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   BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14   

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https://dejure.org/2016,15523
BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14 (https://dejure.org/2016,15523)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2016 - 9 AZR 744/14 (https://dejure.org/2016,15523)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2016 - 9 AZR 744/14 (https://dejure.org/2016,15523)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 RettAssG, § 26 BBiG 2005, § 17 Abs 1 S 1 BBiG 2005, § 25 BBiG 2005
    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 RettAssG - Anspruch auf angemessene Vergütung

  • IWW

    §§ 26, ... 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, § 25 BBiG, 17 BBiG, § 17 BBiG, § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG, § 32 UrhG, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 17 Abs. 1 BBiG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit der Vergütung für die praktische Tätigkeit im Sinne von § 7 RettAssG

  • bag-urteil.com

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 RettAssG - Anspruch auf angemessene Vergütung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf angemessene Vergütung bei praktischer Tätigkeit iSd. § 7 RettAssG

  • rewis.io

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 RettAssG - Anspruch auf angemessene Vergütung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG § 17 Abs. 1 S. 1; BBiG § 25; BBiG § 26
    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 RettAssG; Anspruch auf angemessene Vergütung

  • rechtsportal.de

    BBiG § 17 Abs. 1 S. 1; BBiG § 25 ; BBiG § 26
    Angemessenheit der Vergütung für die praktische Tätigkeit im Sinne von § 7 RettAssG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der angehende Rettungssanitäter - und sein Anspruch auf angemessene Vergütung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 RettAssG - Anspruch auf angemessene Vergütung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Praktikum als Rettungsassistent muss vergütet werden

  • skverlag.de (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht für Rettungsassistenten im Praktikum

Sonstiges

  • 3me-rechtsanwaelte.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Vergütungspflicht für Rettungsassistenten im Praktikum bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1651
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 78/14

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Dies hat der Senat in dem Urteil vom 29. April 2015 (- 9 AZR 78/14 - Rn. 8 ff.) näher begründet.

    Maßgeblich dafür ist die Verkehrsanschauung (BAG 29. April 2015 - 9 AZR 78/14 - Rn. 28 mwN) .

    Wenn einschlägige tarifliche Regelungen fehlen, kann auf branchenübliche Sätze abgestellt werden, eine der Verkehrsauffassung des betreffenden Gewerbezweigs entsprechende Vergütung zugrunde gelegt oder auf Empfehlungen der Kammern oder Handwerksinnungen zurückgegriffen werden (st. Rspr., zuletzt BAG 29. April 2015 - 9 AZR 78/14 - Rn.  30 mwN) .

    Bezüglich seiner Anwendung ist revisionsrechtlich lediglich zu überprüfen, ob das Urteil das Bemühen um eine angemessene Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände erkennen lässt und ob das Landesarbeitsgericht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BAG 29. April 2015 - 9 AZR 78/14 - Rn. 29 mwN; vgl. auch BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 36) .

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Bezüglich seiner Anwendung ist revisionsrechtlich lediglich zu überprüfen, ob das Urteil das Bemühen um eine angemessene Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände erkennen lässt und ob das Landesarbeitsgericht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BAG 29. April 2015 - 9 AZR 78/14 - Rn. 29 mwN; vgl. auch BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 36) .

    Der Auszubildende muss nicht darlegen, dass die beanspruchte Vergütung in dem betreffenden Wirtschaftszweig bzw. -gebiet üblicherweise gezahlt wird (vgl. BAG 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 26; siehe zu § 6 Abs. 5 ArbZG, wo der Arbeitgeber die Darlegungslast für die Angemessenheit des Zuschlags trägt: BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 33) .

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 108/14

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Der Auszubildende muss nicht darlegen, dass die beanspruchte Vergütung in dem betreffenden Wirtschaftszweig bzw. -gebiet üblicherweise gezahlt wird (vgl. BAG 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 26; siehe zu § 6 Abs. 5 ArbZG, wo der Arbeitgeber die Darlegungslast für die Angemessenheit des Zuschlags trägt: BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 33) .

    Eine Ausbildungsvergütung, die so hoch ist, dass sie noch nicht gegen die guten Sitten verstößt, muss noch nicht angemessen sein (BAG 29. April 2015 - 9 AZR 108/14 - Rn. 23) .

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 89/11

    Berufsbildung - Angemessene Ausbildungsvergütung - Abgrenzung von industrieller

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht angemessen iSv. § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 vH unterschreitet ( BAG 26. März 2013 - 3 AZR 89/11  - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Sachsen, 30.09.2005 - 3 Sa 542/04

    Ausbildungsvergütung für Anerkennungsjahr zur Ausbildung zum Rettungsassistenten

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Mit Schreiben vom 11. Januar 2011 forderte der Kläger unter Hinweis auf ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 30. September 2005 (- 3 Sa 542/04 -) den Beklagten ohne Erfolg auf, ihm für die Zeit des geleisteten Praktikums bis zum 31. Januar 2011 die Tarifvergütung nach dem zwischen dem DRK-Bundesverband und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifvertrag - Tarifgebiet neue Bundesländer - zu zahlen.
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Die Regelung ist - wie schon die Vorgängernorm § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG in der bis zum 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) - nur eine Rahmenvorschrift und legt den Maßstab für die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nicht selbst fest ( BAG 22. Januar 2008 - 9 AZR 999/06  - Rn. 32 , BAGE 125, 285 ; vgl. auch BT-Drs. V/4260 S. 9) .
  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Bei dem Merkmal der "angemessenen Vergütung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff ( BAG 17. März 2015 - 9 AZR 732/13  - Rn. 11 ; vgl. zur Angemessenheit iSd. § 32 UrhG ebenso BVerfG 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1 BvR 1843/11  - Rn. 84 , BVerfGE 134, 204 ; zum angemessenen Zuschlag iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 156/15 - Rn. 23) .
  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 732/13

    Angemessene Ausbildungsvergütung - mit öffentlichen Mitteln geförderter

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Bei dem Merkmal der "angemessenen Vergütung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff ( BAG 17. März 2015 - 9 AZR 732/13  - Rn. 11 ; vgl. zur Angemessenheit iSd. § 32 UrhG ebenso BVerfG 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11, 1 BvR 1843/11  - Rn. 84 , BVerfGE 134, 204 ; zum angemessenen Zuschlag iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 156/15 - Rn. 23) .
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 2009 (- 5 AZR 436/08 - BAGE 130, 338) ferner rügt, es sei vom Kläger zu keinem Zeitpunkt dargetan worden, dass mehr als 50 vH der Arbeitgeber des Wirtschaftsgebiets tarifgebunden seien oder die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 vH der Arbeitnehmer des Wirtschaftsgebiets beschäftigten, verkennt er, dass es nach § 17 Abs. 1 BBiG auf die Angemessenheit der Vergütung, nicht auf ihre Üblichkeit ankommt.
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 224/05

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14
    a) Soweit der Beklagte meint, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 2005 (- 6 AZR 224/05 -) lasse es nicht zu, "Anhaltspunkte" aus nicht einschlägigen Tarifverträgen als Maßstab heranzuziehen, verkennt er, dass der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil darauf hingewiesen hat, dass im Falle des Fehlens einer tariflichen Regelung auf branchenübliche Sätze abgestellt oder eine der Verkehrsauffassung des betreffenden Industriezweigs entsprechende Vergütung zugrunde gelegt werden kann (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 224/05 - Rn. 12) .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    aa) Die Feststellung des Bestehens und Inhalts einer Verkehrsanschauung ist eine im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Frage, deren tatrichterliche Beantwortung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle daraufhin unterliegt, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung einen falschen rechtlichen Maßstab angelegt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 377/16 - Rn. 13 f.; 12. April 2016 - 9 AZR 744/14 - Rn. 13 ff.; BGH 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Rn. 33; 17. Mai 2018 - I ZR 252/16 - Rn. 39) .
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