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   BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97   

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BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97 (https://dejure.org/1999,39999)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1999 - 9 AZR 667/97 (https://dejure.org/1999,39999)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 (https://dejure.org/1999,39999)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 539/69

    Wiederholtes tatsächliches Verhalten - Verpflichtungswille - Tatsachenrichter -

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    Ob aus einem festgestellten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers ab geleitet werden kann, er wolle allen Arbeitnehmern zukünftig bestimmte Leistungen dauerhaft gewähren, haben die Tatsachengerichte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteile vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 4 2 9, 4 33 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Das Revisionsgericht hat nur zu prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tat sächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG Urteile vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 -, aaO; vom 16. April 1997 -1 0 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    Ob aus einem festgestellten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers ab geleitet werden kann, er wolle allen Arbeitnehmern zukünftig bestimmte Leistungen dauerhaft gewähren, haben die Tatsachengerichte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteile vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 4 2 9, 4 33 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    Der Kläger hätte im einzelnen darstellen müssen, inwiefern die Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO zu benennende Verfahrens normen verletzt und ohne die gerügten Verfahrensverletzungen anders entschieden worden wäre (vgl. BAG Urteile vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; vom 13. August 1 9 9 2 - 2 AZR 22/92 - AP Nr. 32 z u § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    Der Kläger hätte im einzelnen darstellen müssen, inwiefern die Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 a ZPO zu benennende Verfahrens normen verletzt und ohne die gerügten Verfahrensverletzungen anders entschieden worden wäre (vgl. BAG Urteile vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; vom 13. August 1 9 9 2 - 2 AZR 22/92 - AP Nr. 32 z u § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    a) Als betriebliche Übung wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers verstanden, das nach dessen Willen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen begründen sollen (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213, 218 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Senatsurteil vom 6. September 1 9 9 4 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92

    Arbeitsfreistellung am Heiligabend

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    a) Als betriebliche Übung wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers verstanden, das nach dessen Willen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen begründen sollen (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213, 218 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Senatsurteil vom 6. September 1 9 9 4 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    a) Als betriebliche Übung wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers verstanden, das nach dessen Willen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen begründen sollen (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213, 218 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Senatsurteil vom 6. September 1 9 9 4 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    Dafür, daß der Kläger wegen besonderer Umstände des Einzelfalles nach §§ 133, 157 BGB das Verhalten des Arbeitgebers anders verstehen mußte, hat die Revision entgegen § 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO keine hinreichen den Anhaltspunkte dargetan (vgl. BAG Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - AP Nr. 30 zu § 554 ZPO, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    a) Als betriebliche Übung wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers verstanden, das nach dessen Willen vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen begründen sollen (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213, 218 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Senatsurteil vom 6. September 1 9 9 4 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
    Das Revisionsgericht hat nur zu prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tat sächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG Urteile vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 -, aaO; vom 16. April 1997 -1 0 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1997 - 7 Sa 61/96
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Diese Feststellungen sind für den Senat gemäß § 559 ZPO bindend, die Revisionsklägerin hat insoweit keine formellen Rügen vorgebracht (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Bisher ist der Senat davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Zwar reichen Akte der internen Willensbildung nicht aus, um von einer arbeitgeberseitigen Erklärung gegenüber der Belegschaft auszugehen (so zu Aufsichtsratsbeschlüssen Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 -).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Akte der internen Willensbildung reichen nicht aus (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 113, 327), denn interne Beschlüsse sind als solche nicht mit der Abgabe einer Willenserklärung gegenüber der Belegschaft verbunden (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Gegen sie sind weder Rüge oder Gegenrüge erhoben worden (vgl. dazu Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 n. F. Nr. 39).

    a) Ob aus einem festgestellten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers abgeleitet werden kann, er wolle zukünftig bestimmte Leistungen dauerhaft gewähren, haben die Tatsachengerichte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - mwN).

    Bisher ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39; 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429).

  • BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99

    Stellenanzeige - Gesamtzusage - Nachteilsausgleich

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt, der sich aus der Sicht des Empfängers bestimmt (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - nv.).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Mit ihnen ist noch nicht die Abgabe einer Willenserklärung gegenüber der Belegschaft verbunden (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 -, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Diese Feststellungen sind für den Senat gemäß § 559 ZPO bindend, die Beklagte hat insoweit keine formellen Rügen vorgebracht (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39).
  • LAG Nürnberg, 23.07.2002 - 6 Sa 269/01

    Bemessung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Erfolgsbeteiligung; Auslegung von

    Entscheidend ist, dass der einzelne Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers als verbindliches Leistungsversprechen auffassen musste (vgl. etwa BAG vom 19.01.1999 - 9 AZR 667/97).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.03.2000 - 4 Sa 450/99

    Anspruch eines Berufskraftfahrers gegen seinen Arbeitgeber auf Erstattung eines

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  • LAG Nürnberg, 07.10.2003 - 6 (3) Sa 252/01

    Bemessung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Erfolgsbeteiligung; Auslegung von

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