Rechtsprechung
BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Handlungsgehilfe - Wettbewerbsverbot - Geschäftliches Interesse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 74a
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Unverbindlichkeit beim Fehlen eines berechtigten geschäftlichen Interesses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Wettbewerbsverbot" darf nicht zur Schikane werden - Kaufmännischer Angestellter verpflichtet sich, nicht bei der Konkurrenz zu arbeiten
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Kombi-Dämpfer -, Gargeräte für Großküchen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot, Unverbindlichkeit, fehlendes berechtigtes Interesse, langlebige Wirtschaftsgüter
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 17.03.1993 - 5 Ca 6/93
- LAG Schleswig-Holstein, 28.10.1993 - 4 Sa 245/93
- BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Papierfundstellen
- BAGE 80, 303
- NJW 1996, 1364
- ZIP 1996, 341
- MDR 1996, 719
- NZA 1996, 310
- BB 1996, 223
- BB 1996, 379
- DB 1996, 481
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 24.06.1966 - 3 AZR 501/65
Wettbewerbsverbot - Handlungsgehilfe - Konkurrenz
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Das trifft zu, wenn der Arbeitgeber mit dem Wettbewerbsverbot das Ziel verfolgt, jede Stärkung der Konkurrenz durch den Arbeitsplatzwechsel zu verhindern, ohne daß die Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder des Einbruchs in den Kundenstamm zu besorgen ist (Weiterführung von BAG Urteil vom 24. Juni 1966 - 3 AZR 501/65 - AP Nr. 2 zu § 74 a HGB).«.Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht (BAG Urteil vom 24. Juni 1966 - 3 AZR 501/65 - AP Nr. 2 zu § 74 a HGB, zu III 2 der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - AP Nr. 21 zu § 133 f GewO).
- BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66
Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete …
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) und des BAG (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war.Die Klage ist dann abzuweisen, ohne daß es der Prüfung eines besonderen Rechtsschutzinteresses für die der Erledigungserklärung widersprechende Partei bedarf (BGH Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236; BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO).
- BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) und des BAG (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war.Die Klage ist dann abzuweisen, ohne daß es der Prüfung eines besonderen Rechtsschutzinteresses für die der Erledigungserklärung widersprechende Partei bedarf (BGH Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236; BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO).
- BAG, 04.09.1972 - 2 AZR 467/71
Absoluter Revisionsgrund - Urteilsgründe - Unvollständige Begründung
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Die gerügte unvollständige Begründung des Landesarbeitsgerichts ist jedenfalls nicht so lückenhaft, daß aus ihr nicht zu erkennen ist, welche rechtlichen Erwägungen und welche tatsächlichen Feststellungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BAG Urteil vom 4. September 1972 - 2 AZR 467/71 - AP Nr. 9 zu § 551 ZPO). - BAG, 16.12.1968 - 3 AZR 434/67
Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsklausel
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht (BAG Urteil vom 24. Juni 1966 - 3 AZR 501/65 - AP Nr. 2 zu § 74 a HGB, zu III 2 der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - AP Nr. 21 zu § 133 f GewO). - BAG, 12.06.1967 - 3 AZR 368/66
Bundesarbeitsgericht - Offenbleibende Rechtsfrage - Kostenrisiko - Billiges …
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Die Erklärung der Erledigung der Hauptsache ist vor dem Revisionsgericht zulässig (BAG Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 AZR 368/66 - AP Nr. 12 zu § 91 a ZPO; Schumann in Anm. AP Nr. 8 zu § 554 a ZPO). - BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Zwar braucht der Arbeitgeber das zu schützende Geschäftsgeheimnis nicht zu offenbaren, muß es jedoch so deutlich beschreiben, daß zu ersehen ist, was durch das Wettbewerbsverbot geschützt werden soll (vgl. BAG Urteil vom 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis). - BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82
Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) und des BAG (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war. - BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61
Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) und des BAG (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war. - BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83
Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners
Auszug aus BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 37, 137, 142; BGHZ 91, 126, 127; Urteil vom 27. Februar 1992 - I ZR 35/90 - NJW 1992, 2235, 2236) und des BAG (BAGE 19, 342, 345 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAGE 45, 325, 330 = AP Nr. 1 zu § 10 BAT, zu 3 der Gründe; BAGE 53, 97, 99 = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu I der Gründe) hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war. - BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91
Auszeichnerin im Einzelhandel
- BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85
Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot
- BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern
- BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09
Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot
Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht (BAG 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 80, 303; Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 5. Aufl. Rn. 196; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 74a Rn. 3; vgl. E/B/J/Boecken HGB § 74a Rn. 6).Es muss ein Zusammenhang bestehen zwischen Inhalt und Umfang des Verbots und der bisherigen Funktion oder Tätigkeit des Arbeitnehmers (vgl. BAG 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - BAGE 80, 303, 306 ff.; LAG Hamm 4. November 2008 - 14 Sa 818/08 - Rn. 41; ErfK/Oetker 10. Aufl. § 74a HGB Rn. 2).
- BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 718/93
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Sie ist auch noch in der Revisionsinstanz zulässig, wenn - wie hier - das erledigende Ereignis außer Streit ist (BAG Urteil vom 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 AZR 386/66 - AP Nr. 12 zu § 91 a ZPO; Schumann in Anmerkung AP Nr. 8 zu § 554 a ZPO). - ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17
Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, berechtigtes geschäftliches Interesse
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein berechtigtes Geschäftsinteresse des Arbeitgebers anzuerkennen, wenn das Wettbewerbsverbot entweder dem Schutz von Betriebsgeheimnissen dient oder den Einbruch in den Kunden- oder Lieferantenkreis verhindern soll (vgl. BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93).Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht als berechtigtes geschäftliches Interesse (BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93).
Allerdings ist im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO verpflichtet, die Gefährdung eines berechtigten Interesses darzulegen (vgl. BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93; LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07).
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Inhaltskontrolle - …
Da § 74 a HGB rechtshindernde Einwendungen enthält, ist für diese grundsätzlich der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (…vgl. Bauer/Diller a.a.O. Rn. 218), wobei im Rahmen der Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO der Arbeitgeber, soweit es um Gefährdung berechtigter Interessen geht, zu einem substantiierten Tatsachenvortrag verpflichtet ist (vgl. BAG, Urt. v. 01.08.1995, 9 AZR 884/93, AP Nr. 5 zu § 74 a HGB). - LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
einstweilige Verfügung; Schriftform; Wettbewerbsverbot
Darüber hinaus ergibt sich aus der im Gesetzestext enthaltenen Gegenüberstellung des berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers in § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB und der unbilligen Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers in § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB, dass § 74a Abs. 1 HGB mehr als ein Willkürverbot umfasst und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nur dann verbindlich ist, wenn ein höherrangiges Interesse des Arbeitgebers besteht (vgl. BAG, 1. August 1995 - 9 AZR 884/93 = AP HGB § 74a Nr. 5).Deren Schutz durch ein Wettbewerbsverbot stellt ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers dar (vgl. BAG, 1. August 1995, a.a.O.; LAG Hamm, 14. April 2003 - 7 Sa 1881/02 = NZA - RR 2003, 513 ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 2 Sa 378/08
Karenzentschädigung - unverbindliches Wettbewerbsverbot
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Arbeitgeber mit dem Wettbewerbsverbot das Ziel verfolgt, jede Stärkung der Konkurrenz durch den Arbeitplatzwechsel zu verhindern, ohne dass die Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder des Einbruchs in den Kundenstamm zu besorgen ist (vgl. BAG Urteil vom 01.08.1995, 9 AZR 884/93 in NZA 1996, 310). - LAG Hamm, 14.04.2003 - 7 Sa 1881/02
Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung, ungekündigtes …
Sich in dieser Form vor derartigen Nachteilen zu schützen, steht der Beklagten ein berechtigtes Interesse zu (zur Problematik des berechtigten Interesses: BAG, Urteil vom 01.08.1995 - 9 AZR 884/93 - NZA 1996, 310 ff. = EzA § 74 a HGB Nr. 13 = AP Nr. 5 zu § 74 a HGB;… Ensthaler/Etzel, GK zum HGB, §§ 74 ff. HGB Rdnr. 48;… MK HGB/von Hoyningen-Huene § 74 a Rdnr. 9). - LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00
Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse
Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers zwingt zu der Prüfung, ob die zunächst zulässige und begründete Klage nachträglich gegenstandslos geworden ist (BGH NJW 1992, 2236; NJW 1996, 2730 und BAG NJW 1996, 1364 ). - LAG Niedersachsen, 08.12.2005 - 7 Sa 1871/05
Verstoß gegen das Transparenzgebot bezüglich der Feststellbarkeit des Gegenstands …
Es reicht deshalb nicht, wenn der Arbeitgeber mit dem Wettbewerbsverbot das Ziel verfolgt, jede Stärkung der Konkurrenz durch den Arbeitsplatzwechsel zu verhindern, ohne dass die Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder des Einbruchs in den Kundenstamm zu besorgen ist (BAG vom 1. August 1995, 9 AZR 884/93). - ArbG Heilbronn, 01.03.2017 - 2 Ca 374/16
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Der Arbeitnehmer ist dabei darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsachen, welche die rechtsvernichtende Einwendung des § 74 a Abs. 1 Satz 1 HGB begründen sollen (… Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 7. Aufl. 2015, Rn. 331), wobei im Rahmen der Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO der Arbeitgeber, soweit es um Gefährdung berechtigter Interessen geht, zu einem substantiierten Tatsachenvortrag verpflichtet ist (vgl. BAG 01. August 1995 - 9 AZR 884/93, AP Nr. 5 zu § 74 a HGB). - LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19
Karenzentschädigung - nachträgliches Wettbewerbsverbot
- LAG Niedersachsen, 16.07.2009 - 4 SaGa 697/09
Darlegungs- und Beweislast im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines …
- LAG Hamm, 07.10.2019 - 18 SaGa 49/19
Wettbewerbsverbot; einstweilige Verfügung
- ArbG Düsseldorf, 13.06.2008 - 13 Ga 47/08
Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit nachträglicher Wettbewerbsverbote nach § …
- LAG Düsseldorf, 25.01.2005 - 6 (17) Sa 1566/04
Parallelverfahren 6 (3) Sa 1763/04
- LAG Düsseldorf, 28.08.1996 - 4 Sa 729/96
Wettbewerbsverbot: Unwirksamkeit
- LAG Hessen, 21.07.1997 - 16 Sa 291/97
Rechtsmittelstreitwert
- LAG Berlin, 17.04.1998 - 6 Sa 4/98
Unterlassungsanspruch auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung des Nachgehens …