Rechtsprechung
BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
- openjur.de
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung; Rechtsfolge
- Bundesarbeitsgericht
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 1 Abs 1 S 2 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge - IWW
§ 9 Nr. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 91 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem entliehenen Arbeitnehmer und dem entleihenden Unternehmen
- bag-urteil.com
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
- rewis.io
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
- ra.de
- RA Kotz
Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem entliehenen Arbeitnehmer und dem entleihenden Unternehmen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung: Kein Arbeitsverhältnis bei Verstoß gegen AÜG
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht ohne weiteres zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Arbeitnehmerüberlassungsverbot führt nicht immer zu Arbeitsverhältnis
- arbrb.de (Kurzinformation und Auszüge)
Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei nicht vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung abgelehnt
- wordpress.com (Kurzinformation)
Lange Beschäftigung beim Entleiher führt nicht automatisch zum Arbeitsvertrag zwischen AN und Entleiher
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurz, schmerzlos und richtig - BAG lehnt Fiktion eines Arbeitsverhältnisses erneut ab!
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 11.12.2012 - 8 Ca 820/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
- BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13
Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher - wie hier - die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 10; ausführlich BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 11 ff., BAGE 146, 384, zum Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs vgl. insb. Rn. 36 ff.) .Die Klägerin hat keine Argumente vorgebracht, die die tragenden Ausführungen des Senats im Urteil vom 10. Dezember 2013 (- 9 AZR 51/13 -) infrage stellen können.
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. August 2013 - 11 Sa 112/13 - aufgehoben. - BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Auszug aus BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 883/13
Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher - wie hier - die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen (BAG 3. Juni 2014 - 9 AZR 111/13 - Rn. 10; ausführlich BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 11 ff., BAGE 146, 384, zum Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs vgl. insb. Rn. 36 ff.) .