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   BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16   

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https://dejure.org/2017,5984
BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16 (https://dejure.org/2017,5984)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2017 - 9 AZR 76/16 (https://dejure.org/2017,5984)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 (https://dejure.org/2017,5984)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 EGRL 104/2008, Art 3 Abs 1 Buchst a EGRL 104/2008, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG
    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

  • IWW

    §§ 145 ff. BGB, §§ ... 133, 157 BGB, § 1 Abs. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2008/104/EG, Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG, Richtlinie 2008/104/EG, §§ 15, 15a, 16 AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 10 Abs. 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 9 Nr. 1, § 1 AÜG, § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AÜG, § 12 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 12 Abs. 2 AÜG, § 242 BGB, § 117 Abs. 1 BGB, § 117 Abs. 2 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerstatus - Anwendungsbereich des AÜG

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Geschäftsführer verleiht sich selbst

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitnehmerstatus; GmbH-Geschäftsführer; "Selbstüberlassung"

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvertrag und Arbeitnehmereigenschaft

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Arbeitnehmerstatus des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH bei Überlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Die Selbstüberlassung von Geschäftsführern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der GmbH-Geschäftsführer als Leiharbeitnehmer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers?

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Statuswechsel durch Selbstausleihe?

Besprechungen u.ä.

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstüberlassung eines alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 6
  • NJW 2017, 2058
  • ZIP 2017, 31
  • ZIP 2017, 836
  • MDR 2017, 827
  • NZA 2017, 572
  • BB 2017, 947
  • NZG 2017, 630
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Es handelt sich um ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers, das doppelte Relevanz hat: Einerseits ist es notwendige Bedingung, um überhaupt vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bzw. vom Status als Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn ausgehen zu können (st. Rspr., vgl. zB zuletzt BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 14; vgl. seit 1. April 2017 auch § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Es handelt sich um ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers, das doppelte Relevanz hat: Einerseits ist es notwendige Bedingung, um überhaupt vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bzw. vom Status als Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn ausgehen zu können (st. Rspr., vgl. zB zuletzt BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 14; vgl. seit 1. April 2017 auch § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Seine Ansprüche, die sich allein gegen den Verleiher richteten, wären nach den Grundsätzen über das faktische Arbeitsverhältnis und der Schadensersatzbestimmung des § 10 Abs. 2 AÜG aF zu ermitteln (vgl. BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 28, BAGE 158, 6; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 54) .

    Sie betreffen nicht die Struktur der Arbeitnehmerüberlassung, die durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet ist (vgl. EuGH 14. November 2018 - C-18/17 - Rn. 27; 18. Juni 2015 - C-586/13 - [Martin Meat] Rn. 33; BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 21, BAGE 158, 6; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 29) .

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Das als Scheingeschäft geschlossene Rechtsgeschäft kann zugleich den Tatbestand eines von den Parteien ernstlich gewollten Rechtsgeschäfts verdecken und gemäß § 117 Abs. 2 BGB deren Rechtsbeziehungen bestimmen, wenn der Teil der Vertragsbestimmungen, der dem wirklichen Willen der Vertragspartner entspricht, für sich allein eine vertragliche Haftung begründen kann, also rechtsgültig und wirksam ist (vgl. BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 44, BAGE 158, 6) .

    Seine Ansprüche, die sich allein gegen den Verleiher richteten, wären nach den Grundsätzen über das faktische Arbeitsverhältnis und der Schadensersatzbestimmung des § 10 Abs. 2 AÜG aF zu ermitteln (vgl. BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 28, BAGE 158, 6; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 54) .

    Arbeitnehmerüberlassung iSd. AÜG setzt voraus, dass es sich bei der zur Arbeitsleistung an einen Entleiher überlassenen Person um einen Arbeitnehmer iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG handelt (vgl. BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 21, BAGE 158, 6; 17. März 2015 - 1 ABR 62/12 (A) - Rn. 11, BAGE 151, 131) .

    Nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/104/EG, der den Begriff "Leiharbeitnehmer" bestimmt, findet die Richtlinie nicht nur auf diejenigen Arbeitnehmer Anwendung, die mit einem Leiharbeitsunternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, sondern auch auf Personen, die mit einem solchen Unternehmen ein "Beschäftigungsverhältnis" eingegangen sind, aufgrund dessen sie während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringen, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhalten, und die in dem betreffenden Mitgliedsstaat aufgrund der zu erbringenden Arbeitsleistung geschützt sind (vgl. EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 33, 43; 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 34; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 39; BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 24, BAGE 158, 6) .

    Die Eigenschaft als "Arbeitnehmer" iSd. Unionsrechts hängt von den Bedingungen ab, unter denen das Mitglied des Leitungsorgans bestellt wurde, der Art der ihm übertragenen Aufgaben, dem Rahmen, in dem diese Aufgaben ausgeführt werden, dem Umfang der Befugnisse des Mitglieds und der Kontrolle, der es innerhalb der Gesellschaft unterliegt, sowie der Umstände, unter denen es abberufen werden kann (vgl. EuGH 9. Juli 2015 - C-229/14 - [Balkaya] Rn. 38; 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 47; BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 24, BAGE 158, 6) .

    Auch der Minderheitsgesellschafter ist bei Bestehen einer Sperrminorität im Regelfall kein Arbeitnehmer (BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 22, BAGE 158, 6) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16

    Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - ambulante Dialyseeinrichtung

    Eine Überlassung zur Arbeitsleistung liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 21, juris = NZA 2017, 572).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - L 26 BA 6/20

    UG (haftungsbeschränkt) - juristische Person - Pflegekraft - Statusfeststellung -

    Nach diesen Maßstäben war die Klägerin als Alleingesellschafterin der P UG entsprechend der bestandskräftigen Feststellung durch die Beklagte mit Bescheid vom 11. September 2015 nicht deren Arbeitnehmerin und unterfiel damit auch nicht unmittelbar dem Anwendungsbereich des AÜG (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - juris Rn. 21 [Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH]).

    Bei dieser Sachlage ist ein Rechtsbindungswille der Beigeladenen zu 1 dahingehend, zusätzlich zu der Vertragsbeziehung zur P UG ein weiteres Rechtsverhältnis mit der Klägerin als natürlicher Person begründen zu wollen (etwa durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten, vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - juris Rn. 19), weder erkennbar noch zu unterstellen.

    Vertragsgestaltungen können nur dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn sie gravierend von den Gestaltungsmöglichkeiten abweichen, die nach der Konzeption des Gesetzes noch gebilligt sind (zu Vorstehendem vgl. BAG, Urteile vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - juris Rn. 38 [Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH]; vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - juris Rn. 38 [Rechtsmissbrauchskontrolle bei Befristung]).

    Solche Umstände sind auch nicht, wie die Beklagte letztlich geltend macht, allein mit der "Zwischenschaltung" der P UG mit dem unterstellten Ziel der Benachteiligung der Sozialversicherung zu begründen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - juris Rn. 39 im Hinblick auf eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften [Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH]).

  • SG Berlin, 08.05.2017 - S 81 KR 988/16

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Die Wertungen des AÜG stehen dem nicht entgegen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 -).

    Insofern folgt das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen der Klägerin zu 1 und dem Kläger zu 2 nicht schon aus § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG wegen des Fehlens einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (siehe dazu BAG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 -, Rn. 20 ff.; Hoch, BB 2016, 1658, 1660 f.; Lembke, NZA 2013, 1312, 1315).

  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Zwar kann in dem einvernehmlichen Austausch von Dienstleistung und Vergütung der übereinstimmende Wille der Parteien zum Ausdruck kommen, einander zu den tatsächlich erbrachten Leistungen arbeitsvertraglich verbunden zu sein (vgl. BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 18, BAGE 158, 6; 9. April 2014 - 10 AZR 590/13 - Rn. 26) .
  • LSG Sachsen, 15.11.2022 - L 9 BA 38/19
    Anders als dem der Entscheidung des BAG vom 17.01.2017 - 9 AZR 76/16 - zugrundeliegenden Fall handelt es sich vorliegend um eine UG mit einem Solo-Selbständigen, deren unternehmerische Tätigkeit sich in der Überlassung dessen eigener Arbeitskraft ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG an eine Dritte erschöpfte.
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

    Kein Scheingeschäft liegt vor, wenn es zur Herbeiführung des von den Parteien tatsächlich beabsichtigten Erfolgs der wirksamen Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäfts gerade bedarf (BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 44, BAGE 158, 6; 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 115, 165) .
  • LAG Köln, 06.05.2022 - 9 Ta 18/22

    Arbeitnehmereigenschaft eines freiberuflich angestellten Praxisvertreters;

  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16

    Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

  • LAG Hessen, 14.06.2019 - 10 Sa 7/19

    Arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff; Berücksichtigung einer Strafverurteilung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17

    Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber - Strohmanngeschäft

  • LAG Bremen, 06.05.2020 - 3 Sa 47/19

    Klageänderung in der Berufungsinstanz; Arbeitnehmerüberlassung und

  • LAG Hamm, 23.11.2018 - 2 Ta 372/18

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Klage auf

  • LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16

    Begriff der Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 501/19

    1. Steht fest, dass einer der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

  • ArbG Siegen, 05.03.2020 - 1 Ca 568/19
  • LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 979/16

    Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag

  • LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 816/16

    Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag

  • VG Düsseldorf, 30.04.2020 - 40 K 2401/18

    Arbeitnehmerüberlassung Eingliederung Beschäftigung Weisungsunterworfenheit

  • LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 818/16

    Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag

  • LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 817/16

    Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag

  • ArbG Bonn, 05.12.2018 - 4 Ca 1458/18
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