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   BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13   

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https://dejure.org/2015,11627
BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13 (https://dejure.org/2015,11627)
BAG, Entscheidung vom 29.04.2015 - 9 AZR 883/13 (https://dejure.org/2015,11627)
BAG, Entscheidung vom 29. April 2015 - 9 AZR 883/13 (https://dejure.org/2015,11627)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • openjur.de

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Rechtsfolge

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 1 S 2 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG
    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • IWW

    § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem entliehenen Arbeitnehmer und dem entleihenden Unternehmen

  • bag-urteil.com

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • rewis.io

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • ra.de
  • RA Kotz

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem entliehenen Arbeitnehmer und dem entleihenden Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung: Kein Arbeitsverhältnis bei Verstoß gegen AÜG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht ohne weiteres zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Arbeitnehmerüberlassungsverbot führt nicht immer zu Arbeitsverhältnis

  • arbrb.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei nicht vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung abgelehnt

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Lange Beschäftigung beim Entleiher führt nicht automatisch zum Arbeitsvertrag zwischen AN und Entleiher

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurz, schmerzlos und richtig - BAG lehnt Fiktion eines Arbeitsverhältnisses erneut ab!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13
    Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher - wie hier - die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 10; ausführlich BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 11 ff., BAGE 146, 384, zum Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs vgl. insb. Rn. 36 ff.) .

    Die Klägerin hat keine Argumente vorgebracht, die die tragenden Ausführungen des Senats im Urteil vom 10. Dezember 2013 (- 9 AZR 51/13 -) infrage stellen können.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. August 2013 - 11 Sa 112/13 - aufgehoben.
  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13
    Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher - wie hier - die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 10; ausführlich BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 11 ff., BAGE 146, 384, zum Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs vgl. insb. Rn. 36 ff.) .
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