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   BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14   

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https://dejure.org/2015,43809
BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14 (https://dejure.org/2015,43809)
BAG, Entscheidung vom 20.10.2015 - 9 AZR 655/14 (https://dejure.org/2015,43809)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - 9 AZR 655/14 (https://dejure.org/2015,43809)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 TVG, § 1 TVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Betriebliche Übung - Günstigkeitsvergleich - Fahrtkostenzuschuss

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 4 Abs. 3 TVG, § 7 BRTV

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf einen Fahrgeldzuschuss aufgrund betrieblicher Übung; Ablösung von aus betrieblicher Übung erwachsenden Ansprüchen durch einen Firmentarifvertrag

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Übung - Günstigkeitsvergleich

  • rewis.io

    Betriebliche Übung - Günstigkeitsvergleich - Fahrtkostenzuschuss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; TVG § 4 Abs. 3
    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf einen Fahrgeldzuschuss aufgrund betrieblicher Übung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Übung - und der Günstigkeitsvergleich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf einen Fahrgeldzuschuss aufgrund betrieblicher Übung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Fahrgeldanspruch entsteht aus Routine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 352
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den arbeitsvertraglichen Vorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 mwN) .

    Unerheblich ist dabei, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29 mwN) .

    Zu vergleichen sind die in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen (sog. Sachgruppenvergleich, BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28 mwN) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Durchführung des Günstigkeitsvergleichs ist derjenige, in dem die normativ geltende tarifvertragliche Regelung mit der abweichenden vertraglichen Regelung kollidiert (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31 mwN) .

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und ob er auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .

    Ob das Zustandekommen einer betrieblichen Übung der vollen oder nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt, kann dahinstehen, da die Würdigung des Berufungsgerichts selbst bei uneingeschränkter Überprüfung nicht zu beanstanden ist (für eine uneingeschränkte Überprüfung zB: BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 58; offengelassen von BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 42) .

  • LAG Hamburg, 26.08.2014 - 2 Sa 70/13
    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. August 2014 - 2 Sa 70/13 - aufgehoben.
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Ob das Zustandekommen einer betrieblichen Übung der vollen oder nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt, kann dahinstehen, da die Würdigung des Berufungsgerichts selbst bei uneingeschränkter Überprüfung nicht zu beanstanden ist (für eine uneingeschränkte Überprüfung zB: BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 58; offengelassen von BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 42) .
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Die Zahlung des hier streitgegenständlichen Fahrgeldzuschusses erfolgte erkennbar nicht lediglich in (vermeintlicher) Erfüllung dieser Betriebsvereinbarung, was dem Entstehen eines Anspruchs aus betrieblicher Übung entgegenstände (vgl. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 21, BAGE 133, 337) .
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Ob das Zustandekommen einer betrieblichen Übung der vollen oder nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt, kann dahinstehen, da die Würdigung des Berufungsgerichts selbst bei uneingeschränkter Überprüfung nicht zu beanstanden ist (für eine uneingeschränkte Überprüfung zB: BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 58; offengelassen von BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 42) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und ob er auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Auch für einen konkludenten Anrechnungsvorbehalt der Beklagten ist nichts ersichtlich (vgl. dazu BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 18, BAGE 127, 319) .
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08

    Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
    Das gilt ebenso für durch betriebliche Übung entstandene Ansprüche, da sie nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Vertragstheorie Bestandteil des Individualarbeitsvertrags sind (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 483/08 - Rn. 11; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 524; Thüsing/Braun/Forst Tarifrecht Kap. 7 Rn. 36; Däubler/Deinert TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 608 f.; Wiedemann/Wank 7. Aufl. § 4 TVG Rn. 420, 425) .
  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 259/15

    Heilpädagogische Förderlehrer - Eigenschaft als Lehrkraft iSd. TVöD-V

    Zu vergleichen sind die in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen (sog. Sachgruppenvergleich, BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 655/14 - Rn. 20 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 7 Sa 438/16

    Urlaubsgeld - Arbeitsunfähigkeit - betriebliche Übung

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und ob er auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (BAG, Urteil vom 20. Oktober 2015 - 9 AZR 655/14 - NJOZ 2016, 1054 Rz. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1101/21

    Saalgruppenvergleich, Verpflegungszuschuss, Günstigkeitsprinzip

    Zu vergleichen sind die in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen im Rahmen eines so genannten Sachgruppenvergleichs (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 655/14 - Rn. 19 - 21).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21

    Saalgruppenvergleich, pauschalisierter Aufwendungsersatzanpruch, hier:

    Zu vergleichen sind die in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen im Rahmen eines so genannten Sachgruppenvergleichs (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 655/14 - Rn. 19 - 21).
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