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   BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12   

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https://dejure.org/2014,45354
BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12 (https://dejure.org/2014,45354)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2014 - 9 AZR 827/12 (https://dejure.org/2014,45354)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 (https://dejure.org/2014,45354)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

  • openjur.de

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung; Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 162 Abs 1 BGB, § 611 BGB
    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 236a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 SGB VI, § 236a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI, § 2 Abs. 2 SGB IX, § 73 SGB IX, § 313 Abs. 1 BGB, § 313 Abs. 3 BGB, § 162 Abs. 1, § 242 BGB, § 162 Abs. 1 BGB, Art. 11 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 389 BGB, § 254 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer

  • bag-urteil.com

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

  • rewis.io

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung; Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld bis Rentenbeginn auch bei Aufenthalt im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösende Bedingung in einer Vorruhestandsvereinbarung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts wider Treu und Glauben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1264
  • DB 2015, 563
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Der Anspruch auf Zahlung eines Vorruhestandsgelds iHv. 4.800,00 Euro pro Monat im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 ist mithin ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (vgl. auch BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .

    Eine Feststellungsklage ist allgemein dann zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72) .

    Zwischen den Parteien besteht lediglich Streit über das "Ob" der Pflicht zur Zahlung von Vorruhestandsgeld in der Zeit zwischen der Vollendung des 60. und des 63. Lebensjahres des Klägers, nicht über die Ausgestaltung der Leistungspflicht selbst (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 20, BAGE 129, 72) .

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    aa) Die Regelung in § 162 Abs. 1 BGB ist Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, dass niemand aus einem von ihm treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile herleiten darf (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 40, BAGE 125, 147) .
  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH 16. September 2005 - V ZR 244/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Insoweit gehört die Ausreisefreiheit zwar nicht zu der durch Art. 11 Abs. 1 GG geschützten innerdeutschen Freizügigkeit, sie ist aber doch als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet und damit eine grundrechtlich geschützte Position, worauf das Bundesverfassungsgericht bereits in der Elfes-Entscheidung hingewiesen hat (BVerfG 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - zu II 3 der Gründe, BVerfGE 6, 32) .
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Denn insoweit handelte es sich um einen unbeachtlichen Irrtum über die rechtlichen Folgen eines zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umstands (vgl. zur Unbeachtlichkeit eines Rechtsfolgenirrtums im Rahmen der Anfechtung auch: BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 234/95 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Die Rechtsprechung ist vom Vorrang der Leistungsklage abgegangen, soweit erst im Laufe des Rechtsstreits die Bezifferung einer Forderung möglich geworden ist (BAG 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe, BAGE 85, 306) .
  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Enthält ein Vertrag nach seinem Inhalt Regeln für Fehlen, Wegfall oder Änderung bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung gemäß § 313 Abs. 1 BGB aus (vgl. BAG 28. September 2006 - 8 AZR 568/05 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Der Arbeitnehmer soll regelmäßig wirtschaftlich so lange abgesichert werden, bis er das Alter erreicht, in dem Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - Rn. 34, BAGE 137, 136) .
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Das Revisionsgericht darf aber auch nichttypische Verträge selbst auslegen, wenn der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt ist und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 2/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

    Auszug aus BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12
    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 2/13 - Rn. 43 mwN) .
  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1210/11

    Vorruhestand - Bedingung - Treuwidrigkeit

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BAG 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 32; BGH 16. September 2005 - V ZR 244/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 8/18

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach

    Der Vorrang der Leistungsklage steht unter diesen Voraussetzungen einem Feststellungsinteresse nicht entgegen (vgl. dazu BAG 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Der Vorrang der Leistungsklage steht unter diesen Voraussetzungen einem Feststellungsinteresse nicht entgegen (dazu BAG 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 13) .
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