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   BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08   

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https://dejure.org/2009,2634
BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08 (https://dejure.org/2009,2634)
BAG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 9 AZR 763/08 (https://dejure.org/2009,2634)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 (https://dejure.org/2009,2634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis [Teilurlaub, tarifliche Zwölftelungsregelung)

  • Judicialis

    BUrlG § 4; ; BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. b; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; MTV § 15 Nr. 2; ; MTV § 15 Nr. 3; ; MTV § 17 Nr. 3

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Teilurlaub und zur tarifliche Zwölftelungsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis [Teilurlaub; tarifliche Zwölftelungsregelung]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 416 (Ls.)
  • BB 2010, 1601
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Abzugelten ist aber nur ein Urlaubsanspruch, der noch nicht erfüllt ist (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu II der Gründe, BAGE 109, 285).

    Bei dessen Berechnung ist, wenn ein Teil des unter sechs Monaten liegenden Beschäftigungszeitraums in dem einen, ein Teil in dem folgenden Kalenderjahr liegt, auf den Gesamtbeschäftigungszeitraum abzustellen (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu III 4 b cc (2) der Gründe, BAGE 109, 285).

    Unabhängig davon, ob diese Annahme für den tariflichen Teilurlaubsanspruch nach § 15 Ziff. 3 MTV zutrifft (anders für § 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG: Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 116/03 - zu III 4 b cc (2) der Gründe, BAGE 109, 285), ist eine Berechnung des Urlaubsanteils zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres unabhängig davon möglich, ob auf Kalendermonate oder auf Monate abgestellt wird.

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer an diesen Tagen zur Arbeit verpflichtet war oder in welchem Umfang er Arbeitsleistungen erbracht hat (BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 52).

    Der Begriff des Beschäftigungsmonats steht dabei in Abgrenzung zu dem Begriff des Kalendermonats (BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 52; ErfK/Dörner 9. Aufl. § 5 BUrlG Rn. 8; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 5 BUrlG Rn. 13 f.; Neumann/Fenski BUrlG 9. Aufl. § 5 Rn. 14).

  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Eine Tarifnorm ist dann unwirksam, wenn sie für gleiche Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender sonstiger einleuchtender Grund sich nicht finden lässt (Senat 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 82, 230).
  • BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85

    Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei längerfristiger Abwesenheit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Auch die Verwendung des Begriffs "Tätigkeitsmonat" zwingt nicht generell zu der Annahme, dass hierunter nur Monate mit tatsächlich geleisteter Arbeit zu verstehen wären (zu einer vertraglichen Regelung: BAG 15. Mai 1987 - 8 AZR 5/85 - zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 677/07 - Rn. 35 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 43 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 30).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Der Anspruch auf den - auch durch Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährten - Mindestjahresurlaub von vier Wochen entsteht daher auch dann, wenn der Arbeitnehmer im gesamten Bezugszeitraum oder in Teilen davon arbeitsunfähig erkrankt ist (Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 21, AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - 20 Sa 15/08

    Urlaubsabgeltung - Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsmonate" - § 15.3 S 1 MTV

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. Juli 2008 - 20 Sa 15/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 606/80

    Wartezeit für die Geltendmachung des Urlaubsanspruchs - Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    § 4 und § 5 Abs. 1 Buchst. a und b BUrlG sind tarifdispositiv (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 6 AZR 606/80 - zu 1 der Gründe, AP BUrlG § 13 Nr. 14 = EzA BUrlG § 13 Nr. 17).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 658/00

    Tarifliche Urlaubsentgeltberechnung

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Dabei sind bei fehlender Nennung des Gesetzes an solche zusätzlichen Anhaltspunkte weniger strenge Anforderungen zu stellen (Senat 5. November 2002 - 9 AZR 658/00 - zu A II 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 206).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08
    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzlich bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe mwN, BAGE 50, 112).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    cc) Auch in der urlaubsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur bezeichnet der Begriff "Beschäftigungsmonat" den Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 26) .

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112) .

    Denn der Urlaubsanspruch ist nicht von einer Gegenleistung abhängig (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15) .

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

    Abzugelten ist aber nur ein Urlaubsanspruch, der noch nicht erfüllt ist (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzlich bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 24. März 2009 -  9 AZR 983/07 - Rn. 21, BAGE 130, 119; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112 ) .
  • ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Unterbrechungszeiten

    Darüber hinaus wird in Rechtsprechung und Literatur zu der Berechnung des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 BUrlG hinsichtlich der Voraussetzung der "vollen" Monate die Ansicht vertreten, angefangene Monate hätten selbst dann außer Betracht zu bleiben, wenn es sich bei den zum vollen Monat fehlenden Tagen allein um arbeitsfreie Samstage, Sonntage oder Feiertage handelt (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 763/08, juris; BAG vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; AnwK-ArbR/Düwell, 2. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 7; ErfK/Gallner, 13. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 8 f.; Fachanwaltskommentar ArbR/Gutzeit, 4. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis bei unbezahltem Sonderurlaub -

    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (so die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112; vgl. auch HWK/Schinz 5. Aufl. § 1 BUrlG Rn. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 5 Sa 1120/09

    Wegfall der Zulage Überleitung für die bei der S-Bahn Berlin beschäftigten

    Im Zweifel ist diejenige Tarifauslegung vorzuziehen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. Urteile des BAG vom 13.10.2009, - 9 AZR 763/08 -, zitiert nach Juris-Datenbank, vom 20.01.2009, - 9 AZR 677/07 -, EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 30, vom 09.02.2006, - 6 AZR 281/05 -, zitiert nach Juris-Datenbank, vom 17.10.2007, - 4 AZR 755/06 -, AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge Deutsche Bahn und vom 21.07.1993, - 4 AZR 468/92 -, EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 28).
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2010 - 12 Sa 1346/09

    Tariflicher Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitvertrages im Blockmodell

    Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrages (zu den Regeln der Tarifauslegung: BAG 13.10.2009 - 9 AZR 763/08 - Juris Rn. 28, 22.07.2008 - 1 AZR 259/07 - Juris Rn. 15).
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