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   BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16   

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https://dejure.org/2018,684
BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16 (https://dejure.org/2018,684)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2018 - 9 AZR 854/16 (https://dejure.org/2018,684)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 9 AZR 854/16 (https://dejure.org/2018,684)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei zwei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei zwei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses als Fristbeginn für tarifliche Verfallsklausel; Bestimmung der rechtlichen Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses; Einzelne vertragliche Ausbildungsabschnitte als einheitliches Ausbildungsverhältnis; ...

  • bag-urteil.com

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei zwei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen

  • rewis.io

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei zwei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses als Fristbeginn für tarifliche Verfallsklausel

  • datenbank.nwb.de

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses bei zwei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses - bei zwei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des Berufsausbildungs-verhältnisses bei zwei aufeinander aufbauenden Berufsausbildungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 735
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 103/07

    Ausbildungsverhältnis - Schadensersatz - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Auch diese Ausschlussfrist beginnt erst mit dem vertragsgemäßen rechtlichen Ende des Berufsausbildungsverhältnisses zu laufen (vgl. BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 103/07 - Rn. 21, BAGE 123, 247) .

    Erst eine Vergangenheitsbetrachtung bringt die notwendige Klarheit (vgl. BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 103/07 - Rn. 25, BAGE 123, 247) .

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen zu erkennen sein, während eine Bezifferung nicht stets erforderlich ist (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24, BAGE 144, 210) .
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    cc) Ob auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Ausbildungsstufen ein einheitliches Berufsausbildungsverhältnis anzunehmen ist, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 831/13 - Rn. 30, BAGE 150, 380) .
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen zu erkennen sein, während eine Bezifferung nicht stets erforderlich ist (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24, BAGE 144, 210) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2016 - 5 Sa 144/16

    Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, Vergütung, Geltendmachung,

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. Oktober 2016 - 5 Sa 144/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Die Tarifnorm modifiziert den gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, der nach § 7 Abs. 4 BUrlG erst mit der rechtlichen Beendigung des Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnisses entsteht (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 15; 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - Rn. 19) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Sie ist auf die Zahlung konkreter Vergütungsdifferenzen für einen Zeitraum von 24 Monaten gerichtet und für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 13; 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 341/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Wird in einem Tarifvertrag ohne eigene Definition ein Begriff übernommen, der in einem Gesetz verwandt wird, mit dem ein Sachzusammenhang besteht, ist grundsätzlich die fachspezifische gesetzliche Bedeutung zugrunde zu legen (BAG 19. April 2016 - 3 AZR 341/14 - Rn. 12; 21. Januar 2011 - 9 AZR 565/08 - Rn. 42) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Sie ist auf die Zahlung konkreter Vergütungsdifferenzen für einen Zeitraum von 24 Monaten gerichtet und für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 13; 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
    Selbst die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, dessen Wortlaut ausdrücklich das Bestehen des Arbeitsverhältnisses ohne Unterbrechung verlangt, läuft bei Fehlen einer nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht aufs Neue an, wenn die Dauer der tatsächlichen Unterbrechung verhältnismäßig kurz ist und zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 20, BAGE 145, 184) .
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in

  • BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08

    Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarif-vertragliches

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 263/91

    Stufenausbildung; erneute Probezeit in der Folgestufe

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Damit ist der Antrag für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 854/16 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Sie ist auf die Zahlung einer Bruttovergütung für den Überlassungszeitraum vom 14. April 2014 bis zum 31. August 2015 gerichtet und als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. zB BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 854/16 - Rn. 13) .
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Für Berufsausbildungsverhältnisse kann damit gewährleitet werden, dass die Ausbildung nicht durch die Geltendmachung von Ansprüchen belastet werden muss und Streitigkeiten auf einen Zeitpunkt nach der Beendigung der Berufsausbildung verlagert werden können (BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 854/16 - Rn. 23) .
  • ArbG Herford, 26.02.2019 - 3 Ca 756/18
    Er ist auf die Zahlung höherer Branchenzuschläge für die Monate April und Mai 2018 gerichtet und für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 23.1.2018 - 9 AZR 854/16 - Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 AL 596/18
    Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Abgeltung von Urlaub während des bestehenden Arbeitsverhältnisses unzulässig, sodass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BAG, Urteil vom 16.05.2017 - 9 AZR 572/16, juris RdNr. 15; BAG, Urteil vom 23.01.2018 - 9 AZR 854/16, juris RdNr. 22).
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