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   BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11   

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https://dejure.org/2013,9745
BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 (https://dejure.org/2013,9745)
BAG, Entscheidung vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 (https://dejure.org/2013,9745)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 (https://dejure.org/2013,9745)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

  • openjur.de

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs; Ausgleichsklausel

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

Kurzfassungen/Presse (45)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung ist zulässig - der Abgeltungsanspruch wird von Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich erfasst

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Urlaubsabgeltung - Verzicht - Wirksamkeit

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abgeltungsklausel in einem Vergleich umfasst auch Urlaubsabgeltung

  • heise.de (Pressebericht, 24.05.2013)

    Erledigungsklausel gilt auch für Urlaubsansprüche

  • faz.net (Kurzinformation)

    Was wird aus dem Resturlaub, wenn ich die Firma verlasse?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Abfindungsvergleich und der Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - und die Ausgleichsklausel

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAG zu Urlaubsabgeltung - Verzicht verstößt nicht gegen Unionsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung möglich - Anspruch wird von Erledigungsklausel in Vergleich erfasst

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abgeltungsklausel in einem Vergleich umfasst auch Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung: Vorsicht bei gerichtlichem Vergleich

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Verzicht eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung ist zulässig

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Kündigung gegen Abfindung - Verzicht auf Urlaubsabgeltung

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung durch große Abgeltungsklausel möglich

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung eines Arbeitnehmers nach Vergleich mit Erledigungsklausel

  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung - Verzicht des Arbeitnehmers ist zulässig

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung ausnahmsweise möglich

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung im Aufhebungsvertrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer kann auf Urlaubsabgeltung verzichten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmer kann nach Entstehung des Urlaubsabgeltungsanspruchs auf diesen verzichten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgeltungsklauseln - kann davon auch ein Urlaubsabgeltungsanspruch umfasst werden?

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmer kann nach Entstehung des Abgeltungsanspruchs auf diesen verzichten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung ist wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Urlaubsabgeltung nach Verzicht im Vergleich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung durch Arbeitnehmer im Vergleich möglich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung durch Ausgleichsklausel im Vergleich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung unbewusst verloren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs Im Rahmen einer Ausgleichsklausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung - Kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Kündigungsvergleich

Besprechungen u.ä. (3)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    BAG erlaubt Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf den Urlaubsabgeltungsanspruch

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Urlaubsabgeltung nach Verzicht des Arbeitnehmers in Form von allgemeiner Erledigungsklausel in einem Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 107
  • NJW 2013, 3261
  • MDR 2013, 1234
  • MDR 2013, 13
  • NZA 2013, 1098
  • BB 2013, 2035
  • BB 2013, 2427
  • BB 2014, 2039
  • BB 2014, 766
  • DB 2013, 2154
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Dies schließt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung ein (vgl. BAG 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 65, 171) .

    Dies gelte unabhängig davon, ob die Parteien die Vereinbarung vor (vgl. BAG 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 65, 171) oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - zu 3 b der Gründe) schlössen.

  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 1/77

    Beendetes Arbeitsverhältnis - Gesetzlicher Abgeltungsanspruch - Rechtswirksamer

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Dies gelte unabhängig davon, ob die Parteien die Vereinbarung vor (vgl. BAG 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 65, 171) oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - zu 3 b der Gründe) schlössen.
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Ein solches bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 89, 91) .
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Ausgleichsklauseln, die - wie die im Streitfall - ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen sollen und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 107, 347) in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 49, BAGE 134, 111; 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 24; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33) .
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Ausgleichsklauseln, die - wie die im Streitfall - ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen sollen und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 107, 347) in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 49, BAGE 134, 111; 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 24; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33) .
  • BAG, 24.06.2009 - 10 AZR 707/08

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Ausgleichsklauseln, die - wie die im Streitfall - ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen sollen und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 107, 347) in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 49, BAGE 134, 111; 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 24; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Ausgleichsklauseln, die - wie die im Streitfall - ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen sollen und auf diese Weise zu erkennen geben, dass die Parteien an die Möglichkeit des Bestehens ihnen nicht bewusster Ansprüche gedacht und auch sie in den gewollten Ausgleich einbezogen haben, sind regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 107, 347) in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 49, BAGE 134, 111; 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 24; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33) .
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    aa) Welche Rechtsqualität und welchen Umfang die Erklärungen in einer Ausgleichsklausel haben, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 20, BAGE 138, 136) .
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Der Senat kann jedoch die gebotene Auslegung selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weiterer Sachvortrag nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 475/10 - Rn. 45) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
    Deshalb unterfällt der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs, wie andere Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers auch, grundsätzlich tariflichen Ausschlussfristen (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 19) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10

    Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des

  • LAG Sachsen, 26.05.2011 - 9 Sa 86/11
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Ist er entstanden, bildet er jedoch einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 14, BAGE 145, 107) .
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    c) Das Revisionsgericht darf bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung atypischer Verträge und Willenserklärungen nur dann selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr. BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 24, BAGE 135, 255; 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 11, BAGE 145, 107) .
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

    Der gesetzliche Schutzzweck würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte (BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 13, BAGE 145, 107) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung im Aufhebungsvertrag

    Und zur Begründung des stattgebenden Teils der Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe ein Urlaubsabgeltungsanspruch im Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubs für 12 Arbeitstage zu, der nicht durch den Aufhebungsvertrag erloschen sei, weil ein Verzicht nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 14. Mai 2013, DB 2013, 2154) nur zulässig sei, wenn der Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich die Möglichkeit gehabt habe, die Abgeltung in Anspruch zu nehmen, was hier nicht der Fall gewesen sei.

    Zwar ist in der Vergangenheit in der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung vertreten worden, dass der Arbeitnehmer weder auf den gesetzlichen Mindesturlaub noch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch wirksam verzichten kann (vgl. BAG vom 09.06.1998 - 9 AZR 43/97 - NZA 1999, 80), nach vollständiger Aufgabe der Surrogationstheorie durch das Bundesarbeitsgericht (vgl. nur BAG vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14 - NZA 2016, 37; vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - NZA 2013, 1098; vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - NZA 2009, 538) stellt sich der Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Zahlungsanspruch dar, der Verfallfristen unterliegt, pfändbar und vererbbar ist und über den der Arbeitnehmer in einem Vertrag verfügen kann.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in der vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidung (BAG vom 14.05.2013 - 9 AZR 844/11 - a.a.O.) erkannt hat, dass der Arbeitnehmer, wenn er nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich die Möglichkeit gehabt hat, die Abgeltung des ihm zustehenden gesetzlichen Mindesturlaubs in Anspruch zu nehmen, in der Ausgleichsklausel eines Vergleichs auf Urlaubsabgeltungsansprüche verzichten kann, so steht dies der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass ein Anspruchsverzicht dann, wenn die Urlaubsansprüche zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind und das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder sein bevorstehendes Ende verbindlich feststeht, unwirksam sein sollte (so auch LAG Köln vom 08.11.2012 - 7 Sa 767/12 - zitiert nach juris).

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, Ausgleichsklauseln, die ausdrücklich auch unbekannte Ansprüche erfassen, seien regelmäßig als umfassender Anspruchsausschluss in Form eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses zu verstehen, betraf dies keine "Ausgleichsquittung" der im Streitfall verwendeten Art, sondern Ausgleichsklauseln in Prozess- oder außergerichtlichen Vergleichen sowie im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen (BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 107, 347; 28. Juli 2004 - 10 AZR 661/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 315; 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 12, 49, BAGE 134, 111; 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 4, 24; 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 2, 20, BAGE 138, 136; 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 2, 11) .
  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Der Senat kann vielmehr die Auslegung des Vergleichs selbst vornehmen, da der für die Auslegung maßgebliche Sachverhalt feststeht und weiterer Sachvortrag nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 29; 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 11, BAGE 145, 107) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

    Ist der Anspruch entstanden bildet er, auch wenn er auf gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Leiharbeitnehmers beruht, einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers und unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (vgl. zum Urlaubsabgeltungsanspruch BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 14, BAGE 145, 107) .
  • LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17

    Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307

    Welche Rechtsqualität und welchen Umfang die Erklärungen in einer Ausgleichsklausel haben, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG, Urteil vom 14. Mai 2013, 9 AZR 844/11, juris, Rn. 11).

    Eine andere Beurteilung wäre nur geboten, wenn die Parteien entweder die noch abzugeltenden Ansprüche - ohne Einbeziehung einer Urlaubsabgeltung - im Vergleich konkret benannt hätten (so in BAG, Urteil vom 27. Mai 2015, aaO) oder wenn sie auf die Abrechnungsklausel verzichtet hätten (so in der vom Beklagten zitierten Entscheidung des BAG vom 14. Mai 2013, aaO).

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12

    Rücktritt vom Prozessvergleich - gegenseitiger Vertrag

    a) Bei dem Vergleich handelt es sich um eine individuelle atypische Erklärung, deren Auslegung durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist, ob die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB eingehalten wurden, ob gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist und ob alle erheblichen Tatsachen für die Auslegung herangezogen worden sind (vgl. BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 11, BAGE 145, 107; 9. August 2011 - 9 AZR 475/10 - Rn. 45 ) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 8 Sa 580/14

    Ordnungsgemäße Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses - Urlaubsabgeltung

    Der gesetzliche Schutzzweck würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte (BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 13, juris).

    Ein solches bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (vgl. BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20

    Unterschreitung Mindestlohn durch außergerichtlichen Tatsachenvergleich

  • ArbG Berlin, 15.09.2016 - 4 Ca 4394/16

    Aufhebungsvertrag mit schwangerer Arbeitnehmerin - unwirksamer Urlaubsverzicht

  • LAG Bremen, 29.09.2015 - 1 Sa 120/14

    Anforderungen an die Gewährung von Erholungsurlaub während des Laufs der

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2014 - 11 Sa 1030/13

    Geltendmachung der Urlaubsabgeltung nicht gegenüber Urlaubskasse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist - Wirksamkeit - Urlaubsabgeltung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2020 - 5 Sa 197/19

    Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich - Urlaubsabgeltung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12

    Aufhebungsvertrag - Verzichtsklausel - Equal-pay-Ansprüche

  • LAG Sachsen, 23.03.2015 - 4 Ta 290/14

    Auslegung einer Ausgleichsklausel zur vergleichsweisen Beendigung des

  • LAG München, 12.01.2023 - 3 Sa 358/22

    Urlaubsabgeltung trotz Abgeltungsklausel in Aufhebungsvertrag

  • LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1403/20

    Auslegung der Gesamtzusage anhand objektiver Kriterien durch den Arbeitgeber

  • LAG Hessen, 12.11.2013 - 13 Sa 543/13

    Rente wegen voller Erwerbsminderung und Urlaubsanspruch

  • LAG Köln, 20.11.2015 - 4 Sa 661/15

    Geltendmachung von Überstundenvergütung nach Abschluss eines Vergleichs mit

  • ArbG Rosenheim, 25.05.2022 - 1 Ca 1284/21

    Elternzeit, Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, Urlaubsanspruch, Abfindung,

  • ArbG Minden, 17.06.2014 - 2 Ca 267/13

    Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag

  • ArbG München, 24.10.2019 - 31 Ca 13311/18

    Vermögenswirksame Leistungen, Aufhebungsvertrag, ablösende Betriebsvereinbarung

  • ArbG Oberhausen, 23.10.2013 - 1 Ca 992/13

    Geltendmachung eines Urlaubsabgeltungsanspruches vor seinem Entstehen hemmt

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