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   BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96   

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https://dejure.org/1997,276
BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96 (https://dejure.org/1997,276)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 9 AZR 84/96 (https://dejure.org/1997,276)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 (https://dejure.org/1997,276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlauf des Rechtsmittelverfahrens - Bezifferung einer Forderung - Feststellungsklage - Übergang zur Leistungsklage - Beschäftigte des Deutschen Gewerkschaftsbundes - Anspruch auf Urlaubsgeld - Urlaubsansprüche - Allgemeine Arbeitsbedingungen - Urlaubsgewährung - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 306
  • NJW 1998, 402 (Ls.)
  • NZA 1997, 1168
  • BB 1997, 2008
  • BB 1997, 2278
  • DB 1997, 681
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    Deshalb ist die Rechtsprechung vom Vorrang der Leistungsklage abgegangen, soweit erst im Laufe des Rechtsstreits die Bezifferung einer Forderung möglich geworden ist (BGH Urteil vom 30. Januar 1969 - X ZR 19/66 - LM Nr. 92 zu § 256 ZPO; BGH Urteil vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76 - BGHZ 70, 39 = NJW 1978, 210).

    Die im Rechtsmittelverfahren eintretende Möglichkeit der Bezifferung nötigt nicht dazu, zur Leistungsklage überzugehen (BGH Urteil vom 30. Januar 1969 - X ZR 19/66 -, aaO).

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    Der mit dem Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit begründete Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAGE 4, 149, 151 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu II der Gründe; MünchKommZPO-Lüke, § 256 Rz 49) steht nicht entgegen.

    Die Möglichkeit der Leistungsklage schließt das Feststellungsinteresse nicht schlechthin aus (BAGE 11, 312, 314 = AP, aaO).

  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren.
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung -

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    Der mit dem Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit begründete Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAGE 4, 149, 151 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu II der Gründe; MünchKommZPO-Lüke, § 256 Rz 49) steht nicht entgegen.
  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    Deshalb kommt es auf den typischen Sinn der Erklärung an, der grundsätzlich nach objektiven Maßstäben und unabhängig von den subjektiven Vorstellungen der Parteien unter Berücksichtigung der Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Erklärungsempfängers zu ermitteln ist (BGH Urteil vom 25. Oktober 1952 - I ZR 48/52 - BGHZ 7, 365).
  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in Auslegung eines nichttypischen Arbeitsvertrages aus der Verwendung des Begriffs "Urlaubsgeld" geschlossen, der mit dieser Bezeichnung verbundene Zweck schließe den Anspruch aus, wenn der Arbeitnehmer sich im Erziehungsurlaub befinde und ihm deshalb kein Urlaub gewährt werden könne (Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG).
  • BAG, 25.06.1964 - 5 AZR 440/63

    DGB - Allgemeinen Anstellungsbedingungen - Tarifvertrag - Tariflicher Anspruch

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    Die AAB des Beklagten sollen nämlich für eine einheitliche Gestaltung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Arbeitnehmer des Beklagten sorgen (vgl. BAGE 16, 141 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gewerkschaftsangestellte).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 433/89

    Anspruch auf Weihnachtszuwendung während des Erziehungsurlaubs - Erfordernis der

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren.
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    Schon wegen der Vielgestaltigkeit der in Betracht kommenden Ausschlußtatbestände hätte der Beklagte nicht auf eine richterliche Auslegungshilfe vertrauen, sondern eine eigenständige Regelung der Ausschluß- oder Kürzungsgründe treffen müssen (vgl. BAGE 76, 134 = AP Nr. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren.
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

  • BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61

    Einrede der Verjährung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Da der Kläger zunächst eine nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässige Feststellungsklage erhoben hatte, war er nicht verpflichtet, aufgrund eines "überholenden Ereignisses", hier des im Verlauf der Berufungsinstanz in Kraft getretenen ETV, zur Leistungsklage überzugehen (st. Rspr., etwa BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 12, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 85, 306, 308).
  • BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20

    Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen

    Die im Laufe des Rechtsstreits nachträglich eingetretene Möglichkeit einer Leistungsklage lässt das ursprünglich bestehende Feststellungsinteresse nicht entfallen (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 327/11 - Rn. 16; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe, BAGE 85, 306) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

    auf Grund der unstreitig zwischenzeitlich eingetretenen Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, von der Feststellungsklage zur jetzt möglichen Leistungsklage auf Zahlung der Ausbildungsvergütung bis zum 29. Januar 2005 oder auf Schadensersatz überzugehen (vgl. Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306 mwN).
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