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   BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12   

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BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12 (https://dejure.org/2013,35379)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2013 - 9 AZR 75/12 (https://dejure.org/2013,35379)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 (https://dejure.org/2013,35379)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Einlegung der Berufung - Vertretung durch Rechtsanwalt

  • openjur.de

    Einlegung der Berufung; Vertretung durch bei der Partei angestellten Rechtsanwalt

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Einlegung der Berufung - Vertretung durch bei der Partei angestellten Rechtsanwalt

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungseinlegung durch den angestellten Rechtsanwalt - auf dem Briefkopf der Arbeitgeberin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Partei angestellter Rechtsanwalt muss gesonderte Vollmacht zur Prozessvertretung vorlegen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eine Partei wird nicht ordnungsgemäß vertreten, wenn der Rechtsanwalt als Angestellter der Partei handelt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einlegung der Berufung - Vertretung durch Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 247
  • NZA 2014, 502
  • JR 2014, 412
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10

    Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Die Postulationsfähigkeit des Prozessbevollmächtigten ist eine Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH 15. März 2013 - V ZR 156/12 - Rn. 13, BGHZ 197, 61) , die grundsätzlich zum Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung vorliegen muss (vgl. BGH 26. April 2012 - VII ZB 83/10 - Rn. 11) .
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08

    Handeln auch im eigenen Namen bei Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Das Auslegungsergebnis, zu dem das Berufungsgericht gelangt ist, unterliegt der vollständigen Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH 22. April 2009 - IV ZB 34/08 - Rn. 8) .
  • BAG, 19.03.1996 - 2 AZB 36/95

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Legt ein angestellter Rechtsanwalt ein Rechtsmittel ein, muss der Rechtsmittelschrift zu entnehmen sein, dass der Handelnde als unabhängiger Prozessbevollmächtigter auftritt und als solcher ohne Bindung an die Weisungen seines Mandanten die Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt (vgl. BAG 19. März 1996 - 2 AZB 36/95 - zu II der Gründe, BAGE 82, 239) .
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Eine Partei wird nicht ordnungsgemäß vertreten, wenn der Rechtsanwalt als Angestellter der Partei handelt (vgl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 839/09 - Rn. 20) .
  • LAG Hamm, 02.09.2011 - 7 Sa 521/11

    Unzulässige Berufung bei formwidriger Einlegung durch nicht zugelassene

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. September 2011 - 7 Sa 521/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 11 mwN) .
  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92

    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts: Genehmigung von Schriftsätzen eines

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Nach Fristablauf ist eine rückwirkende Heilung grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - zu II 3 der Gründe) .
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Zwar kann eine mangels Postulationsfähigkeit des Handelnden unwirksame Prozesshandlung regelmäßig durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten genehmigt werden (vgl. BGH 7. Juni 1990 - III ZR 142/89 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 111, 339) .
  • BGH, 15.03.2013 - V ZR 156/12

    Kirchengesetzliche Regelungen von "Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR" über die

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12
    Die Postulationsfähigkeit des Prozessbevollmächtigten ist eine Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH 15. März 2013 - V ZR 156/12 - Rn. 13, BGHZ 197, 61) , die grundsätzlich zum Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung vorliegen muss (vgl. BGH 26. April 2012 - VII ZB 83/10 - Rn. 11) .
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Ihre Postulationsfähigkeit ist nicht zweifelhaft (vgl. dazu BAG v. 17.09.2013 - 9 AZR 75/12, juris).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die

    Danach kann die Partei selbst den Prozess nicht führen, vielmehr ist die Vornahme von Prozesshandlungen - wie das Einreichen einer Berufungsbegründung - postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten vorbehalten (etwa BAG 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 58/14

    Kammerrechtsbeistand - Postulationsfähigkeit

    Die Einlegung der Berufung durch Kammerrechtsbeistand J war damit unwirksam (vgl. zu dieser Konsequenz auch BAG 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 - Rn. 15; BGH 18. Juli 2014 - V ZR 287/13 - Rn. 14) .

    Der Mangel der Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 - Rn. 8; BGH 11. Oktober 2005 - XI ZR 398/04 - zu II 2 c der Gründe) .

    Bei fristgebundenen Prozesshandlungen muss die Genehmigung einer bis dahin unwirksamen Handlung vor Fristablauf erklärt werden (BAG 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 - Rn. 15) .

    Eine rückwirkende Heilung kommt nicht in Betracht (vgl. BAG 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 - aaO; BGH 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - zu II 3 der Gründe; ErfK/Koch 15. Aufl. § 11 ArbGG Rn. 7) .

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

    In diesem Fall muss sich aus dem Text der Beschwerde oder den Umständen ergeben, dass die Einlegung nicht in der Funktion als abhängiger Syndikusanwalt, sondern in derjenigen als unabhängiger Rechtsanwalt, einem unabhängigen Organ der Rechtspflege, erfolgt (so schon ausdrücklich BAG vom 19.03.1996, 2 AZB 36/95, Rn. 7 der Gründe; ebenso BAG vom 16.11.2011, 4 AZR 839/09, Rn. 20 am Ende der Gründe; BAG vom 17.09.2013, 9 AZR 75/12, Rn. 8 ff., jeweils zitiert nach juris); Künzl in Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 11 Rn. 29a am Ende; Schwab/Weth, ArbGG, § 11 Rn. 116; Vossen in Gemeinschaftskommentar zum ArbGG, § 66 Rn. 93; Kalb in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtskommentar, § 11 ArbGG, Rn. 16).

    Ein eigenes, auf die Prozessbevollmächtigte hinweisendes Aktenzeichen (vgl. BAG vom 17.09.2013, a.a.O., Rn. 12), ist dem Schriftsatz nicht zu entnehmen.

    Vielmehr ist vorliegend nicht zu erkennen, dass die Unterzeichnerin als von der Beteiligten zu 1.) verschiedene Person und gerade als Prozessbevollmächtigte in ihrer Eigenschaft als unabhängige Rechtsanwältin gehandelt hätte (ähnlich BAG vom 17.09.2013, a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

    In diesem Fall muss sich aus dem Text der Beschwerde oder den Umständen ergeben, dass die Einlegung nicht in der Funktion als abhängiger Syndikusanwalt, sondern in derjenigen als unabhängiger Rechtsanwalt, einem unabhängigen Organ der Rechtspflege, erfolgt (so schon ausdrücklich BAG vom 19.03.1996, 2 AZB 36/95, Rn. 7 der Gründe; ebenso BAG vom 16.11.2011, 4 AZR 839/09, Rn. 20 am Ende der Gründe; BAG vom 17.09.2013, 9 AZR 75/12, Rn. 8 ff., jeweils zitiert nach juris); Künzl in Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 11 Rn. 29a am Ende; Schwab/Weth, ArbGG, § 11 Rn. 116; Vossen in Gemeinschaftskommentar zum ArbGG, § 66 Rn. 93; Kalb in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtskommentar, § 11 ArbGG, Rn. 16).

    Ein eigenes, auf die Prozessbevollmächtigte hinweisendes Aktenzeichen (vgl. BAG vom 17.09.2013, a.a.O., Rn. 12), ist dem Schriftsatz nicht zu entnehmen.

    Vielmehr ist vorliegend nicht zu erkennen, dass die Unterzeichnerin als von der Beteiligten zu 1.) verschiedene Person und gerade als Prozessbevollmächtigte in ihrer Eigenschaft als unabhängige Rechtsanwältin gehandelt hätte (ähnlich BAG vom 17.09.2013, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 08.08.2017 - 3 Sa 764/16

    Berufung; Zulässigkeit; Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Prozessvollmacht;

    Nur dieser handelt mit der für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderlichen Postulationsfähigkeit (BAG vom 18.06.2015 - 2 AZR 58/14, juris, Rz. 16 ff; BAG vom 17.09.2013 - 9 AZR 75/12, juris, Rz. 15).
  • BGH, 24.03.2015 - VIII ZB 91/14

    Weitere Mitwirkung wegen Befangenheit abgelehnter Richter bei eindeutig

    Denn eine - wie hier - bei dem Bundesgerichtshof einzulegende Rechtsbeschwerde unterliegt dem in § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO geregelten Anwaltszwang, dessen verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit seit langem geklärt ist (BVerfG, WM 2011, 989 mwN); ein von der Partei gleichwohl eigenhändig eingelegtes Rechtsmittel stellt deshalb nach allgemeiner Auffassung keine wirksame Prozesshandlung dar (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 1984 - IX ZR 33/83, BGHZ 90, 249, 252 f.; vom 7. Juni 1990 - III ZR 142/89, BGHZ 111, 339, 342; vom 3. März 2004 - IV ZR 458/02, NJW-RR 2004, 755 unter 2 a; BAG, NJW 2014, 247, 248).
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

    Dann ist die Genehmigung durch einen postulationsfähigen Prozessvertreter nur bis zum Fristablauf möglich (BAG 17.09.2013 - 9 AZR 75/12, juris Rn. 15).
  • LAG Köln, 19.01.2016 - 12 Sa 319/15

    Maßgebliches Recht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen

    Die Frage, ob eine Partei sich bei der Einlegung der Berufung ordnungsgemäß hat vertreten lassen, ist durch Auslegung der Berufungsschriftsätze zu beantworten (BAG 17. September 2013 - 9 AZR 75/12 - Rn. 10) .
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