 =) 7,3 Tage.

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der die erkennende Kammer auch hier wiederum in vollem Umfange folgt, gilt Folgendes: Enthält ein Tarifvertrag keine Regelungen zur Umwandlung des Urlaubsanspruchs eines vollzeitbeschäftigten in den eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, sind die für den vollbeschäftigten Arbeitnehmer maßgebenden Arbeitstage und die Arbeitstage, an denen ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zu arbeiten hat, rechnerisch zueinander in Beziehung zu setzen (BAG seit dem 27.01.1987 - 8 AZR 579/84, AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 97/90; BAG v. 15.03.2011 - 9 AZR 799/09, Rz. 15, BAGE 137, 221; BAG 19.01.2016 - 9 AZR 608/14, Rz. 14, AP Nr. 7 zu § 26 TVöD; BAG 20.06.2018 - 4 AZR 339/17, Rz. 32, NZA 2019, 264).

    b)Enthält ein Tarifvertrag keine Regelungen zur Umwandlung des Urlaubsanspruchs eines vollzeitbeschäftigten in den eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, sind - was bereits aufgezeigt worden ist - die für den vollbeschäftigten Arbeitnehmer maßgebenden Arbeitstage und die Arbeitstage, an denen ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zu arbeiten hat, rechnerisch zueinander in Beziehung zu setzen (BAG seit dem 27.01.1987 - 8 AZR 579/84, AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 97/90; BAG v. 15.03.2011 - 9 AZR 799/09, Rz. 15, BAGE 137, 221; BAG 19.01.2016 - 9 AZR 608/14, Rz. 14, AP Nr. 7 zu § 26 TVöD; BAG 20.06.2018 - 4 AZR 339/17, Rz. 32, NZA 2019, 264).

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 833/16

    Ausgleich für Feiertagsarbeit im Rahmen des TV-N MV

    aa) Es ist zwar anerkannt, dass bei der Auslegung von Tarifverträgen eine Bindung an den möglichen Wortsinn eines Begriffs dann nicht besteht, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang das Vorliegen eines Redaktionsversehens ergibt (BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 - Rn. 19) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2019 - 2 Sa 546/19

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TV-L bei 2 Kalendertage

    Selbst wenn man dieser Entscheidung nicht folgte und sich der zitierten BAG-Entscheidung des 9. Senats vom 21.07.2015 anschlösse, die für einen vergleichbaren Tarifvertrag (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe TV-V) entschied, dass bei einem Einsatz in der Nachtschicht, welcher sich über 24:00 Uhr erstreckte, nicht von einem Tag, sondern von zwei Tagen Arbeit auszugehen sei (vgl. für den TVöD - V a. F. auch BAG 19.01.2016 - 9 AZR 608/14 - zit. nach juris), würde kein Abgeltungsanspruch des Klägers entstehen, da der Beklagte den Urlaubsanspruch erfüllt hat und er im Übrigen für die Jahre 2015 und 2016 auch verfallen ist.

    Unabhängig von der vom BAG herangezogenen Formel für das ganze Jahr (vgl. BAG 21.07.2015, a. a. O.; BAG 19.01.2016, a. a. O., Rz. 14 bis 16) ergibt sich dies zwingend aus dem vorliegenden Schichtsystem.

  • LAG Hessen, 10.07.2020 - 3 Sa 927/18

    1) Grundsätzlich sind Umkleidezeiten (und dadurch veranlasste Wegezeiten) für das

    Redaktionsversehen können ausschließlich dann zu einer vom Tarifwortlaut abweichenden Auslegung des Tarifvertrages führen, wenn die Tarifnorm nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang unklar ist und der von den Tarifvertragsparteien erkennbar verfolgte Regelungszweck verfehlt wird (BAG 04. August 2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 37, NZA-RR 2016, 627, unter Verweis auf: BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 - Rn 19, ZTR 2016, 455; BAG 21. November 2012 - 4 AZR 139/11 - Rn. 16, AP § 1 TVG Nr. 54: Lufthansa; BAG 13. Dezember 1995 - 4 AZR 615/95, II 4 der Entscheidungsgründe, Rn. 40ff, NZA 1996, 1050, jeweils mwN.; für Gesetze z.B. BVerfG 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14 - NJW 2018, 361, Rn. 147).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2016 - 1 L 105/16

    Berechnung des Erholungsurlaubs

    Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht auf eine Kalenderwoche verteilt, muss für die Umrechnung eines nach Arbeitstagen bemessenen Urlaubs auf den längeren Zeitabschnitt abgestellt werden, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht ist (vgl. BAG, Urteile vom 15. März 2011, a. a. O. Rn. 24, und vom 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 -, juris Rn. 14).
  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 199/17

    1) Zulässige Berufung gegen Urteil 1. Instanz, dem keine ordnungsgemäße

    Redaktionsversehen können ausschließlich dann zu einer vom Tarifwortlaut abweichenden Auslegung des Tarifvertrages führen, wenn die Tarifnorm nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang unklar ist und der von den Tarifvertragsparteien erkennbar verfolgte Regelungszweck verfehlt wird (BAG 04. August 2016 - 6 AZR 129/15 - Rn. 37, NZA-RR 2016, 627, unter Verweis auf: BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 - Rn 19, ZTR 2016, 455; BAG 21. November 2012 - 4 AZR 139/11 - Rn. 16, AP § 1 TVG Nr. 54: Lufthansa; BAG 13. Dezember 1995 - 4 AZR 615/95, II 4 der Entscheidungsgründe, Rn. 40ff, NZA 1996, 1050, jeweils mwN.; für Gesetze z.B. BVerfG 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14 - NJW 2018, 361, Rn. 147).
  • ArbG Düsseldorf, 04.03.2020 - 15 Ca 19/20
    Deshalb gilt auch hier der Grundsatz: Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche, so erhöht oder vermindert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend (vgl. BAG 20.06.2018 - 4 AZR 339/17, juris-Rn. 32; BAG 19.01.2016 - 9 AZR 608/14, juris-Rn. 14).
  • ArbG Aachen, 19.11.2020 - 1 Ca 2501/20

    Auslegung Sanierungstarifvertrag

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1611/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1544/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1450/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • ArbG Aachen, 19.11.2020 - 3 Ca 2511/20

    Auslegung eines Sanierungstarifvertrags

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1501/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 193/17

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1545/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • LAG Hessen, 01.12.2017 - 3 Sa 1547/16

    Den Tarifvertragsparteien ist bei der Abfassung des § 24 Abs. 2a MTV Nr. 2 für

  • ArbG Aachen, 19.11.2020 - 3 Ca 2491/20
  • VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19

    Berechnung des Anspruchs auf Erholungsurlaub, rollierendes Wechselschichtsystem,

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