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   BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18   

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https://dejure.org/2018,11467
BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18 (https://dejure.org/2018,11467)
BAG, Entscheidung vom 08.05.2018 - 9 AZR 8/18 (https://dejure.org/2018,11467)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 9 AZR 8/18 (https://dejure.org/2018,11467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verzug des Arbeitgebers bei Nichtannahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers; Inanspruchnahme der Elternzeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben; Fallgestaltungen einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit; Erhalt der verfügbaren Restelternzeit bei kurzer ...

  • bag-urteil.com

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG

  • rewis.io

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzug des Arbeitgebers bei Nichtannahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elementenfeststellungsklage - und das Feststellungsinteresse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit - wegen der Geburt eines weiteren Kindes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kann Schwangere Elternzeit vorzeitig beenden?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3053
  • NZA 2018, 1195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.04.2009 - 9 AZR 391/08

    Elternzeit - vorzeitige Beendigung - Übertragung

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18
    Auf die Zustimmung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch, denn die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere seine für die Elternzeit getroffenen Dispositionen stehen einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit ohne seine Zustimmung grundsätzlich entgegen (vgl. zu § 16 Abs. 3 Satz 1 BErzGG BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 20, BAGE 130, 225) .

    b) Die Klägerin konnte die vorzeitige Beendigung der Elternzeit auch nicht durch Ausübung des einseitigen Gestaltungsrechts nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG (vgl. zu § 16 Abs. 3 Satz 2 BErzGG BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 19 ff., BAGE 130, 225) bewirken.

    Das Recht zur vorzeitigen Beendigung soll lediglich die Bindungswirkung der bereits festgelegten Elternzeit für besondere Fälle aufheben (vgl. zu § 16 Abs. 3 BErzGG BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 38, BAGE 130, 225) .

    Der Anspruchsberechtigte hat damit die Möglichkeit, bis zu 24 Monate der ersten Elternzeit an die zweite Elternzeit (wegen des weiteren Kindes) anzuhängen, um die Belastung, die mit der höheren Anzahl der Kinder wächst, abzumildern (vgl. zu § 15 Abs. 2 BErzGG BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 39, BAGE 130, 225) .

    (4) Mit den Regelungen in § 15 Abs. 2 Satz 2 und Satz 4 BEEG wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Übertragungsmöglichkeit auch bei einer kurzen Geburtenfolge oder bei Mehrlingsgeburten gegeben ist, damit der volle Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind besteht (vgl. zu § 15 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 BErzGG BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 40, BAGE 130, 225 unter Verweis auf BT-Drs. 15/1502 S. 36) .

    Damit wird erreicht, dass von der Zeit, in der sich die ersten drei Lebensjahre der Kinder überschneiden, ein Anteil gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 und Satz 4 BEEG übertragen wird (vgl. zu § 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 40, BAGE 130, 225) .

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18
    Das erforderliche Feststellungsinteresse ist in diesem Fall gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18
    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 696/15 - Rn. 15) .
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18
    Der Vorrang der Leistungsklage steht unter diesen Voraussetzungen einem Feststellungsinteresse nicht entgegen (vgl. dazu BAG 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 13) .
  • LAG Hamm, 07.12.2017 - 17 Sa 1164/17

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit "wegen der Geburt eines weiteren Kindes"

    Auszug aus BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Hamm vom 7. Dezember 2017 - 17 Sa 1164/17 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 4 S 1105/19

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft mit

    Auch ist das vom beklagten Land zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.05.2018 (9 AZR 8/18, Juris) zum gleichlautenden § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG hier insoweit einschlägig.
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