Rechtsprechung
BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule
- openjur.de
Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule
- Bundesarbeitsgericht
Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 3 S 1 KuHSchulG NW 2008, § 2 Abs 1 S 1 KuHSchulG NW 2008, § 2 Abs 2 S 1 KuHSchulG NW 2008, § 1 Abs 2 Nr 7 KuHSchulG NW 2008, § 3 Abs 1 KuHSchulG NW 2008
Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrentenstreitigkeit - Konkurrentenklage; Passivlegitimation einer Kunsthochschule
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wie verklage ich eine Kunsthochschule? - die Konkurrentenklage des übergangenen Bewerbers
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 17.12.2010 - 2 Ca 964/10
- LAG Hamm, 21.07.2011 - 17 Sa 722/11
- BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11
- BAG, 30.10.2013 - 9 AZR 760/13
- BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 8/14
Papierfundstellen
- JR 2015, 49
- NZA-RR 2014, 52
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
Das Revisionsgericht hat prozessuale Erklärungen selbstständig auszulegen (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13) .Dies dient nicht zuletzt der hinreichenden Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Klagegegners als Erklärungsadressaten (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13) .
- BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 837/13
Konkurrentenklage - Zulassung zum Bewerbungsverfahren
Ist die Bezeichnung der beklagten Partei nicht eindeutig, ist diese durch Auslegung zu ermitteln (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 9 mwN) .Sofern auf das Rechtsverhältnis Arbeitsrecht anzuwenden ist, richtet sich der grundrechtsgleiche Anspruch allein gegen denjenigen, der durch den Vertragsschluss, den der Bewerber im Wege der Konkurrentenklage erstrebt, rechtlich gebunden werden soll (vgl. zum Besetzungsanspruch BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 16) .
- LAG München, 09.07.2014 - 5 Sa 712/13
Konkurrentenklage, Schadensersatz, Neuverbescheidung
Der hiernach am besten geeignete Bewerber für die ausgeschriebene Stelle hat einen Anspruch auf Besetzung (BAG v. 11.06.2013 - 9 AZR 668/11, Rn. 16).Ein solcher Antrag ist nur begründet, wenn sich die Auswahlentscheidung des Arbeitgebers als rechtsfehlerhaft erweist und die ausgeschriebene Stelle noch nicht besetzt ist (BAG vom 11.06.2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 19;… BAG vom 02.12.1997 - 9 AZR 668/96 Rn. 37).
- VG Karlsruhe, 21.10.2015 - 4 K 4108/15
Arbeitsrechtsweg für Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer …
Dies gilt auch für Streitigkeiten, die im Rahmen einer Stellenbewerbung entstehen, sofern ein Arbeitsverhältnis eingegangen werden soll (LAG München, Beschl. v. 10.12.2008 - 3 Ta 467/08 - juris), und zwar - entgegen der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung - auch dann, wenn der Einstellungsanspruch auf Art. 33 Abs. 2 GG gestützt wird (vgl. BAG, Urt. v. 11.06.2013 - 9 AZR 668/11 - juris).
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