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   BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09   

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https://dejure.org/2011,2261
BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09 (https://dejure.org/2011,2261)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2011 - 9 AZR 750/09 (https://dejure.org/2011,2261)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 (https://dejure.org/2011,2261)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • openjur.de

    Vorruhestandsbezug; Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • Bundesarbeitsgericht

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 2 Abs 2 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG
    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 2 Abs 2 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG
    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung von Frauen der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1951 wegen des Geschlechts beim Vorruhestandsbezug

  • Betriebs-Berater

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • rewis.io

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung von Frauen der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1951 wegen des Geschlechts beim Vorruhestandsbezug

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilweise Unwirksamkeit einer Vorruhestandsvereinbarung wegen mittelbarer Diskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Vorruhestandsleistungen bis zum frühestmöglichen Renteneintritt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung von Frauen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Frauen bei Vorruhestandsleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 136
  • NJW 2011, 2535
  • ZIP 2011, 1581
  • MDR 2011, 1300
  • NZA 2011, 740
  • BB 2011, 1651
  • DB 2011, 2043
  • JR 2012, 400
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09
    (1) Nach § 33 Abs. 1 AGG unterfallen allein Sachverhalte, die bei Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 bereits abgeschlossen waren, dem vormals geltenden Recht der §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 BGB bzw. dem ehemaligen Beschäftigtenschutzgesetz (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, BAGE 129, 105; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, BAGE 129, 72) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Arbeitgeber, der an die sozial-versicherungsrechtlichen Unterscheidungen anknüpft und deswegen benachteiligend handelt, seine Handlungen uneingeschränkt an den Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG messen lassen muss (vgl. 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 46, BAGE 129, 72) .

    (cc) Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (so das obiter dictum des Senats in der Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 58, BAGE 129, 72) .

    Demgegenüber dient der Vorruhestandsbezug, wie sich schon aus dem Begriff ergibt, aufgrund der Anknüpfung an bestimmte Mindestalter und Betriebszugehörigkeitszeiten sowie die Fortdauer bis zum Bezug der Altersrente der Übergangsversorgung (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 57, BAGE 129, 72; 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe, EzA TVG § 4 Lufthansa Nr. 9) .

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09
    (dd) Dieses Regelungsziel unterscheidet sich von dem Zweck einer Überbrückungsbeihilfe, wie sie der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2006 zugrunde lag (- 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196) .

    Der Sechste Senat hat für eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und das Entgeltbenachteiligungsverbot des § 612 Abs. 3 BGB in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung abgelehnt, obwohl die Überbrückungsbeihilfe ebenfalls mit der Erfüllung der "Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes" enden sollte (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09
    Derartige Leistungen zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung (vgl. zur Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31) .

    Die Vorruhestandsvereinbarung hat damit den Charakter einer sozialen Absicherung bis zum Erreichen des Alters, in dem der Arbeitnehmer Altersversorgungsleistungen beziehen kann (vgl. zur Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31) .

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09
    Demgegenüber dient der Vorruhestandsbezug, wie sich schon aus dem Begriff ergibt, aufgrund der Anknüpfung an bestimmte Mindestalter und Betriebszugehörigkeitszeiten sowie die Fortdauer bis zum Bezug der Altersrente der Übergangsversorgung (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 57, BAGE 129, 72; 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe, EzA TVG § 4 Lufthansa Nr. 9) .
  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2147/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. August 2009 - 16 Sa 2147/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Leistungsanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09
    Übergangsgelder, durch deren Zahlung die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der Rentenberechtigung überbrückt werden soll, knüpfen nicht an den Eintritt in den Ruhestand an (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1 Nr. 58) .
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09
    (1) Nach § 33 Abs. 1 AGG unterfallen allein Sachverhalte, die bei Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 bereits abgeschlossen waren, dem vormals geltenden Recht der §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 BGB bzw. dem ehemaligen Beschäftigtenschutzgesetz (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, BAGE 129, 105; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, BAGE 129, 72) .
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - [Andersen] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) führt ebenso wenig zu einem Klärungsbedarf wie die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 (- 9 AZR 584/09 - und - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740) .

    Bei derartigen Leistungen ist es darum nach der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15. Februar 2011 -  9 AZR 584/09 - Rn. 46 ff. und - 9 AZR 750/09 - Rn. 32 ff., NZA 2011, 740, für eine Benachteiligung von Frauen) mit dem Regelungszweck nicht zu vereinbaren, die Zahlungen ab dem Alter, von dem an Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können, einzustellen .

    Angesichts der unterschiedlichen Regelungsziele der tariflichen Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich und der Leistungen, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 zugrunde lagen, besteht auch insoweit kein Klärungsbedarf (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 49 und - 9 AZR 750/09 - Rn. 36, aaO) .

  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

    Übergangsgelder, durch deren Zahlung die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der Rentenberechtigung überbrückt werden soll, knüpfen nicht an den Eintritt in den Ruhestand an (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - ERGE 137, 136) und gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung ( vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - APTVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31).

    Dies ist hier der Fall, da § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung direkt an das Merkmal der Schwerbehinderung anknüpft, wenn er Rechtsfolgen bezogen auf die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente wegen Schwerbehinderung regelt (ebenfalls eine unmittelbare Benachteiligung in den Fällen annehmend, in denen an die frühere Möglichkeit des Rentenbezugs wegen eines verpönten Merkmals angeknüpft wird: BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12 - a. a. O.; LAG Köln 19. November 2013 - 12 Sa 692/13 LAGE § 112 BetrVG 2001 Nr. 9, in vergleichbaren Fällen eine mittelbare Diskriminierung annehmend BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - BAGE 137, 136; LAG Berlin;Brandenburg, 12. März 2014 - 23 Sa 1807/13 - Juris) .

    (b) Die in § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz der Dienstvereinbarung und die in § 2 Abs. 2 des Aufhebungsvertrages getroffenen Regelungen bedingen eine Schlechterstellung der schwerbehinderten gegenüber den nichtschwerbehinderten Arbeitnehmern, weil sie zu einer kürzeren Bezugsdauer für Übergangsgeld für schwerbehinderte Arbeitnehmer führen (so auch BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/99 - BAGE 137, 136, ohne insofern auf den konkreten finanziellen Nachteil abzustellen, der durch den Bezug von Altersrente statt Übergangsgeld eintritt) .

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Der Arbeitnehmer soll regelmäßig wirtschaftlich so lange abgesichert werden, bis er das Alter erreicht, in dem Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - Rn. 34, BAGE 137, 136) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

    Die Bankbediensteten der Beklagten sollen wirtschaftlich so lange abgesichert werden, bis sie das Alter erreichen, ab dem Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09, Rn. 34).

    Die Bankbediensteten der Beklagten sollen wirtschaftlich so lange abgesichert werden, bis sie das Alter erreichen, ab dem Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09, Rn. 34).

  • LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn;

    Nach § 33 Abs. 1 AGG ist das vor Inkrafttreten des AGG geltende Recht auf Sachverhalte anzuwenden, die am 18.08.2006 bereits abgeschlossen waren (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 20/07, NZA 2009, 489 Rn. 55; BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09, NZA 2011, 740 Rn. 23).

    Erst zu diesem Zeitpunkt verwirklichte sich die Benachteiligung (vgl. BAG 20.04.2010 a.a.O. Rn. 63; BAG 15.02.2011 a.a.O. Rn. 23).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11

    Schadenersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund des Alters und des

    Entscheidend ist, ob zwischen der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung und dem in Bezug genommenen Renteneintrittsalter ein sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740 = NJW 2011, 2535 = AP Nr. 3 zu § 7 AGG).

    Außerdem diene das Vorruhestandsgeld einem sozialpolitischen Überbrückungszweck im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (Bezug auf BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740), was es ermögliche, auf den frühesten möglichen Renteneintritt abzustellen.

    Entscheidend ist, ob zwischen der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung und dem in Bezug genommenen Renteneintrittsalter ein sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740 = NJW 2011, 2535 = AP Nr. 3 zu § 7 AGG).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 06.05.2015 - 6 Ca 1381/14
    Derartige Verweisungen auf eine vorzeitige Beendigung eines Rechtsverhältnisses vor Eintritt in die reguläre Altersrente sind im Arbeitsleben, auch und gerade im Bereich des öffentlichen Dienstes im Zusammenhang mit Vorruhestands- und Altersteilzeitverträgen als Gestaltungsinstrument so verbreitet , dass ihre Aufnahme in Formulararbeitsverträge nicht als überraschend anzusehen ist (vgl. BAG , Urteil vom 15 . 02 . 2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740 ff . m . w . N.; BAG , Urteil vom 12 . 11 . 2013 - 9 AZR 484/12 - ZTR 2014, 279 ff. m. w . N . ) .

    Übergangs- oder Vorruhestandsgelder , durch deren Zahlung die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses einerseits und dem Zeitpunkt der Rentenberechtigung anderseits überbrückt werden sollen , knüpfen nicht an den Eintritt in den Ruhestand an (vgl. zu dieser Problematik : SAG, Urteil von 15.02 . 2011 - 9 AZR 750/09 - a . a . 0 . , m. w . N. ; BAG, Urteil vom 10 . 02.2009 - 3 AZR 783/07 - AP Nr . 58 zu § 1 BetrAVG) .

    Derartige Leistungen zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung (vgl. auch BAG , Urteil vom 15 . 02 . 2011 - 9 AZR 750/09 - a . a. 0 . ) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11

    Betriebsvereinbarung mit Ablehnungsfiktion hinsichtlich Schweigens auf das

    Der Vorruhestandsbezug dient der Übergangsversorgung bis zum Bezug der Altersrente (BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011 Rn. 37).
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