Rechtsprechung
BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Handlungsgehilfe - Wettbewerbsverbot - Geschäftliches Interesse
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für einen Handlungsgehilfen bei Arbeitgeberwechsel ohne Gefährdung des Kundenstamms
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Wettbewerbsverbot" darf nicht zur Schikane werden - Kaufmännischer Angestellter verpflichtet sich, nicht bei der Konkurrenz zu arbeiten
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Kombi-Dämpfer -, Gargeräte für Großküchen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot, Unverbindlichkeit, fehlendes berechtigtes Interesse, langlebige Wirtschaftsgüter
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Handelsrecht; nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 17.03.1993 - 5 Ca 6/93
- LAG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 4 Sa 245/93
- BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Papierfundstellen
- BAGE 80, 303
- NJW 1996, 1364
- ZIP 1996, 341
- MDR 1996, 719
- NZA 1996, 310
- BB 1996, 223
- BB 1996, 379
- DB 1996, 481
Wird zitiert von ... (18)
- BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot
Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht (BAG 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 80, 303; Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 5. Aufl. Rn. 196; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 74a Rn. 3; vgl. E/B/J/Boecken HGB § 74a Rn. 6).Es muss ein Zusammenhang bestehen zwischen Inhalt und Umfang des Verbots und der bisherigen Funktion oder Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - BAGE 80, 303, 306 ff.; LAG Hamm 4. November 2008 - 14 Sa 818/08 - Rn. 41; ErfK/Oetker 10. Aufl. § 74a HGB Rn. 2).
- BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Sie ist auch noch in der Revisionsinstanz zulässig, wenn - wie hier - das erledigende Ereignis außer Streit ist (BAG Urteil vom 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 AZR 386/66 - AP Nr. 12 zu § 91 a ZPO; Schumann in Anmerkung AP Nr. 8 zu § 554 a ZPO). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 2 Sa 378/08
Karenzentschädigung - unverbindliches Wettbewerbsverbot
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Arbeitgeber mit dem Wettbewerbsverbot das Ziel verfolgt, jede Stärkung der Konkurrenz durch den Arbeitplatzwechsel zu verhindern, ohne dass die Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder des Einbruchs in den Kundenstamm zu besorgen ist (vgl. BAG Urteil vom 01.08.1995, 9 AZR 884/93 in NZA 1996, 310).
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Inhaltskontrolle - …
Da § 74 a HGB rechtshindernde Einwendungen enthält, ist für diese grundsätzlich der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (…vgl. Bauer/Diller a.a.O. Rn. 218), wobei im Rahmen der Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO der Arbeitgeber, soweit es um Gefährdung berechtigter Interessen geht, zu einem substantiierten Tatsachenvortrag verpflichtet ist (vgl. BAG, Urt. v. 01.08.1995, 9 AZR 884/93, AP Nr. 5 zu § 74 a HGB). - ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17
Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, berechtigtes geschäftliches Interesse
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein berechtigtes Geschäftsinteresse des Arbeitgebers anzuerkennen, wenn das Wettbewerbsverbot entweder dem Schutz von Betriebsgeheimnissen dient oder den Einbruch in den Kunden- oder Lieferantenkreis verhindern soll (vgl. BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93).Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht als berechtigtes geschäftliches Interesse (BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93).
Allerdings ist im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO verpflichtet, die Gefährdung eines berechtigten Interesses darzulegen (vgl. BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93; LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07).
- LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
einstweilige Verfügung; Schriftform; Wettbewerbsverbot
Darüber hinaus ergibt sich aus der im Gesetzestext enthaltenen Gegenüberstellung des berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers in § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB und der unbilligen Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers in § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB, dass § 74a Abs. 1 HGB mehr als ein Willkürverbot umfasst und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nur dann verbindlich ist, wenn ein höherrangiges Interesse des Arbeitgebers besteht (vgl. BAG, 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 = AP HGB § 74a Nr. 5).Deren Schutz durch ein Wettbewerbsverbot stellt ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers dar (vgl. BAG, 1. August 1995, a.a.O.; LAG Hamm, 14. April 2003 - 7 Sa 1881/02 = NZA - RR 2003, 513 ).
- LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 1881/02
Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung, ungekündigtes …
Sich in dieser Form vor derartigen Nachteilen zu schützen, steht der Beklagten ein berechtigtes Interesse zu (zur Problematik des berechtigten Interesses: BAG, Urteil vom 01.08.1995 - 9 AZR 884/93 - NZA 1996, 310 ff. = EzA § 74 a HGB Nr. 13 = AP Nr. 5 zu § 74 a HGB;… Ensthaler/Etzel, GK zum HGB, §§ 74 ff. HGB Rdnr. 48;… MK HGB/von Hoyningen-Huene § 74 a Rdnr. 9). - LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00
Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse
Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers zwingt zu der Prüfung, ob die zunächst zulässige und begründete Klage nachträglich gegenstandslos geworden ist (BGH NJW 1992, 2236; NJW 1996, 2730 und BAG NJW 1996, 1364 ). - ArbG Heilbronn, 01.03.2017 - 2 Ca 374/16
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Der Arbeitnehmer ist dabei darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsachen, welche die rechtsvernichtende Einwendung des § 74 a Abs. 1 Satz 1 HGB begründen sollen (… Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 7. Aufl. 2015, Rn. 331), wobei im Rahmen der Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO der Arbeitgeber, soweit es um Gefährdung berechtigter Interessen geht, zu einem substantiierten Tatsachenvortrag verpflichtet ist (vgl. BAG 01. August 1995 - 9 AZR 884/93, AP Nr. 5 zu § 74 a HGB). - LAG Niedersachsen, 08.12.2005 - 7 Sa 1871/05
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von nachvertraglichem Wettbewerb - …
Es reicht deshalb nicht, wenn der Arbeitgeber mit dem Wettbewerbsverbot das Ziel verfolgt, jede Stärkung der Konkurrenz durch den Arbeitsplatzwechsel zu verhindern, ohne dass die Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder des Einbruchs in den Kundenstamm zu besorgen ist (BAG vom 1. August 1995, 9 AZR 884/93). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Karenzentschädigung - nachträgliches Wettbewerbsverbot
- LAG Hamm, 07.10.2019 - 18 SaGa 49/19
Wettbewerbsverbot; einstweilige Verfügung
- LAG Niedersachsen, 16.07.2009 - 4 SaGa 697/09
Wettbewerbsverbot - einstweilige Verfügung - Darlegungs- und Beweislast
- ArbG Düsseldorf, 13.06.2008 - 13 Ga 47/08
Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit nachträglicher Wettbewerbsverbote nach § …
- LAG Düsseldorf, 28.08.1996 - 4 Sa 729/96
Wettbewerbsverbot: Unwirksamkeit
- LAG Düsseldorf, 25.01.2005 - 6 (17) Sa 1566/04
Parallelverfahren 6 (3) Sa 1763/04
- LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
Rechtsmittelstreitwert
- LAG Berlin, 17.04.1998 - 6 Sa 4/98
Unterlassungsanspruch auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung des Nachgehens …