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   BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09   

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https://dejure.org/2011,10246
BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09 (https://dejure.org/2011,10246)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2011 - 9 AZR 751/09 (https://dejure.org/2011,10246)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 751/09 (https://dejure.org/2011,10246)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09
    (1) Nach § 33 Abs. 1 AGG unterfallen allein Sachverhalte, die bei Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 bereits abgeschlossen waren, dem vormals geltenden Recht der §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 BGB bzw. dem ehemaligen Beschäftigtenschutzgesetz (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, BAGE 129, 105; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, BAGE 129, 72) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Arbeitgeber, der an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen anknüpft und deswegen benachteiligend handelt, seine Handlungen uneingeschränkt an den Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG messen lassen muss (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 46, BAGE 129, 72) .

    (cc) Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (so das obiter dictum des Senats in der Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 58, BAGE 129, 72) .

    Demgegenüber dient der Vorruhestandsbezug, wie sich schon aus dem Begriff ergibt, aufgrund der Anknüpfung an bestimmte Mindestalter und die Betriebszugehörigkeitszeiten sowie die Fortdauer bis zum Bezug der Altersrente der Übergangsversorgung (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 57, BAGE 129, 72; 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe, EzA TVG § 4 Lufthansa Nr. 9) .

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09
    (dd) Dieses Regelungsziel unterscheidet sich von dem Zweck einer Überbrückungsbeihilfe, wie sie der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2006 zugrunde lag (- 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196) .

    Der Sechste Senat hat für eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und das Entgeltbenachteiligungsverbot des § 612 Abs. 3 BGB in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung abgelehnt, obwohl die Überbrückungsbeihilfe ebenfalls mit der Erfüllung der "Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes" enden sollte (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09
    Derartige Leistungen zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung (vgl. zur Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31) .

    Die Vorruhestandsvereinbarung hat damit den Charakter einer sozialen Absicherung bis zum Erreichen des Alters, in dem der Arbeitnehmer Altersversorgungsleistungen beziehen kann (vgl. zur Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31) .

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09
    Demgegenüber dient der Vorruhestandsbezug, wie sich schon aus dem Begriff ergibt, aufgrund der Anknüpfung an bestimmte Mindestalter und die Betriebszugehörigkeitszeiten sowie die Fortdauer bis zum Bezug der Altersrente der Übergangsversorgung (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 57, BAGE 129, 72; 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe, EzA TVG § 4 Lufthansa Nr. 9) .
  • LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2148/08

    Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. August 2009 - 16 Sa 2148/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07

    Leistungsanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09
    Übergangsgelder, durch deren Zahlung die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der Rentenberechtigung überbrückt werden soll, knüpfen nicht an den Eintritt in den Ruhestand an (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1 Nr. 58) .
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09
    (1) Nach § 33 Abs. 1 AGG unterfallen allein Sachverhalte, die bei Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 bereits abgeschlossen waren, dem vormals geltenden Recht der §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 BGB bzw. dem ehemaligen Beschäftigtenschutzgesetz (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, BAGE 129, 105; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, BAGE 129, 72) .
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